Siegsdorf: Gutachten zum Mobilfunkkonzept liegt vor

Ein Beispielkonzept für alle Kommunen
Der Gemeinderat von Siegsdorf / Bayern hat ein Mobilfunkkonzept beschlossen, das für alle Kommunen ein Beispiel sein kann. Es entstand auf Anregung der Bürgerinitiative. Die Planung wurde bei einem Fachinstitut in Auftrag gegeben. Das Ergebnis zeigt, die Strahlenbelastung kann massiv gesenkt werden. Wir dokumentieren die Bekanntgabe des Konzeptes durch den Bürgermeister. Das Gutachten kann auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden. Wir dokumentieren auch den aktuellen Vortrag des Richters a.D. B.I. Budzinski bei der Gemeinde Wittnau zur Möglichkeit und Notwendigkeit eines solchen Konzeptes.
Bild: Homepage Gemeinde Siegsdorf
Bild: EMF-Institut Niessen

Az. 853-04 Stand: 02.08.2021

Gemeinde Siegsdorf

                                                     Mobilfunkkonzept

Die zunehmende Nutzung der Mobilfunktechnologie durch die Bevölkerung hat auch den Bedarf an flächendeckender Versorgung im ländlichen Bereich in den letzten Jahren schnell wachsen lassen. Die Netzbetreiber haben Lizenzauflagen zu erfüllen, auch im Zuge der Versteigerung der Lizenzen für den 5G-Standard. Auch wenn das kein „Grundversorgungsauftrag“ ist (vgl. Rundschreiben des BayStMB vom 22.01.2021), wird doch ein öffentliches Interesse wahrgenommen. Es soll möglichst keine „weißen Flecken“ mehr geben. Daraus ergibt sich unter Umständen der Bedarf an zusätzlichen Standorten für Mobilfunkmasten oder deren Umbau. Das alles wiederum soll umwelt- und sozialverträglich geschehen, wie es in der Präambel des Bay. Mobilfunkpaktes heißt.

Angesichts dessen wurde auf Anregung der Bürgerinitiative „Lebenswertes Siegsdorf – 5G frei“ durch die Gemeinde Siegsdorf beschlossen, ein Mobilfunkkonzept zu erstellen und seine Umsetzung in Auftrag zu geben.

Die aktive Mitwirkung der Gemeinde bei der Standortfindung ist auch und vor allem in § 7a der 26. BImSchV vorgesehen. Auf diese Weise soll im Wege eines Dialoges eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung gefunden werden. In der Begründung des Bundesrates vom Mai 2013 wird sowohl auf Mobilfunkkonzepte als auch ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.2012 zur Bauleitplanung verwiesen (Az. 4 C 1.11). Auch die Gemeinde Siegsdorf ist also über geplante Neu- oder Ersatzstandorte zu informieren und kann sich entsprechend äußern oder auch eigene Vorschläge für Standorte machen.

Das Ziel ist grundsätzlich eine flächendeckend angemessene und ausreichende Versorgung bei gleichzeitiger Minimierung der Strahlenbelastung für die Bevölkerung. Letzteres ist die Vorsorgekomponente. Diese entspricht Empfehlungen von Strahlenschutzkommission und Bundesamt für Strahlenschutz. Die Gemeinde stellt dafür nicht etwa einen eigenen Grenz- oder Vorsorgewert auf, vielmehr kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Daher lässt sich die Gemeinde fachgutachterlich und auch juristisch begleiten.

Das Konzept ist so angelegt, dass es ständig bedarfsgerecht fortgeschrieben wird. Es sieht in Anlehnung an einen Beschluss des BayVGH vom 16.07.2012 (Az. 1 CS 12.830) vor, dass die Mobilfunkstandorte

  • landschafts- und ortsbildverträglich
  • versorgungstechnisch geeignet und
  • im Hinblick auf Wohnbebauung immissionsoptimiert sind.

