Strahlengefängnis: JVA-Mitarbeiter erkranken

Krebsfälle mehren sich mit Einführung einer neuen Technik
Straubing. Zu ihrer eigenen Sicherheit tragen die Beamten der Justizvollzugsanstalt in Straubing sogenannte Personalnotrufanlagen (PNA) mit sich. Sie sollen auf der einen Seite vor Übergriffen schützen – auf der anderen Seite machen sie vielleicht krank.
Im alten Gefängnis Kilmainham Gaol, Dublin - IrlandFoto: jraffin - pixabay.com

Die PNA ist ein spezielles Funkgerät, das nicht nur die genaue Ortung des Trägers ermöglicht. Liegt es zu lange in waagrechter Position oder wird es seinem Träger vom Körper gerissen, wird sofort Alarm ausgelöst. Jedoch senden die Geräte auf der umstrittenen Tetra-Funk-Basis. Das bedeutet eine Dauerbestrahlung für den Träger. Wissenschaftliche Studien belegen das Gesundheitsrisiko durch diese Technik. Auch in der JVA Straubing klagten kurz nach der Einführung schon bald erste Beamte über teils heftige Beschwerden. Meist handelte es sich dabei um starke Kopfschmerzen, Schwindelgefühle und Schlafstörungen.

Einige Jahre sind seither vergangen. Und mittlerweile haben diese Beschwerden der Bediensteten eine neue Dimension erreicht. Im Zeitraum zwischen 2012 und 2017 wurden elf Krebserkrankungen verzeichnet. Zwei der Erkrankten verstarben noch während dieser Zeit. Zum Vergleich: In den Jahren zwischen 2000 und 2012 waren es zwei Krebserkrankungen. Der letzte Angestellte starb erst Ende März an Krebs – mit Mitte 40.

Doch wie wahrscheinlich ist ein direkter Zusammenhang zwischen der deutlichgestiegenen Krebsrate und der Einführung des Tetra-Funk-Systems in der JVA Straubing? Wir haben bei einem Mediziner, der sich mit dem Thema Strahlenbelastung befasst hat, nachgefragt. Horst Eger ist Facharzt für Allgemeinmedizin in Oberfranken. Er ist Mitglied des ärztlichen Qualitätszirkels „Elektromagnetische Felder in der Medizin-Diagnostik, Therapie, Umwelt“, anerkannt von der Bayerischen Landesärztekammer. Die verwendeten Frequenzen dringen auch in tiefere Körperschichten ein, sodass eine Wechselwirkung mit lebendem Gewebe physikalisch begründbar ist“, unterstreicht der Mediziner die Risiken durch Tetra-Funk. Im Gespräch tritt außerdem immer wieder ein Aspekt in den Vordergrund: der Grenzwert der Ganzkörperbestrahlung. Dieser liegt in Deutschland je nach Frequenz bei circa 40 bis 60 Volt pro Meter. „Der Grenzwert bietet keinen ausreichenden Gesundheitsschutz. Er ist undifferenziert und nicht angemessen“, sagt Eger.

Außerdem ergänzt Eger: „Der Grenzwert ist zu hoch angesetzt.“ Wissenschaftler hätten dies in einer Studie nachgewiesen. Eger veranschaulicht: „Wenn in einer Stadt wie Straubing die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 300 Stundenkilometer festgelegt wird, dann wird diesen Wert niemals jemand überschreiten. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass es ungefährlich wäre, mit Tempo 200 durch die Stadt zu fahren.“

"Alarmsignal, das eine dringende Abklärung erforderlich macht"

Der zulässige Grenzwert wurde tatsächlich bei den bisherigen Messungen in der JVA Straubing nicht erreicht. „Es liegen weltweit keine Nachweise zu gesundheitlich negativen Wirkungen unterhalb der geltenden Grenzwerte vor. Die derzeit geltenden Grenzwerte sind zurzeit als ausreichend anzusehen“, heißt es vonseiten des Bundesamtes für Arbeitsschutz.

Eger hat sich konkret mit den Krebsfällen in der JVA Straubing befasst. Er warnt: „Wenn in einem gut beobachtbaren Kollektiv nach Einführung des Tetra-Funks eine Zunahme von Krebsfällen beobachtet wird, handelt es sich um ein Alarmsignal, das eine dringende weitere Abklärung erforderlich macht.“ Noch deutlicher wird Helga Krause, Mobilfunkbeauftragte des Bund Naturschutz: „Ich habe keinen Zweifel daran, dass hier ein direkter Zusammenhang besteht.“ Es müsse aber auch nach weiteren Gesundheitsproblemen, die mit der Strahlung zusammenhängen können, gesucht werden. Abgesehen davon sei es interessant, wie sich der Gesundheitszustand von Häftlingen entwickelt hat, die sich bereits länger in der JVA befinden, so Krause.

Hans Amannsberger, Leiter der JVA Straubing, sagt zu den Vorwürfen: „Das Tetra-Funk-System wurde bereits vormeiner Zeit als Leiter der JVA Straubing eingeführt. Dieses System wurde von offiziellen Behörden geprüft und entsprechend zugelassen, darauf verlasse ich mich. Zumal die Strahlenbelastungen bei den Messungen weit unter dem Grenzwert lagen.“

Doch selbst, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen den Krebserkrankungen in der JVA Straubing und dem Tetra-System nicht eindeutig nachgewiesen werden kann, so bleibt noch immer die Verunsicherung und die Angst vor der Dauerbestrahlung bei den Justizvollzugsbeamten. „Die PNA gehören zu diesem Beruf eben dazu. Ich trage das Gerät ja schließlich auch. Beschwerden oder Verunsicherung kommen mir immer nur von einigen wenigen Leuten zu Ohren“, schildert Hans Amannsberger seine Sicht der Dinge.

Nach Informationen unserer Zeitung soll den Beamten nun die Möglichkeit geboten werden, sich mit spezieller Kleidung vor der Strahlengefahr zu schützen. Diese Schutzkleidung müsse vom Träger selbst bezahlt werden. Gerüchten zufolge lassen viele Beamte die PNA lieber in der Ladestation stecken – auch während ihres Dienstes.

Artikel veröffentlicht:
04.05.2018
Autor:
Straubinger Tagblatt.
Quelle:
Straubinger Tagblatt vom 28.04.2018. Veröffentlicht mit freundlicher Erlaubnis der Redaktion.

Schlagwörter dieses Artikels

Ja, ich möchte etwas spenden!