5G

5G Versteigerung | die Krebsdebatte

Offenbarungseid des Bundesamtes für Strahlenschutz
Die Frequenzversteigerung 5G zeigt exemplarisch, wie Staat, Industrie, Bundesamt für Strahlenschutz und die Strahlenschutzkommission in Arbeitsteilung die Bevölkerung über die Risiken der Mobilfunkstrahlung beschwichtigen.
BfS-Dienststelle OberschleißheimFoto: diagnose:funk

Am 19.03.2019, am Tag des Beginns der Frequenzversteigerung, berichteten alle Leitmedien über die Erklärung des Bundesamtes für Strahlenschutz. So berichtet die FAZ unter dem Titel "Strahlenbelastung durch 5G muss untersucht werden": "Der neue 5G-Standard nutze mittelfristig auch „höhere Frequenzen“, erklärte Paulini. „Hier haben wir noch wenige Erkenntnisse und werden mittelfristig weitere Forschung betreiben“, kündigte die Wissenschaftlerin an. Ferner sei aus ihrer Sicht offen, was geschehe, wenn etwa unterschiedliche Betreiber am gleichen Ort Sendeleistung aufbauten.

  • „Das werden wir beobachten und bewerten“, sagte die BfS-Chefin der Zeitung und mahnte weitere Untersuchungen über die Auswirkung der Strahlung durch zusätzliche Sendemasten an."

Ein Offenbarungseid. Das Vorsorgeprinzip wird zu den Akten gelegt. Die Präsidentin des BfS Dr. Inge Paulini fordert Untersuchungen, aber nicht zur Vorsorge, sondern zur Nachsorge. Heißt: wir lassen den Feldversuch zu, freie Bahn für die Industrie, und im Nachgang schauen wir mal ….

Bereits 2017 haben wir das BfS und Frau Dr. Paulini und Ihre wichtigsten Mitarbeiter*innen der Abteilung SG1 – Strahlenschutz und Gesundheit, persönlich aufgefordert, sofort Forschungsvorhaben zu den neuesten Mobilfunkstandards zu initiieren, geschehen ist nichts. Wie ernst sind die aktuellen Aussagen also gemeint?

Übrigens: das Bundesamt für Strahlenschutz selbst hat in zwei Wiederholungsstudien festgestellt, dass ein krebspromovierendes Potential der Mobilfunkstrahlung als gesichert (!) anzusehen ist. Bei Leistungsflussdichten weit unterhalb der Grenzwerte könne Mikrowellenstrahlung des Mobilfunks dazu führen, dass ein bereits vorhandener Krebs schneller wächst.

Relativierung der Ergebnisse der NTP-Studie
das Bundesamt für Strahlenschutz übernimmt die Sprachregelung der Industrie

Das Bundesamt für Strahlenschutz steht mit seiner Verharmlosungsstrategie mit dem Rücken an der Wand. Die US-amerikanische NTP-Studie und die italienische Ramazzini-Studie weisen das krebsauslösende Potential der Mobilfunkstrahlung nach. Dr. Paulini versucht auch das aktuell mit dem Argument herunterzuspielen:

  • "In den Studien im Tierversuch wurden sehr hohe Strahlungen angewendet, die sehr weit entfernt sind von Strahlung, die wir im Alltag haben."(3Sat, nano, 26.2.2019) Das ist eins zu eins die Sprachregelung der Industrie.

In seinem Vortrag zu den Ergebnissen der NTP-Studie stellt Ron Melnick, der die Studie mit konzipierte, nochmals dar, warum diese Ergebnisse große Relevanz für die Gesundheit haben. Melnick erklärt, warum in der NTP-Studie Feldstärken von 1,5, 3 und 6 Watt/kg zur Gesamtkörperbestrahlung eingesetzt wurden. Es ging um das Ziel, an den einzelnen Organen eine reale Bestrahlungsstärke zu erreichen, wie sie von einem Handy am Ohr oder am Körper verursacht werden können. Man kann einer Ratte schließlich kein Handy ans Ohr binden. Die Kritik, die NTP-Studie ließe sich wegen der eingesetzten Feldstärken nicht auf die Realität übertragen, geht also ins Leere. Leider transportieren Journalisten solche bewußt gesäten Zweifel, die der Sprachregelung der Industrie entsprechen, immer wieder ungeprüft.

