Indien: Kein Mobilfunk auf Schulen und Krankenhäusern

Gericht verbietet Antennen wegen Gesundheitsrisiko
Das höchste indische Gericht, der High Court in New Dehli, bestätigte ein Urteil der obersten Gerichtes von Rajasthan, das die Aufstellung von Mobilfunkmasten in der Nähe von Schulen und Hospitälern verbietet. Er hob damit Genehmigungen lokaler Gerichte und Behörden auf, berichtet die Zeitung Times of India am 11.02.2017.

Auszugsweise Übersetzung des Artikels ‘Mobile towers can’t come up on schools, hospitals’ durch diagnose:funk: "Es dürfen keine Mobilfunkmasten auf Schulen und Krankenhäusern errichtet werden"

Jaipur / Indien: Vier Tage nach der Genehmigung, Mobilfunkmasten auf Schulen und Krankenhäusern zu errichten, hat die Behörde für Städtische Entwicklung und Wohnbau (Urban Development and Housing, UDH) am Donnerstag den Erlass zurückgezogen und ein überarbeitetes Rundschreiben herausgegeben.

Laut Erlass vom 6. Februar wurde dem Lizenznehmer gestattet sein, die Infrastruktur für Telekommunikation auf offenem Gelände zu installieren/errichten, einschließlich Privatland, staatlicher Grundstücke sowie Standorten in staatlicher/privater Hand. Dazu gehören Straßen, Parks, Spielplätze, Krankenhäuser und Schulen sowie Land, das für staatliche Versorgungseinrichtungen vorgesehen ist.

In einer überarbeiteten Anordnung vom 9. Februar steht nun: "Es soll keine Genehmigung in Bereichen/auf Grundstücken erteilt werden, die durch Anordnungen jedes zuständigen Gerichts für den Zweck erlassen wurden."

Der juristische Leiter der kommunalen Verwaltungen, Ashok Singh sagte: "Das oberste Gericht hat die Installation von Mobilfunkmasten auf Schulen und Krankenhäusern untersagt. Die Behörde erlaubt nicht die Errichtung von Mobilfunkmasten auf Schulen, Krankenhäusern und anderen Gebäuden, auf denen es das Gericht erlaubt hat."

Zuvor hat das oberste Gericht von Rajasthan die Regierung des Bundesstaats mehrere Male zu der Belastung durch elektromagnetische Felder im Umkreis dieser Türme befragt, wobei es seine Besorgnis bezüglich der Gesundheit der Anwohner zum Ausdruck brachte. Ein Behördenvertreter hatte darüber informiert, dass er Mobilfunkmasten als Gesundheitsrisiko einstuft. Daraufhin wies das oberste Gericht im Jahr 2012 Telekommunikationsanbieter, die im Bundesstaat tätig sind, dazu an, die Türme im Umfeld von Schulen, Krankenhäusern und Spielplätzen zu beseitigen.

Der richterliche Ausschuss war der Auffassung, dass die von Mobilfunkmasten ausgehende Strahlung ein Risiko für Kinder und Patienten sei. Diese Haltung wurde auch vom dem aus mehreren Ministerien bestehenden Ausschuss der Zentralregierung akzeptiert. Deshalb müssen Mobilfunkmasten an Schulen, höheren Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern und Spielplätzen versetzt werden.

Die Entscheidung wurde aktuell auch vom obersten Gericht Indiens (Supreme Court New Dehli) bestätigt.

Darüber hinaus muss gemäß jüngster Anordnungen auch eine Genehmigung für die Errichtung von Mobilfunkmasten eingeholt werden. Der Lizenznehmer muss zuerst ausstehende Gebühren und Steuern oder andere für das Land fällige Abgaben begleichen. Die Abteilung stellte klar, dass vorhandene Mobilunkmasten sowie solche, die zuvor bereits aufgrund zuvor gültiger Anordnungen genehmigt wurden, von den neuesten Anordnungen nicht betroffen sein werden. Neue Sendemasten müssen jedoch unter den neuesten Bestimmungen genehmigt werden.  Im Erlass wurde auch verfügt, dass wenn ein vorhandener Mobilfunkmast bezüglich der Größe des Umkreises der elektromagnetischen Feldbelastung nicht den Richtlinien entspricht, dieser nicht ohne die Zustimmung des betreffenden Anbieters vom Stromnetz getrennt werden darf. "Telekommunikationsanlagen gelten nämlich als lebenswichtige Einrichtungen und unerlässliche Vorrichtungen zur mobilen Kommunikation."

Artikel veröffentlicht:
28.02.2017
Autor:
diagnose:funk
Quelle:
Times of India vom 11.02.2017

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