Hintergrund
Die Internationale Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP) hat am 11.07.2018 einen Entwurf zu Richtlinien herausgegeben, die der Begrenzung der Exposition gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern (100 kHz bis 300 GHz) dienen sollen. Diese Richtlinien sind unwissenschaftlich und veraltet. Sie stellen keine objektive Auswertung der verfügbaren Forschung zu Auswirkungen dieser Art von Strahlung dar. Sie ignorieren den Großteil der Forschungsergebnisse. Diese zeigen deutlich und überzeugend schädliche Wirkungen bei Intensitäten weit unterhalb der ICNIRP-Richtlinien auf. Die Richtlinien sind unzureichend, um Menschen und die Umwelt zu schützen.
ICNIRP-Richtlinien schützen nicht
Die ICNIRP-Richtlinien schützen nicht vor schädlichen Wirkungen durch eine langfristige Exposition gegenüber niedrigen Intensitäten. Dazu gehören Krebs, Schädigung der Fortpflanzung sowie Auswirkungen auf das Nervensystem. Obwohl diese Auswirkungen überzeugend infolge einer chronischen Exposition gegenüber Intensitäten unterhalb der ICNIRP-Grenzwerte aufgezeigt wurden, wird dies nicht berücksichtigt.
Beweislage für Krebsgefahr durch Mobilfunk hat sich verstärkt
Im Mai 2011 kam die Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation, die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), zur Schlussfolgerung, dass hochfrequente Strahlung im Frequenzbereich von 30 kHz – 300 GHz „möglicherweise“ krebserregend für den Menschen ist (Gruppe 2B). Die ICNIRP ignoriert diese wichtige Schlussfolgerung. Im Gegenteil dazu: In den letzten sieben Jahren hat sich die Beweislage für die Krebsgefahr deutlich verstärkt.