In einem Beitrag für das Magazin Environmental Research dokumentiert Ron Melnick dies auch schriftlich: >>> Environmental Research, Volume 168, January 2019, Pages 1-6

  • Anmerkung: Der festgelegte Richtwert für Handystrahlung im Nahbereich liegt bei max. 2,0 W/kg (SAR) lokal am Kopf und 0,08 W/kg (SAR) für den gesamten Körper. Der Kopf-Wert bezog sich bis Mitte 2017 auf eine Mess-Entfernung von bis zu 25 mm vom Gerät. Bei 0 mm Abstand - an den Kopf gedrückt oder im BH auf der Haut getragen, halten 90% der Geräte (vor Mitte 2017) den SAR-Wert zudem gar nicht ein und erreiche SAR-Werte bis zu 14 W/kg (!). Vgl. "Phonegate").

BERENIS, die "Beratende Expertengruppe nicht-ionisierende Strahlung" der Schweizer Regierung, hat im Nov. 2018 eine Analyse beider Studien vorgelegt, darin heißt es im Fazit:

  • „Es stellt sich also die Frage, wie übertragbar die Ergebnisse der NTP-Studie auf die tatsächliche Exposition in der Öffentlichkeit sind, wenn bei der Handynutzung nur Teile des Körpers so stark exponiert sind wie in der NTP-Studie das ganze Tier. Dazu lässt sich sagen, dass es in der Toxikologie üblich ist, höhere Dosen zu untersuchen, um mögliche Gefahren eines Wirkstoffs zu bewerten.“
  • "Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die BERENIS aufgrund der Ergebnisse und deren Bewertung das Vorsorgeprinzip zur Regulierung von HF-EMF unterstützt."

Ergänzend: In der Schweiz gelten sog. Vorsorgewerte, die 100-fach unterhalb der deutschen Anlagengrenzwerte liegen (Leistungsbezug). In Deutschland gibt es keine Vorsorgewerte, hier gelten die Werte des Industriekartells ICNIRP.

Eine Perle unserer ZeitGrafik: Benedikt Adler - diagnose:funk

Mobilfunkstrahlung bleibt zulässig, obwohl es in der Lage ist, Krebs auszulösen

Die Industrie will Vorsorgewerte verhindern. Das versucht das BfS mit einem weiteren Argument abzusichern: Das seien Tierstudien, die sich nicht auf den Menschen übertragen ließen. Was soll das? Aus ethischen Gründen kann man solche Experimente nicht am Menschen durchführen. Wenn sich bei einem Medikament im Tierversuch herausstellt, dass es Krebs erregend ist, dann wird es nicht zugelassen!

Sind die US-Wissenschaftler Dilettanten?

Es stellt sich auch die Frage: waren die US-Wissenschaftler der NTP-Studie solche Dilettanten, dass sie eine 25 Millionen Dollar Studie so konzipieren, dass sie keine Aussagekraft hat? Das unterstellt Frau Paulini implizit. Das Gegenteil ist der Fall: die Laborbedingungen waren so, dass sie einer realen Dauerbestrahlung entsprachen, das erläutert Ron Melnick, der die Studie mit konzipierte (Download der Übersetzung >350 kB).

NTP-Peer-Review Panel hält fest: "klare Beweise für Krebs liegen vor"

Auf Grund der Anzweiflungen der Industrie trafen sich im Auftrag der US-Gesundheitsbehörde NIEHS 14 führende Wissenschaftler, um drei Tage lang die NTP-Studie nochmals zu beurteilen, mit dem Schlussergebnis: Die Mobilfunkstrahlung muss von "möglicherweise Krebs erregend" (2B) auf "wahrscheinlich Krebs erregend" (2A) höhergruppiert werden. Prof James C. Lin publizierte dazu den Artikel "Clear Evidence of Cell Phone RF Radiation Cancer Risk">>>.

