Gerade in der letzten Gesetzgebungsphase hat die CSU mit den Stimmen der Freien Wähler das voraussetzungslose Widerspruchsrecht deutlich beschnitten. Jetzt kann
nur noch gegen das Funkmodul und nicht mehr gegen den Einbau des Zählers widersprochen werden. Kein Widerspruchsrecht wird Eigentümern und Mietern in Mehrfamilienhäusern zugestanden, in denen es nur einen Zähler gibt. Die viel zu kurze Widerspruchsfrist von zwei Wochen sowie das fehlende Widerspruchsrecht bei Eigentümer- und Besitzerwechsel hatte diagnose:funk bereits moniert.
Jörn Gutbier, Vorstandsvorsitzender von diagnose:funk, kritisiert an dieser Gesetzesregelung: „Die Auswirkungen auf Datenschutz, Datensicherheit, Eigentümerrechte und Belastungen durch Elektrosmog werden systematisch heruntergespielt.“ In vielen Ländern protestieren Organisationen und Bürger*innen schon länger gegen Smart-Meter und finden zunehmend Gehör. „Auch in Deutschland ist es dringend erforderlich, sich vorrangig für Bürgerrechte einzusetzen und nicht Gesetze für Gerätehersteller und Wasserzweckverbände zu machen.“
Zumindest ein Teilerfolg konnte in Bayern dank einer breiten Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden. Die zahlreichen Proteste von Bürgern und Organisationen, wie diagnose:funk, Bund-Naturschutz in Bayern u.v.a., sowie die Vorbehalte des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Thomas Petri, haben bewirkt, dass ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht - allerdings mit erheblichen Einschränkungen - im Gesetz verankert wurde.
Jörn Gutbier befindet: „Vom Landtag wurde ein Zweiklassenrecht verabschiedet. Wie kann es sein, dass unveräußerliche Grundrechte den Bürger*innen nur noch partiell zugesprochen werden?“
In der Zeitschrift des Bayerischen Gemeindetags lobt sich die Lobby: „… dass es zwar nicht gelungen sei, das begründungslose Widerspruchsrecht gänzlich zu verhindern, dass aber doch spürbare Verbesserungen für die Wasserversorger im Gesetzentwurf erreicht werden konnten.“
Völlig ignoriert bei diesem Gesetzgebungsverfahren wurde die Frage der grundsätzlichen Zulässigkeit von ‚dauerfunkenden‘ Wasserzählern. Die meisten Modelle senden alle 10 bis 16 Sekunden Datenpakete. Das sind um die zwei Millionen Funksignale im Jahr, obwohl nur ein einziges gebraucht wird um die Verbrauchsdaten zu erheben.
Selbst der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat diese spezielle Gerätefunktion grundsätzlich als nur „schwer mit der neuen Datenschutzgrundverordnung der EU vereinbar“ eingestuft.(1)
„Wir meinen, dass diese Gesetzesregelung einer juristischen Überprüfung nicht standhalten wird“, zeigt sich Gutbier überzeugt.
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