Als zuständiger und verantwortlicher Ansprechpartner der Gemeinde wird der/die 1. Bürgermeister/- in der Gemeinde benannt. Suchkreisanfragen der Mobilfunknetzbetreiber sind schriftlich einzureichen und werden unverzüglich zumindest vorläufig beantwortet, letztverbindlich dann innerhalb von acht Wochen. Sollte es länger dauern, wird das dem Betreiber rechtzeitig mitgeteilt. Dieser wird auch dazu angehalten, alle benötigten Angaben zu machen. Einzelheiten des Verfahrens finden sich in LAI-Empfehlungen aus d.J.2014.

Vom beauftragten Gutachter erfolgt eine die Standorte vergleichende Feststellung der funktechnischen Parameter von Versorgung und Vorsorge. Dies wird jeweils aktenkundig gemacht als Teil des Konzeptes und mit eingestellt in die Bewertung, welcher Standort mit den o.g. städtebaulichen Zielen vereinbar und welche Auswahl zu treffen ist. Darüber entscheidet der Gemeinderat.

Für den Fall, dass ein Dialog nicht zum Konsens führt, bleiben Mittel der Bauleitplanung vorbehalten.

Siegsdorf, 02.08.2021

Thomas Kamm 1.Bürgermeister

>>> Gutachten des EMF-Institutes Niessen

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Vortrag von Richter a.D. Bernd I. Budzinski zur rechtlichen Möglichkeit und gesundheitspolitischen Notwendigkeit eines Mobilfunkkonzeptes

Bernd I. Budzinski, Bild:diagnose:funk

VIDEO-Vortrag Wittnau, 13.12.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Teilnehmerinnen und Teilnehmer, ich danke für die Einladung und grüße Sie.

Meine Damen und Herren,

1. Vor Allem wegen 5G muss künftig die Vorsorge für die Gesundheit nach neuestem Stand der Forschung berücksichtigt wer­den. Rund 900 Studien zum bisherigen Mobilfunk, die biologische und großen­teils auch gesundheits­relevante Effekte festgestellt haben, haben auch mich überzeugt, dass es kein „weiter so“ geben darf und erst recht keine Verschlimmerung durch 5G. Auch 180 Wissenschaftler haben deshalb die EU zu einem Moratorium aufgerufen.[1] Nerven und Genetik (mit der Gefahr von Krebs) sind offenbar die Haupt-Angriffspunkte der nicht-ioni­sierenden Strahlung, wie sie der Mobilfunk verwendet.

1.1 Für die Nerven ist das heute in Form einer Veränderung der Gehirn­wel­len „aus­reichend wissen­schaft­lich nachge­wie­sen“[2] und zwar auch „deutlich un­ter den interna­tiona­len Grenz­wer­ten“,[3] wie die Schwei­zer Regie­rung verlautbaren ließ. Selbst geringe Ver­än­derungen im Ge­hirn können aber aus­reichen, um auch zu krank­haften Störungen zu führen. Dafür sprechen schließlich Tausende von Berichten und spezielle Studien zu Schlaf­stö­rungen, Kopf­schmer­zen sowie Ge­dächtnis- und Kon­zentra­tions­störun­gen.[4]

1.2  Und die von der WHO schon früh für "möglich" gehaltene Gefahr von Krebs[5] ist inzwischen im Tier­versuch „ge­si­chert“. Das bestätigte u.a. eine vom Bun­des­amt für Strah­len­schutz in Auftrag gegebene sehr gründ­liche Wiederholungs­studie – und zwar ebenfalls deutlich und ‚signifikant’ unter­­­halb der Grenz­werte.[6]

1.3 Ein US-amerikanisches Univer­sitäts-Team von Ingenieu­ren – sicher kein furchtsames Gremium - zog jetzt da­raus die Konsequenzen und schlägt einen Ab­stand von nicht we­niger als 500 m für Mobilfunk­ma­sten zur Wohn­be­bau­ung vor, um Schadensersatz­an­sprüche zu vermei­den.[7] Das hatten zuvor auch mehrere epidemiologische Krebsstudien weltweit nahe gelegt.