Desweiteren unterschlägt Frau Dr. Paulini, dass die Ramazzini-Studie aus Italien die NTP-Studie bestätigt. Bei dieser Studie wurden Basisstationen simuliert, mit Leistungsflussdichten eines Normalbetriebs. Das führte zu denselben kanzerogenen Veränderungen, die in der NTP-Studie nachgewiesen wurden. BERENIS schreibt dazu:

  • „Die Ramazzini-Studie hingegen stellte Karzinogenität bei Werten im Bereich der Immissionsgrenzwerte fest, wobei der Effekt bei niedrigeren Dosen statistisch nicht signifikant war. Allerdings wurde ein dosisabhängiger Trend für bösartige Herz-Schwannome gefunden, was sich mit den Ergebnissen der NTP-Studie deckt.“

Und ergänzt:

  • „Die Resultate dieser zwei Tierexperimente sind von großer wissenschaftlicher Relevanz und gesundheitspolitischer Bedeutung ….“
  • „Eine vollständige Risikobewertung unter Berücksichtigung aller verfügbaren Studien (Tierstudien und epidemiologische Studien) ist außerdem notwendig, um abzuschätzen, ob die derzeitig gültigen Grenzwerte (Anm.df: gemeint ist der Schweizer Vorsorgewert) geändert werden sollten.“

´Vollständige Risikobewertung` liegt bereits vor

Und genau zu dieser Fragestellung liegt eine Auswertung bereits vor, in der die Ergebnisse der NTP-Studie in Zusammenhang mit der Gesamtschau der epidemiologischen und medizinischen-biologischen Studien gestellt werden (was die Fachleute von BERENIS hätten wissen können). Die Arbeitsgruppe um den Onkologen Prof. Lennart Hardell hat diese am 12. März 2018 veröffentlicht, diagnose:funk hat die Arbeit übersetzen lassen und als Brennpunkt veröffentlich. Darin heißt es:

  • „Die Ergebnisse für Gliome und Akustikusneurinome werden durch die Ergebnisse anderer Tierstudien, die kokarzinogene und tumorpromovierende Wirkungen durch hochfrequente Strahlung belegen, bestätigt (Tillman et al. 2010, Lerchl et al. 2015). Die NTP-Studien zeigten, dass hochfrequente Strahlung bei Ratten und Mäusen eine gentoxische Wirkung ausübt (Smith-Roe et al. 2017) und dafür liegen jetzt die Details vor. Diese Ergebnisse bestätigen frühere Beobachtungen, bei denen Gehirnzellen von Ratten, die hochfrequenter Strahlung ausgesetzt waren, DNA-Strangbrüche aufwiesen (Lai, Singh 1997). Ein Wirkmechanismus der Karzinogenese könnte auf oxidativem Stress mit der Produktion von reaktiven Sauerstoffspezies (ROS) beruhen, wie das von Yakymenko et al. (2016) zusammengefasst wurde. Bei dem erhöhten Risiko für Tumoren im Kopf- und Hirnbereich könnte es sich um einen indirekten Wirkmechanismus handeln (Megha et al. 2015), da reaktive Sauerstoffspezies zu DNA-Schäden führen können."

 

Mobilfunkstrahlung macht Krebs

In der Gesamtbewertung zur Frage der Beweislast der krebserzeugenden Wirkung von Mobilfunkstrahlung kommen Hardell/Carlberg zu folgendem Ergebnis:

  • „Aufgrund der IARC-Präambel in den Monographien sollte hochfrequente elektromagnetische Strahlung als ein Karzinogen der Gruppe 1 eingestuft werden: Die Einwirkung ist für den Menschen karzinogen."

In der IARC-Präambel heißt es dazu:

  • „Diese Einstufung wird vorgenommen, wenn ein ausreichender Nachweis auf Karzinogenität beim Menschen vorliegt. In Ausnahmefällen kann eine Einwirkung in diese Gruppe eingestuft werden, wenn der Nachweis auf Karzinogenität beim Menschen nicht ausreichend ist, aber der Nachweis der Karzinogenität in Tierexperimenten ausreichend ist und starke Hinweise für exponierte Menschen vorliegen, die auf einen entsprechenden Wirkmechanismus der Karzinogenität schließen lassen. “

Die aufgeführten Anforderungen der IARC werden erfüllt.

