Handystrahlung: Tumor als Berufskrankheit anerkannt

Analyse über die wissenschaftlichen Hintergründe
Internationale Medien berichteten am 21.04.2017 unter der Schlagzeile "Tumor durch Handy als Berufskrankheit anerkannt" über ein Urteil vom 30.03.2017 des italienischen Arbeitsgerichtes der Stadt Ivrea. Der Geschädigte telefonierte 15 Jahre lang täglich mehr als 3 Stunden mit dem Handy. Ihm wurde nun eine monatliche Rente von 500 Euro von der Unfallver­sicherung zugesprochen. Der Gutachter, Prof. Paolo Crosignani, betonte, dass beim Mobilfunk, ähnlich wie bei Asbest, das Vorsorgeprinzip angewandt werden muss.
MRT vom KopfBild: Maxim P - stock.adobe.com

Die Bedeutung des Urteils wird in der Presse relativiert: "Gesundheitsstudien zur Nutzung von Mobiltelefonen hatten bislang ergeben, dass bei einem durchschnittlichen Gebrauch kein ernsthaftes Gesundheitsrisiko besteht. Es gibt aber Hinweise auf Risiken durch die übermäßige Nutzung von Handys.

Experten zufolge ist es für endgültige Schlussfolgerungen zu den Auswirkungen der vergleichs­weise jungen Technologie noch zu früh." (Stuttgarter Zeitung Online, 21.04.2017)

 

 

Wer diese Experten sind, wird nicht genannt, auch berichtet kein Journalist über die umfangreiche Studienlage, die diesem Urteil zugrunde liegt. diagnose:funk legt zu diesem Urteil eine "Aktuelle Analyse" zum Stand der Forschung zu 'Mobilfunkstrahlung und Krebs' vor. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass Journalisten dieses Thema mit der vorhandenen Faktenlage kritischer aufgreifen werden und es nicht bei einer einmaligen Sensationsmeldung bleibt.

Das Urteil ist ein klares Signal an die Gesundheitsbehörden, Krankenkassen und Ärzteverbände, endlich die vorliegende Studienlage zur Kennt­nis nehmen. Und Ärzte sollten nicht länger den Verharmlosungen folgen, sondern sich einen eigenen Standpunkt bilden.

Im Fazit der diagnose:funk Analyse heißt es: "Es liegen starke Hinweise bis Beweise vor, dass die nicht-ionisierende Strahlung des Mobilfunks Krebs-erregend sein kann. Die Schlussfolgerung  des neuen Reviews von Carlberg/Hardell, dass die Mobilfunk­strahlung als Karzinogen eingestuft werden muss, sollte der Anlass sein, eine aktive Verbraucherschutz­aufklä­rung zur Smartphone-, TabletPC- und WLAN-Nutzung zu starten, als Bestandteil einer Vorsor­ge­politik. Maßnahmen zur Strahlungsmini­mie­rung können und müssen sofort umgesetzt und Alternativen in der Technik in der Forschung geför­dert und realisiert werden. diagnose:funk fordert, dass auf allen Endgeräten (Smartphones, Tablets, DECT-Telefone, Babyphones, WLAN-Router) Warnhinweise angebracht werden, wie das in Berkeley (USA) gesetzlich angeordnet wurde, dass alle Endgeräte über Kabelanschlüsse verfügen müssen und für jedes verkaufte Gerät eine Ein-Euro-Abgabe an einen Fond abgeführt wird, aus dem Aufklärungskampagnen und unabhängige Forschung finanziert wird. Der Gesetzgeber muss dazu gesetz­liche Schutz- und Monitoringmaßnahmen wie in Frankreich erlassen."

Handy-Urteil von 2012 belegt Zusammenhang

In einem früheren Fall bestätigte das höchste Gericht in Italien, das „Corte di Cassazione“ (3. Instanz), am 1.Oktober 2012 das Urteil des Berufungsgerichts von Brescia. Nach dem Urteil musste die italienische Berufsgenossenschaft (INAIL) Mr. Marcolini entschädigen, einen Arbeiter, der aufgrund jahrelanger Handynutzung an einem Hirntumor litt. In einer ausführlichen Stellungnahme nimmt die ICEMS (Internationale Kommission für elektromagnetische Sicherheit) zur wissenschaftlichen und juristischen Bedeutung des Urteils zum Zusammenhang von Handynutzung und Hirntumoren Stellung. Diagnose-Funk hat die Stellungnahme ins Deutsche übersetzt und als Brennpunkt veröffentlicht. Siehe die unten folgende Publikation oder über den Link: 

https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=345

Publikation zum Thema

Format: A4Seitenanzahl: 8 Veröffentlicht am: 23.04.2017 Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Der Stand der Forschung zu Krebs promovierenden und initiierenden Wirkungen der Mobilfunkstrahlung

Zu den wissenschaftlichen Hintergründen des Handy-Urteils in Italien vom 30.03.2017
Autor:
diagnose:funk, Peter Hensinger
Inhalt:
Internationale Medien berichteten am 21.04.2017 unter der Schlagzeile "Tumor durch Handy als Berufskrankheit anerkannt" über ein Urteil vom 30.03.2017 des italienischen Arbeitsgerichtes der Stadt Ivrea. diagnose:funk legt zu diesem Urteil eine Analyse zum Stand der Forschung zu 'Mobilfunkstrahlung und Krebs' vor.
Format: A4Seitenanzahl: 4 Veröffentlicht am: 29.10.2012 Bestellnr.: Nicht verfügbar!Sprache: Deutsch

Positionspapier der Internationalen Kommission für elektromagnetische Sicherheit (ICEMS) zu einem Gerichtsurteil bezüglich Hirntumor und Handynutzung

Eine Stellungnahme der Internationalen Kommission für elektromagnetische Sicherheit (International Commission for electrornagnetic Safety = ICEMS)
Inhalt:
Die ICEMS kommentiert das Urteil des höchsten italienischen Gerichts, das einen Zusammenhang zwischen Handytelefonieren und Gehirntumoren bestätigte.
Format: A 4Seitenanzahl: 20 Veröffentlicht am: 01.02.2012 Bestellnr.: 215Sprache: Deutsch

Elektrohypersensibilität - Tatsache oder Einbildung?

Ein Forschungsüberblick von Genuis/Lipp
Inhalt:
Ein Forschungsüberblick der kanadischen Umweltmediziner Genuis/Lipp über die Ursachen von Elektrohypersensibilität. Als Download finden Sie den Brennpunkt mit einem Vorwort zur Studie. Der komplette Brennpunkt mit der dt. Übersetzung des Forschungsüberblicks ist beim diagnose:funk - Versand bestellbar.
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