Gemessen daran müsste die Gemeinde hier ihre Haftung für Strahlen­schäden durch den nur rund 100 m von den ersten Häusern entfernten Masten[8] auf Gemeindeland mit einer Freistellungs­klausel vertraglich aus­schließen lassen – und zwar auch schon ohne 5G.

1.4 Das gilt jetzt erst recht für 5G mit seinen künftigen Millimeterwellen und für neuartige Antennen. Durch höhere und breitbandigere Frequen­zen sowie eine starke blei­stift­artige Bünde­lung der Strahlung, häufigere Sig­nal­über­lagerungen und In­ter­fe­renzen können weit höhere Strahlen­werte als bisher erreicht wer­den.

Das ist unbestreitbar, denn in der Schweiz sollten deshalb sogar die Grenz­werte erhöht werden – wobei es hier nicht darauf ankommt, dass sie für Wohn­gebiete etwas niedri­ge­r sind.[9] Und weil die Strah­lenbündel stän­dig im Sen­de­kegel so schnell hin und her tanzen, dass ihre wirkliche Stär­ke nicht gemessen werden kann, haben Schwei­zer Gerichte Bauge­neh­migun­gen für 5G-Sender bereits beanstandet.[10]

Der staatliche niederländische Ge­sund­­heits­rat empfahl somit dieses Jahr, 5G mit diesen so gut wie nicht erforschten neuartigen Milli­meter­wellen[11] – also das „echte“ 5G mit den viel gerühmten Superleistungen – vor­läufig nicht einzu­set­zen, und zwar ab der Frequenzhöhe 26 GHz.[12]

Meine Damen und Herren, das ist ein gewichtiger fachlicher Rat einer anerkannten Stelle für einen vorläufigen Baustopp oder ein Morato­rium von 5G.

2. Lassen sie mich zum Abschluss noch auf die einmalige Chance hinwei­sen, bei neuen Verhandlungen mit den Mobilfunkbetreibern, wie sie ja der sog. Mobilfunkpakt anstrebt, eine auch für 5G wichtige Botschaft des Umwelt­bundesamtes wörtlich wiederzugeben:

„Der Mobilfunk ist für den Haus­an­schluss un­ge­eignet und aus Sicht des Umwelt- und Klima­schut­zes nicht trag­fähig.“[13]

2.1 Was heißt das? Das heißt, dass die Anbindung an das Internet und Telefon im Hausinnern nur über Kabel, nicht aber über draußen stehende Mobilfunkmasten erfolgen darf, weil der Funkverkehr hin und her durch die Hauswand zuviel CO2 verur­sacht.

2.2 Bis zu 90% der Sende­ener­gie – das entspricht rund 60% des Gesamt­stromverbrauchs des Mobilfunks, der zu 65% auf die Sender entfällt -, könnten eingespart werden, wenn auf diese sog. Indoor-Versorgung ver­zich­tet und nur noch für den wirklich mobilen Verkehr im Freien ge­sen­det würde. Besonders das Streamen von Filmen aus dem Internet, das 2018 einen Aus­stoß an CO2 wie von ganz Spanien verursacht hat,[14] soll nicht mehr auf diesem Wege mit Funk, sondern nur noch über Festnetz erfolgen.[15]

2.3  In Zukunft, meine Damen und Herren, müssen die Betreiber und die Ge­mein­­den gemeinsam diese klimaschädliche Indoor-Versorgung been­den. Das würde zu einer mehr als hundertfachen Verringerung der Sen­deleistungen führen und es vielen Bewohnern voraussichtlich sofort er­mögli­chen, wieder ruhig zu schlafen, mindestens auch, sich wir­kungs­voll in ihren Häusern abzuschirmen.