Grafik: diagnose:funk/Benedikt Adler

Die Strahlenschutzkommission tanzt den Eiertanz - Geleitschutz für die Industrie

Frau Dr. Paulini treibt die Desinformation auf die Spitze. In der Leipziger Volkszeitung erklärt sie wörtlich:

  • "Wir haben uns seit vielen Jahren intensiv damit beschäftigt, ob Mobilfunk negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte. Unterhalb der bestehenden Grenzwerte gibt es dafür aber keine Belege. Das gilt zunächst auch für 5G, da 5G im ersten Schritt in ähnlichen Frequenzbereichen eingesetzt wird wie bisherige Mobilfunkstandards." (LVZ 19.03.2019)

Eine komplette Verfälschung der Studienlage in der Tradition des BfS. Auf EMFData.org und im EMF-Portal kann sich jeder über hunderte Studien informieren, die unterhalb der Grenzwerte gesundheitlich relevante schädigende Effekte nachweisen. Und die vorliegenden Studien zu 5G ignoriert sie. In der Konsequenz legitimiert dieser Standpunkt des BfS die massive Gesundheitsschädigung der Bevölkerung:

  1. Sie dient den Behörden zur Rechtfertigung regulatorischer Freibriefe und der Genehmigung von tausenden neuen Sendeanlagen.
  2. Sie dient den Kultus- und Gesundheitsministerien der Länder als Legitimation, toxisches WLAN an Schulen flächendeckend einzuführen.
  3. Sie macht die Bundes- und Landespolitik handlungsunfähig.
  4. Sie legitimiert die Diffamierung und Psycho-Pathologisierung der stark steigenden Zahl gesundheitlich betroffener Bürger*innen,
  5. Sie schafft Politikverdrossenheit und erzeugt eine berechtigte Wut auf staatliche Institutionen aufgrund durchschaubarer politischer Inkompetenz und Industriehörigkeit in der Sache - wie z.B. beim Thema Glyphosat und der Rolle des BfR.

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Die Relativierung geht weiter

Exemplarisch zeigt ein Interview in der TAZ vom 16.3.2019 mit Dr. Sarah Drießen, wie dieser Eiertanz inszeniert wird, um Konsequenzen aus der Studienlage zu vermeiden. Frau Drießen (RWTH Aachen) leitet das EMF-Portal der Bundesregierung, das gleichzeitig die Referenzdatenbank der WHO ist. Sie war 2017/2018 Mitglied in der Strahlenschutzkommission, Ausschuss „Nichtionisierende Strahlen“. Nachdem nun die US-Wissenschaftler eindeutige Ergebnisse vorlegen, versucht sie, mit dem Hinweis auf "weitere Forschung" diese zu relativieren, objektiv verschafft sie damit der Industrie Luft. Hier ein Auszug aus dem Interview:  

"Die Einstufung der Krebsforschungsagentur stammt von 2011. Ist das noch der aktuelle Forschungsstand?

  • Ja, es gibt immer noch keine klaren Belege. Allerdings sind gerade zwei große Tierstudien herausgekommen. Eine aus den USA, die im National Toxicology Program der US-Regierung lief, und eine andere aus Italien. Die liefern Hinweise darauf, dass hochfrequente Felder, zu denen Mobilfunkfelder eben zählen, doch krebserregend sein könnten.

Könnten?

  • Na ja, es gibt zwei Probleme. Zum einen hat es sich um Tierstudien gehandelt, das kann man nicht eins zu eins auf den Menschen übertragen. Zum anderen waren die Tiere sehr viel stärkeren Feldern ausgesetzt als die, die wir nutzen. Aber es sind zwei große und wirklich gut angelegte Studien und daher muss man diese Ergebnisse ernst nehmen.

