Die Stadt Stuttgart will also die Standorte nicht rausrücken. Daraufhin schrieb die Bürgerinitiative zurück: „Weil es tatsächlich auf der Hand liegt, dass die Industrie ohne Beteiligung des Bürgers machen will, was sie will, gibt es das Recht des Bürgers auf Information, das es aber nach Ihrer Auskunft nun doch nicht gibt! Das kann ich nicht nachvollziehen. Im Infoblatt des Bundesamtes für Strahlenschutz steht:
- “Auswahl geeigneter Standorte. Die Bürgerinnen und Bürger sollen über die Aufstellung von Mobilfunkanlagen umfassend informiert werden. Im Juli 2001 haben die kommunalen Spitzenverbände und Mobilfunknetzbetreiber daher eine entsprechende Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze getroffen“
(Infoblatt Strahlenthemen, Mobilfunk, Bundesamt für Strahlenschutz, Juli 2012).
Diese Vereinbarung beinhaltet ausdrücklich nicht, dass nur Stadtratsgremien in nichtöffentlicher Sitzung informiert werden, sondern „Bürgerinnen und Bürger“ sollen „umfassend“, d.h. über alle Sachverhalte informiert werden“ (27.11.2017).
Darauf antwortete BM Pätzold:
- „Nach wie vor sehe ich bei besten Willen keine Möglichkeit, Ihrem Wunsch nach Mitteilung der geplanten Standorte in Stuttgart-West nachzukomme“ (8.12.2017).
Fraktionen der GRÜNEN und SÖSLinkePLuS fordern Transparenz über geplante Mobilfunkstandorte
Die Gemeinderatsfraktionen der GRÜNEN und SÖSLinkePLuS fordern nun Transparenz von der Stadtverwaltung. In einem gemeinsamen Antrag vom 12.10.2018 fordern sie, dass sie den BürgerInnen die geplanten Standorte für neue Mobilfunksendeanlagen bekannt gibt.