Wir brauchen künftig in Wohngebieten einen Mix aus Funk und Kabel: [16]

Das bedeutet: Glasfaseranschluss und Licht-Funk (oder Verkabelung) in jeder Wohnung, übergangs­wei­se auch WLAN, und außerhalb nur im Freien Mobilfunk. [17]

2.4 Die Einführung von 5G macht diese Trennung nunmehr doppelt not­wen­dig. Denn 5G wird noch einmal so viel Strom brauchen wie der bisherige Mobilfunk. Mindestens 68% mehr, räumt der Hersteller Huawei trotz besserer Bit-Bilanz selbst ein;[18] Fachleute sprechen von 100% –  nämlich davon, dass 4 Mal so viele 5G-Sender notwendig sind, von denen jeder drei Mal mehr Strom benötigt.[19]

3. Das Bundes­ver­wal­tungs­­ge­richt schließlich er­laubt den Gemeinden so­wohl Maßnahmen zum Klimaschutz als auch zur Vorsorge gegen Funk­strah­lung.[20] Die Gemeinden dürfen danach den Mobil­funk in Wohn­ge­bie­ten bis hin zur Bil­dung masten- und mo­bil­funkfreier Zonen einschrän­ken.[21] Rechtlich noch einfacher muss dann auch die Beschränkung auf den wirk­lich mobilen Verkehr im Freien ohne Indoor-Versorgung sein, was dem Klima besonders gut dient.

Ein solches Mobilfunkkonzept könnte auch hier die Gemeinde be­schlie­ßen, falls die Betreiber keine einvernehmliche Lösung wollen und Standorte auf fremden Grundstücken anstreben.

Das würde allerdings überraschen, weil auch die Betreiber ver­pflichtet sind, das Klima – und die Bevölkerung - zu schützen[22] und die Einsparung von fast 60% Energie und Schonung der wert­vollen Funkfrequenzen durch das Festnetz in ihrem eigenen Interesse liegt. Ein neu verhandelter Stand­ort­vertrag wäre dazu der erste Schritt.

4. Das immer wieder betonte öffentliche Interesse an einer guten Mobil­funkversorgung richtet sich demgegenüber nach unserer Verfassung. Nach Art. 87f GG genügt eine „aus­reichende und angemessene“ Versorgung, die mobil die „Fläche“ ab­deckt. Sie muss aber nicht (stationär!) alle In­nenräume versorgen. Dafür besteht weder eine Notwendigkeit noch eine Ver­pflich­tung oder ein Recht der Betreiber noch ein Anspruch der Nutzer.

Eine alles bietende Ver­sorgung, die mit Kabel ins Haus kommt, und die im Frei­en in vielen Fällen auch nur mit 4G schon gesichert wäre (wie die Bun­des­regierung in ihrem Bericht 2019 bemerkte),[23] ist folglich „aus­rei­chend“ im Sinne der Verfassung.

Aber eine noch dazu gleich­zeitig durch 3 (künftig 4) Betrei­ber Tag und Nacht und ohne Rück­sicht auf ihre tatsächliche Nutzung in jedes Haus ein­ge­strahlte 5G-Versorgung wäre in diesem Sinne nicht „angemessen,“ son­dern eine das Klima schädigende und die Ge­sund­heit gefährdende Über­versor­gung. Das gilt erst recht, weil sie ständig und überall mehrfach erfolgt, obwohl - be­schränkt auf den jewei­li­gen Handy-Ver­trag - immer nur ein Netz genutzt wird.

5. Wollen die Gemeinden dieser Fehlentwicklung mitten in ihrer Bevöl­ke­rung ihren Lauf lassen und dafür sogar noch haften, indem sie Grund­stücke bereit stellen? Und dies, obwohl sie bei Stand­orten von Sende­anlagen auf ihrem Eigentum Ver­trags­freiheit genießen und alles Schäd­liche abbe­dingen und besser gestalten könnten?

Die Gemeinden sollten die Gesundheit ihrer Be­völkerung besser schüt­zen als die Grenzwerte es vorgeben, die keine Vorsorge enthalten.

Und sie würden damit zugleich zum Klimaschutz beitragen, wie das Umwelt­bun­des­amt es empfiehlt.