Und das heißt?

  • Erst einmal sollte es darum gehen zu schauen: Sind die Studienergebnisse reproduzierbar? Korea und Japan haben bereits angekündigt, die Studien replizieren zu wollen. Das macht auf alle Fälle Sinn. Und es gibt viele Kritiker, die einzelne Details bemängeln, an der Methodik oder an der statistischen Auswertung. Aber das muss dann eben heißen: Man macht so eine Studie noch mal, um die Ergebnisse zu reproduzieren."

Daraus ergibt sich die weitergehende Frage, die die TAZ aber nicht stellt:

Und wenn diese weiteren Studien die Ergebnisse der NTP- und Ramazzini-Studie in den nächsten Jahren bestätigen?

So gewinnt man Zeit! Auf wessen Kosten?

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Der Soziologe Ulrich Beck hat in seinem Buch „Weltrisikogesellschaft“ (2007) diese Politik und Taktik beschrieben:

  • „Die herrschenden Definitionsverhältnisse weisen den Technik- und Naturwissenschaften eine Monopolstellung zu: Sie (und zwar der Mainstream, nicht Gegenexperten und Alternativwissenschaftler) entscheiden ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, was angesichts drohender Unsicherheiten und Gefahren tolerierbar ist und was nicht. ... Man hat es nicht mehr mit der Abfolge: erst Labor, dann Anwendung zu tun. Stattdessen kommt die Überprüfung nach der Umsetzung, die Herstellung vor der Forschung. Das Dilemma, in das die Großgefahren die wissenschaftliche Logik gestürzt haben, gilt durchgängig: Die Wissenschaft schwebt blind über der Grenze der Gefahren.“ (S. 73ff)

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Auszüge aus der BERENIS Beurteilung der NTP- und Ramazzini-Studien:

"Die Resultate dieser zwei Tierexperimente sind von großer wissenschaftlicher Relevanz und gesundheitspolitischer Bedeutung, weil gemäß der Einstufung der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) positive Ergebnisse aus Tierversuchen mit lebenslanger Exposition bei der Einstufung des Krebsrisikos eines Wirkstoffes bzw. einer Umweltnoxe ein sehr grosses Gewicht haben, nebst Daten aus epidemiologischen und mechanistischen Studien.

Die NTP- und die Ramazzini-Studie sind die bis anhin umfassendsten Tierstudien, die hinsichtlich Krebs und Exposition mit Signalen von Mobiltelefonen und Basisstationen durchgeführt wurden. Die wissenschaftliche Qualität und der Standard der Labortechniken sind insbesondere in der NTP-Studie hoch. Im Vergleich zu früher durchgeführten Studien mit Labortieren, die Karzinogenität oder Co-Karzinogenität evaluierten, sind diese Studien insofern neuartig, dass die Tiere in diesen beiden Studien für die Exposition nicht in enge Röhren gesteckt wurden, sondern freilaufend in ihren Käfigen exponiert waren. Dies reduzierte den durch die Beengtheit verursachten Stress, und ermöglichte längere Expositionen...

Beide neuen Tierstudien zeigten trotz methodischer Unterschiede relativ konsistente Ergebnisse bei Schwannomen und Gliomen, und zudem einen dosisabhängigen Trend in Bezug auf eine Zunahme der Karzinogenität dieser Tumoren. Die NTP-Studie verwendete hohe Gesamtkörperdosen (SAR – Spezifische Absorptionsraten) im Vergleich zu den von der ICNIRP empfohlenen Grenzwerten für Ganzkörperexposition. Für die Bevölkerung beträgt dieser 0.08 W/kg, wobei die Schweiz zusätzlich niedrigere Vorsorgegrenzwerte eingeführt hat. Es stellt sich also die Frage, wie übertragbar die Ergebnisse der NTP-Studie auf die tatsächliche Exposition in der Öffentlichkeit sind, wenn bei der Handynutzung nur Teile des Körpers so stark exponiert sind wie in der NTP-Studie das ganze Tier. Dazu lässt sich sagen, dass es erstens in der Toxikologie üblich ist, höhere Dosen zu untersuchen, um mögliche Gefahren eines Wirkstoffs zu bewerten. Zweitens wurde in der NTP-Studie ein Anstieg der Karzinogenität für GSM- und CDMA-Expositionsbedingungen gefunden..."

