„Die Planungshoheit gilt auch bei 5G“

Experte und Stadtrat aus Wolfratshausen erklärt, wie Kommunen den Ausbau beeinflussen können
Landkreis – Ein Handy hat Hans Schmidt (68) nicht. Er hatte auch noch nie eins. Zu einschneidend war sein Erlebnis, als er bei einem beruflichen Einsatz in Algerien mangels Festnetzanschluss zum Mobiltelefon eines Kollegen griff. Den „brutalen, stechenden Schmerz“ im Ohr habe er nie vergessen, berichtet Schmidt, der für die Grünen im Wolfratshauser Stadtrat sitzt und seit 20 Jahren als Sprecher der Bürgerinitiative zum Schutz vor Elektrosmog gegen neue Sendemasten kämpft. Aktuell beschäftigt ihn vor allem der 5G-Ausbau. Auch das Aktionsbündnis Zivilcourage Miesbach greift auf die Erfahrung des promovierten Ingenieurs zurück, um die Bürger, vor allem aber auch die Gemeinden, über ihre Einflussmöglichkeiten auf die Pläne der Mobilfunkbetreiber aufzuklären. Was es dabei zu beachten gilt und warum Kommunen keineswegs machtlos sind, erklärt Schmidt im Interview mit unserer Zeitung.
Hans Schmidt, Stadtrat der GRÜNEN in WolfratshausenFoto: privat

Herr Schmidt, wenn es in Gemeinde- oder Stadtratssitzungen um das Thema 5G-Ausbau geht, hört man immer wieder das Argument, dass das eine Bundesangelegenheit sei und man nichts dagegen unternehmen könne. Stimmt das?

Überhaupt nicht. Bereits 2001 wurden im Mobilfunkpakt, den der Bund mit Vertretern der Kommunen und der Netzbetreiber geschlossen hat, zwei wichtige Dinge festgelegt: Die Bürger sollen über jeden Ausbau genau informiert und aufgeklärt werden.

 

Und die Städte und Gemeinden sollen Möglichkeit haben, darauf Einfluss zu nehmen. Beides gilt auch für 5G. Leider sind darüber viele Leute nicht informiert.

Warum?

Zum einen hakt es an der Aufklärung. Die beschränkt sich in der Realität meist auf durch die Werbesprüche der Netzbetreiber oder auf den Hinweis, dass die Grenzwerte des Bundesamts für Strahlenschutz eingehalten werden. Eine offene Diskussion über alle Vor- und Nachteile der neuen Technik findet aber nicht statt. Gerade hier kommt lokalen Initiativen und Aktionsbündnissen eine wichtige Rolle zu. Sie können den Bürgern, vor allem aber auch den gewählten Kommunalpolitikern klar machen, dass es sich sehr wohl lohnt, sich kritisch mit dem Thema zu beschäftigen und dass es Handlungsmöglichkeiten gibt. Die sind viel wirksamer, als man im ersten Moment glauben mag. Und eigentlich muss sich die Gemeinde dafür nur ihres eigenen Instrumentariums bedienen.

Nämlich?

Der Planungshoheit. Wie bei jedem Bauvorhaben kann eine Kommune auch bei Mobilfunkmasten steuernd eingreifen. In der Bundesimmissionsschutzverordnung ist vorgeschrieben, dass ein Netzbetreiber spätestens acht Wochen vor dem Aufstellen einer neuen Sendeanlage seinen Plan im Rathaus anmelden muss. Sobald das der Fall ist, muss die Gemeinde wach sein, schnell reagieren und ein Vorsorgekonzept in Auftrag geben. Darin lassen sich alternative Standorte im vom Betreiber genannten Suchkreis festlegen. So kann man erreichen, dass der Sender an einem Platz aufgestellt wird, an dem die Strahlenbelastung für die Anwohner möglichst minimal ist.

Wer kann so etwas überhaupt beurteilen?

Es gibt qualifizierte Fachbüros, die diese Berechnung mittels 3-D-Modellen durch führen. Allerdings sind in ganz Deutschland nur eine Handvoll Experten dafür zertifiziert. Die Qualifikation ist aber sehr wichtig, weil das Gutachten nur dann nicht von den Netzbetreibern angefochten werden kann. Da der 5G-Ausbau aber gerade bundesweit Thema ist, sind die Büros oft überlastet, und es kommt teils zu längeren Wartezeiten.

Sagten Sie nicht eben, dass die Zeit drängt?

Schon, aber sobald die Gemeinde in die Initiative gegangen ist, kann sie sich eines weiteren Mittels aus dem Baurecht bedienen: der Veränderungssperre. Die lässt sich über das betroffene Gebiet legen, das damit zwei Jahre geschützt ist. In dieser Zeit kann der Gemeinderat einen Bebauungsplan beschließen, in dem festgelegt wird, wo Mobilfunkmasten zulässig sind und wo nicht.

Und die Netzbetreiber können nicht dagegen klagen?

Wenn man ihnen im gewünschten Suchkreis mögliche (Alternativ)Standorte nennt, müssen sie diese akzeptieren. Ein genereller Ausschluss ist nicht möglich, denn das wäre eine Negativplanung, die baurechtlich nicht zulässig ist. Darum geht es uns aber auch nicht. Wir wollen nicht Mobilfunk per se verhindern, sondern nur die Belastung und damit eine mögliche Gesundheitsgefährdung minimieren. Das sollte übrigens nicht nur im Interesse der Kommunen, sondern auch jedes einzelnen Bürgers sein, der ein Angebot von einem Netzbetreiber für die Miete eines Grundstücksteils als Senderstandort erhält.

Wie sollten die Grundstückseigentümer in so einem Fall reagieren?

Auf jeden Fall nicht sofort unterschreiben. Auch dann nicht, wenn die Mieteinnahmen sehr verlockend erscheinen. Ich empfehle jedem, zuerst das Gespräch mit der örtlichen Bürgerinitiative oder Rathausverwaltung zu suchen. Generell würde ich dringend raten, den Vertragsabschluss an eine Haftungsausschlusserklärung durch den Netzbetreiber zu koppeln. Dann sind diese für mögliche Spätfolgen verantwortlich. Diesen Hebel können natürlich auch die Kommunen nutzen. Entscheidend ist und bleibt aber eine eingehende und frühzeitige Information der Bürger, beispielsweise mit öffentlichen Veranstaltungen.

In Corona-Zeiten sind die aber nicht durchführbar...

Es gibt immer Möglichkeiten, in Dialog zu treten. Ich denke da zum Beispiel an den Kinofilm „5G – Die Technik, die neue Türen öffnet“, den der Haushamer Regisseur Matthias Nieschke mit der Zivilcourage Miesbach gedreht hat. Corona ist keine Ausrede, damit man sich mit diesem sicherlich komplexen Thema nicht beschäftigen muss. Gerade jetzt ist es wichtig, die wegweisenden Entscheidungen nicht zu verschlafen und quasi aus Unwissenheit und Unsicherheit im vorauseilenden Gehorsam den Netzbetreibern den Weg zu ebnen.

Das Gespräch führte

Sebastian Grauvogl.

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Redaktion

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