Nichts hindert sie deshalb daran, die gegenwärtig zugleich für das Klima schädliche und für die Gesundheit bedenkliche Überversorgung mit Mo­bil­funk bis ins Innere aller Wohnungen vertraglich einzuschränken.

Ich wünsche bei den Vertragsverhandlungen gutes Gelingen und danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Quellen

[1] https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1220

[2]   https://www.bakom.admin.ch/dam/bakom/de/dokumente/zukunftstauglichemobilfunknetze.pdf Ziff. 2.1.5, S. 4 (abgerufen 28.7.2021)

[3]  2021: https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/elektrosmog/fachinformationen/auswirkungen-elektrosmog/ gesundheitliche-auswirkungen-von-hochfrequenz-strahlung.html#-1872767350 (abgerufen 19.9.2021).

[4] Siehe

a) für Kopfschmerzen, Wang et al.; https://www.nature.com/articles/s41598-017-12802-9 : “The results of our meta-analysis and lots of previous studies herein supported current clinical opinion that MP use may cause increased risk for headache. Therefore, it is advisable to admit that the use of MP is a risk factor for headache.”

b) für Schlafstörungen https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=744 und  http://www.avaate.org/IMG/pdf/som_11_05.pdf: „Die Durchschlafstörungen standen in einer direkten Beziehung zur elektromagnetischen Feldstärke des Senders“  und

c) für die Kognition: „Die nach Daten der Betreiber am meisten mobil telefonierenden Schüler sanken binnen eines Jahres in ihrer Leistungs­fähigkeit deutlich ab, etwa "um die Hälfte des Unterschieds von einem guten zu einem durchschnittlichen Sekundarschüler" (also beispielhaft etwa von Note 2 zu 2/3), wie der Studienleiter, Röösli, der NZZ zu seiner Wiederholungsstudie mit 700 Schülern verriet;  https://www.nzz.ch/wissenschaft/handystrahlen-koennen-aufs-gehirn-schlagen-ld.1404643. - Ähnlich zur Kognition die französische Strah­len­schutzbehörde ANSES; https://www.bfmtv.com/sante/les-ondes-peuvent-avoir-un-impact-sur-les-fonctions-cognitives-des-enfants_AN-201607080006.html

[5]  https://www.iarc.who.int/wp-content/uploads/2018/07/pr208_E.pdf  (abgerufen 28.7.2021).

[6] Tumorpromotion bei Mäusen (Tillmann 2010), Wiederholung 2015: „Diese Befunde konnten klar bestätigt werden und sind daher als gesichert  anzusehen (LERCHL  et al. 2015, KLOSE 2015)“; doris.bfs.de/jspui/bitstream/urn:nbn:de:0221-2018011014465/3/BfS_2018_3615S82431.pdf  S. 5/6  (abgerufen 9.7.2021).

[7]  Pearce et al (2019)"… to minimize negative health effects of cellular phone towers"; https://ehtrust.org/cindy-russell-md-to-the-city-of-pittsfield-council-members-on-cell-tower-radiation-health-impacts/

[8] Standortinformation https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html Sicherheitsabstand: 16, 51 m

[9] Was der Stände­rat aber zwei Mal ablehnte.

[10] http://aktionsbund-5g.ch/hello-world/ (abgerufen 2.1.2022, Link funktioniert nicht mehr).

[11]  https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/STUD/2021/690012/EPRS_STU(2021)690012_EN.pdf (abgerufen 19.9.2021): Die höheren Frequenzen von 5G lassen sich mangels geeigneter Studien nicht beurteilen. Für bisher genutzte Mobilfunknetze bis 6 GHz gilt: “These frequencies clearly affect male fertility”.   

[12] https://www.healthcouncil.nl/documents/advisory-reports/2020/09/02/5g-and-health (abgerufen 28.7.2021).