Publikation zum Thema

Format: A4Seitenanzahl: 24 Veröffentlicht am: 17.08.2018 Bestellnr.: 236Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Mobilfunkstrahlung und Krebs: Die Ergebnisse der NTP-Studie und die Gesamtstudienlage

Ein Kommentar von L. Hardell, M. Carlberg und L. Hedendahl.
Autor:
L. Hardell, M. Carlberg und L. Hedendahl. Übersetzuung durch diagnose:funk. Veröffentlicht mit freundlicher Erlaubnis der Autoren.
Inhalt:
Die Arbeitsgruppe des Onkologen Prof. Lennart Hardell (Schweden) hat eine umfassende Interpretation der NTP-Studie vorgelegt, in der die Ergebnisse in Zusammenhang mit epidemiologischen und medizinischen-biologischen Studien gestellt werden (Hardell et al. 2018). diagnose:Funk legt mit diesem Brennpunkt eine Übersetzung dieser Arbeit vor.
Format: DIN A4Seitenanzahl: 10 Veröffentlicht am: 01.11.2018 Bestellnr.: Newsletter-Sonderausgabe November 2018Sprache: DeutschHerausgeber: Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut

Evaluierung der NTP-Studie und der Ramazzini-Studie

BERENIS-Newsletters, Sonderausgabe
Autor:
BERENIS
Inhalt:
Diese Sonderausgabe des BERENIS-Newsletters enthält eine detaillierte Evaluierung von zwei neuen Krebsstudien mit Mäusen und Ratten bei lebenslanger hochfrequenter Exposition: 1) „NTP-Studie“ aus den USA (NTP 2018a, 2018b, 2018c, 2018d, 2018e; Wyde et al. 2016, 2018a, 2018b) 2) „Ramazzini-Studie“ aus Italien (Falcioni et al. 2018)
Format: PosterSeitenanzahl: 1 Veröffentlicht am: 13.09.2017 Sprache: EnglischHerausgeber: Division of the National Toxicology Programm/NIEHS, RTP, NC 27709, USA

Evaluation of the Genotoxicity of Cell Phone Radiation in Male and Female Rats and Mice Following Subchronic Exposure

Poster about NTP-findings
Autor:
Smith-Roe et al
Inhalt:
Evaluation of the genotoxicity of cell phone radiofrequency radiation in male and female rats and mice following subchronic exposure., Annual Meeting, Raleigh, North Carolina, USA.
Format: A4Seitenanzahl: 16 Veröffentlicht am: 08.02.2017 Bestellnr.: 233Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Studie weist nach, wie Grenzwerte scheinwissenschaftlich legitimiert werden

Mobilfunk-Grenzwerte entzaubert
Autor:
Sarah J. Starkey / diagnose:funk
Inhalt:
Der neue diagnose:funk 'Brennpunkt' behandelt die Studie "Fehlerhafte offizielle Bewertung der Sicherheit von Funkstrahlung durch die Beratergruppe für nicht-ionisierende Strahlung" (2016) von S. J. Starkey und liegt in deutscher Übersetzung vor. Die Studie zeigt am Beispiel des AGNIR-Berichtes (Advisory Group On Non-ionising Radiation, Großbritannien), mit welchen Methoden eine Rechtfertigung der Grenzwerte zusammengezimmert und manipuliert wird. Ergänzung: Die Beratergruppe AGNIR wurde im Mai 2017 aufgelöst. In England gab es so gut wie keine Berichterstattung darüber. Am 17.10.2018 hat das Investigativ-Portal http://truepublica.org.uk diese heimliche Abwicklung aufgedeckt. Siehe unten stehende Links zum englischen Artikel und zur Online-Übersetzung.
Format: A4Seitenanzahl: 6 Veröffentlicht am: 24.02.2013 Bestellnr.: 221Sprache: Deutsch

