"Eine geniale Erfindung begeistert seit 25 Jahren die Welt und wird als Revolution gefeiert: Der Mobilfunk. Die Vernetzung aller Dinge („IoT“) steht nun bevor, „AACC“ oder „Invasive Computing“. Außerdem soll ein Milliardenprogramm für die Digitalisierung der Schulen mit Computern aufgelegt werden und dazu auch jede Schule ausdrücklich WLAN-Funk erhalten. In jedes Schulzimmer kommt also ein „Miniatur-Funkmast“, denn WLAN ist praktisch eine verkleinerte Spielart des allgemeinen Mobilfunks. Obwohl dabei Grundrechte tangiert werden könnten (Gesundheit, Elternrecht, Kindeswohl, evtl. Datenschutz), findet nirgendwo eine rechtliche Diskussion statt. Offenbar werden die tatsächlichen Probleme für vernachlässigbar gering gehalten, besonders auch Gesundheitsgefahren, obwohl sogar genetische und damit über die gegenwärtige Generation hinausreichende Schäden nicht ausgeschlossen erscheinen (Art. 20a GG). Fragen der Gesundheit wären somit vordringlich zu klären und Gefahren für die (Schul-)Kinder in jedem Falle vorsorglich und als Erstes zu minimieren. Dazu soll dieser Beitrag anregen."
Seine Schlussüberlegungen:
"Wie also könnten unsere Kinder vor einer ohnehin stetig wachsenden Dauerbelastung mit Mobilfunk, die durch WLAN an Schulen noch um ein Vielfaches weiter gesteigert werden könnte, besser geschützt werden, als durch den Vorrang von Kabelverbindungen, auch für die Anbindung ans Internet? Müsste hier nicht auch der Wille der Eltern respektiert werden? Welchen Wert hätte noch die umweltbewusste und „biologische“ Lebensweise vieler Familien zu Hause, wenn die Kinder nicht nur auf der Straße, sondern auch in der Schule einer erhöhten und möglicherweise tückischen Strahlung 34 ohne Widerrede ausgesetzt werden dürften? Es wird höchste Zeit, hier eine rechtliche Diskussion in die Wege zu leiten, zumal auch kommende Rechtsstreitigkeiten nicht auszuschließen sind. Auf einem Kongress in Reykjavik fanden sich Forscher und Eltern 2017 zusammen und veröffentlichten einen beachtenswerten Appell gegen die WLAN-Belastung der Kinder in Schulen. Die Eltern dürften sich überall ihrer Macht über die erzieherische Lebensgestaltung ihrer Kinder bewusst werden (Art. 6 Abs. 2 GG) und für ihre Kinder Schutz und Vorsorge verlangen, auch soweit dies die Ausstattung der Schule betrifft.
Das könnte nun auch in Deutschland um so eher zu erwarten sein, nachdem auch an der Hochschule ein Physiker und Informatik-Professor das Abschalten des seine Konzentration und sein Wohlbefinden erheblich belästigenden WLAN-Senders (§ 3 Abs. 1 BImSchG) sowie aller Laptops im Hörsaal während seiner Vorlesungen durchgesetzt hat (ZDF-planet e vom 02.04.2017).
Und dort, wo Drahtlosigkeit wirklich unumgänglich ist, stünde mit der sog. Lichttechnologie VLC eine leistungsfähige und gesundheitsverträgliche Alternative zur Verfügung. Aber selbst bei WLAN als Übergangslösung in Einzelfällen und höheren Klassen – falls Kabel oder VLC nicht überall möglich wären – müssten Leerlaufverbot und Minimierungsgebot Mindestvoraussetzung für eine Zulassung weiteren Funks sein. Und dies wäre im Interesse unserer Kinder endlich auch einer rechtlichen Diskussion wert."
Der ganze Artikel steht in der rechten Spalte (ggf. unten) zum Download, mit freundlicher Genehmigung des Autors.
Video mit einen Beitrag von Bernd Irmfrid Budzinski