Stuttgart, 14.6.2022: Der 16. Juni ist der internationale Tag der Elektrohypersensibilität (EHS). Die Umwelt- und Verbraucherorganisation diagnose:funk erinnert aus diesem Anlass Bundesumweltministerin Steffi Lemke an die politischen Optionen, die in der STOA-Studie „Gesundheitliche Auswirkungen von 5G“ aufgelistet sind. Die Studie wurde vom Technikfolgenausschuss des EU-Parlaments (STOA) als Entscheidungsgrundlage für die Mobilfunkpolitik in Auftrag gegeben. Die Autoren der Studie empfehlen u.a. die Senkung der Mobilfunkgrenzwerte um den Faktor 10 sowie, wo immer möglich, Kabel statt Funk. Dies würde helfen, so die STOA-Studie, „gefährdete ältere oder immungeschwächte Menschen, Kinder und elektrosensible Personen“ vor Mobilfunkstrahlung zu schützen.
Elektrohypersensible Personen, darunter auch Kinder, leiden unter Beschwerden wie Kopfschmerzen, Herzbeschwerden, Konzentrations- und Schlafstörungen, wenn sie hohen Strahlenbelastungen ausgesetzt sind, z.B. durch öffentliches WLAN, durch Smartphones anderer Menschen, durch WLAN aus Nachbarwohnungen oder durch Mobilfunkmasten. diagnose:funk beschreibt auf der Webseite diagnose-ehs.org die EHS-Symptome genauer und gibt Tipps zur Selbsthilfe und für behandelnde Ärzte.
„Mobil telefonieren und surfen ist ja eine nützliche Erfindung – aber das geht auch mit viel weniger Strahlung als bislang!“, sagt Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk. „Die wichtigste Ursache für EHS ist Elektrosmog, also eine zu hohe Strahlenbelastung v.a. durch WLAN, Mobilfunk und schnurlose DECT-Telefone. Doch statt wegzuschauen und die Beschwerden als Einbildung abzustempeln, muss die Politik diesen Menschen helfen: Runter mit der Strahlungsbelastung durch Mobilfunk, keine WLAN-Dauerbestrahlung im öffentlichen Raum, funkfreie Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten. Die vorhandene Funktechnik ließe sich auch gesundheitsverträglich einsetzen, politischer Wille vorausgesetzt.“
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union (EWSA) schreibt in seiner Stellungnahme im Amtsblatt der EU vom 04.03.2022:
- „Das Europäische Parlament, der EWSA und der Europarat haben anerkannt, dass Elektrosensibilität bzw. Elektrosensitivität eine Krankheit ist. Hiervon sind eine Reihe von Menschen betroffen, und mit der Einführung von 5G, für das eine viel höhere Dichte elektronischer Anlagen benötigt wird, könnte dieses Krankheitsbild häufiger auftreten.“
https://www.diagnose-funk.org/1828
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert in ihrer Stellungnahme zum Mobilfunk von 2021 u.a.:
- „Schaffen von mobilfunkfreien Zonen u.a. in öffentlichen Einrichtungen (Bus, Bahn, Schule, Hochschule, Verwaltung, Kliniken) aber auch im privaten Bereich (Schlafzimmer)
- Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Sammlung von Meldungen über ‚Mobilfunk-Nebenwirkungen‘, auch für Elektrosensible“
https://www.diagnose-funk.org/1758
Im Jahr 2014 erkannte das OVG Schleswig Elektrohypersensibilität als Krankheit an:
- „Im anschließenden Klageverfahren verpflichtete das OVG die Bekl., die elektromagnetische Hypersensibilität des Klägers als Dienstunfall wegen Berufskrankheit anzuerkennen.“
https://www.diagnose-funk.org/1836
Weitere Infos zu EHS:
- https://diagnose-ehs.org
- Artikelserie zum Tag der Elektrohypersensibilität
https://www.diagnose-funk.org/1837
Der Grenzwert für Mobilfunkstrahlung liegt in Deutschland für LTE bei 10.000.000 Mikrowatt pro Quadratmeter (μW/m²). Aus umweltmedizinischer und baubiologischer Sicht sollten diese Grenzwerte auf 100 μW/m² gesenkt werden. Für Orte sensibler Nutzung sind max. 10 μW/m² empfehlenswert. Elektrohypersensible vertragen z.T. nur Werte unter 1 μW/m². Mobiltelefone senden und empfangen mit voller Bandbreite noch bei 0,00005 µW/m².