5. Mobilfunkbericht der Bundesregierung

Deutsche Strahlenschutzgremien versuchen Abgeordnete zu manipulieren
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Im Bericht der Bundesregierung vom 3.1.2013 an den Bundestag und dem zugrundeliegenden Forschungsbericht der Strahlenschutzkommission (SSK) vom 30.9.2011 wird die deutsche Öffentlichkeit über den Stand der Forschung zu den Risiken des Mobilfunks desinformiert. Zur Frage der Krebsge-fahr wird der Stand der Forschung manipulativ dargestellt, zur Spermien-schädigung werden selektiv zwei Forschungen aufgeführt als Beweis, dass Entwarnung gegeben werden kann. Die Ergebnisse von fast 30 weiteren Forschungen werden unterschlagen. Der Brennpunkt zeigt die Tricks, mit denen die Strahlenschutzkommission arbeitet.
Format: A4Seitenanzahl: 8 Veröffentlicht am: 12.04.2011 Bestellnr.: 209Sprache: Deutsch

4. Mobilfunkbericht der Bundesregierung

Wahrheitsgehalt des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Das Kernargument der Industrie und aller Behörden zur Abwehr jeglicher Kritik an der Mobilfunktechnologie sind - neben der Grenzwertfrage - die Ergebnisse des Deutschen Mobilfunkforschungsprogramms (DMF). Auf den Ergebnissen des DMF von 2008 fußt der „Vierte Bericht der Bundesregierung über die Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen vom 12. Januar 2011 (Drucksache 17/4408)“. Mit diesem Bericht der Bundesregierung wird wieder einmal begründet, warum an der bisherigen Mobilfunkpolitik festgehalten werden kann. Diagnose-Funk e.V. kritisiert diesen Bericht als ein Dokument staatlich organisierter Unverantwortlichkeit.
Format: A 4Seitenanzahl: 16 Veröffentlicht am: 28.11.2012 Bestellnr.: Nicht verfügbar!Sprache: Deutsch

Vom Elend des deutschen Strahlenschutzes

Prof. Alexander Lerchls Kampagne gegen WHO Beschluss gescheitert
Autor:
diagnose:funk
Inhalt:
Zwei Ereignisse prägen aktuell die Diskussion um die Risiken der Mobilfunktechnologie. Im Mai 2011 wurde die nicht-ionisierende Strahlung von der IARC-Arbeitsgruppe der WHO als möglicherweise Krebs erregend eingestuft, im Oktober 2012 verkündete das Kassationsgericht in Rom letztinstanzlich, dass Handys und schnurlose Telefone Tumore im Kopf auslösen könnten. Beides rief natürlich die Industrie auf den Plan: beide Entscheidungen seien nicht haltbar. Und sie kann sich dabei auf eine Anzahl von Wissenschaftlern stützen, die mit enormer Energie die Positionen der Industrie begründen. In Deutschland ist das v.a. Professor Alexander Lerchl. Er steht an der Spitze des deutschen Strahlenschutzes als Vorsitzender des Ausschusses nicht-ionisierende Strahlung in der Strahlenschutzkommission (SSK). Der Brennpunkt analysiert lobbyistische Verflechtungen und die Methoden, wie unbequeme Wissenschaftler diffamiert werden.
Aktualisierte Fortschreibung von „Die Fälscher“ und Beilage von "Zellen im Strahlenstress"Seitenanzahl: 16 Veröffentlicht am: 01.09.2008 Herausgeber: Verein zum Schutz der Bevölkerung vor Elektrosmog e.V.

Von subtiler Fälschung zur Wissenschaftskriminalität

Zur deutschen Mobilfunkforschung
Autor:
Peter Hensinger
Inhalt:
Der Autor hat diesen Vortrag auf der Offenen Akademie Gelsenkirchen gehalten. Er stellt sieben Methoden zur Manipulation der öffentlichen Meinung über die Risiken des Mobilfunks dar. Detailliert werden Studienverfälschungen aufgedeckt.
Ja, ich möchte etwas spenden!