[13] Energie- und Ressourceneffizienz digitaler Infrastrukturen, Ergebnisse des Forschungsprojektes „Green Cloud-Computing“; https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/energie-ressourceneffizienz-digitaler

[14] 300 000 Tonnen; https://utopia.de/ratgeber/streaming-dienste-klima-netflix-co2/

[15] https://www.golem.de/news/klimaschutz-streaming-muss-nicht-das-neue-fliegen-werden-2009-150799.html

[16] „Why Fiber is Vastly Superior to Cable and 5G“, by Bennett Cyphers and Ernesto Falcon , October 16, 2019: „As a baseline, there is a divide between “wireline” internet (like cable and fiber) and “wireless” internet (like 5G). Cable systems can already deliver better service to most homes and businesses than 5G wireless deployments because the wireline service can carry signals farther with less interference than radio waves in the air"; https://www.eff.org/deeplinks/2019/10/why-fiber-vastly-superior-cable-and-5g

[17] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/telekom-forciert-glasfaser-offensive-101.html

[18] https://carrier.huawei.com/~/media/CNBG/Downloads/Spotlight/5g/5G-Power-White-Paper-en.pdf

[19] https://winfuture.de/news,110321.html und https://www.mobilegeeks.de/news/netz-trifft-nachhaltigkeit-was-5g-mit- erneuerbarer-energie-zu-tun-hat/

[20] BVerwG  v. 30.08.2012 - 4 C 1.11 -; https://datenbank.nwb.de/Dokument/450872/

[21] RA Koch (Regelmäßiger Anwalt der BNetzA), „Die kommunale Angst vor dem Mobil­funk“, NVwZ 2013, 251/255: „vollständiger Ausschluss aus Gesundheitsgründen möglich“. Ebenso RA’in Hensel: „mobil­funk­freie Zonen zulässig“; IDUR-Schnellbrief Nr.181, S.67 ff., Nov./Dez. 2013.

[22]  „Aus Sicht des BfS ist … auf eine vorsorgliche Minimierung der Exposition der Nutzer und der Bevölkerung zu achten“, 2021; https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/wirkung/hff-diskutiert/hff-diskutiert.html

[23] So die Bundesregierung in ihrem Papier zur „Mobilfunkstrategie“ (2019), z.B. bzgl. „Agrar 4.0“; https://www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Anlage/DG/Digitales/Mobilfunkstrategie.html (S. 24 und S. 7: Auch abgelegene „Weiße Flecken“ tolerabel)

Publikation zum Thema

4. vollständig überarbeitete Auflage, 2021Format: A5Seitenanzahl: 96 Veröffentlicht am: 26.05.2021 Bestellnr.: 104Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk | Titelfoto: stock.adobe.com

Kommunale Handlungsfelder

Mobilfunk: Rechte der Kommunen - Gefahrenminimierung und Vorsorge auf kommunaler Ebene
Autor:
diagnose:funk | Dipl.-Ing. Jörn Gutbier
Inhalt:
Diese Broschüre gibt Auskunft, welche Möglichkeiten Gemeinden haben, in die Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen steuernd einzugreifen. Es wird aufgezeigt, was Kommunen neben dem sog. Dialogverfahren mit den Betreibern noch alles tun können, um ihre Bürger:innen mit einem Vorsorge- und Minimierungskonzept vor der weiterhin unkontrolliert zunehmenden Verstrahlung unserer Lebenswelt zu schützen. Darüber hinaus wird auf Argumente eingegangen, die in der Mobilfunkdiskussion eine wichtige Rolle spielen: die Grenzwerte, der fehlende Versicherungsschutz der Betreiber, der Mobilfunkpakt der kommunalen Spitzenverbände, die Strahlungsausbreitung um Sendeanlagen, die Messung und Bewertung der Strahlungsstärke, der Diskurs um Sendeanlagen versus Endgeräte, Kleinzellennetze, alternative Technologien u.a.m. Die Kommune ist immer noch die einzige Ebene, auf der zur Zeit ein wichtiger Teil einer neuen, effektiven Art der Mobilfunkvorsorgepolitik zum Schutz der Menschen und der Umwelt eingeleitet und umgesetzt werden kann.
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