Es ist unbestritten: Strahlung durch Mobilfunk kann Krebs verursachen (WHO). Trotzdem will die vorberatende Kommission im Nationalrat scheinbar die Strahlenbelastung erhöhen.
Geht gar nicht: Bundesrat wird Grenzwerte der nichtionisierenden Strahlung erhöhen!
Danke an die Minderheit (Regula Rytz (Grüne), Thomas Hardegger (SP)), welche die Ablehnung der Motion beantragt hat. Wenn die Motion mit den Mehrheiten der vorberatenden Kommission im April oder Juni im Nationalrat verabschiedet wird, führt dies wahrscheinlich zur Erhöhung der Grenzwerte, denn der Bundesrat hat in seinem Bericht (Bericht zu möglichen Umsetzungsmassnahmen als PDF im Detail - siehe Downloads) genau dies in Betracht gezogen!
Der Wolf im Schafspelz: „Der Bundesrat ist bereit, im Hinblick auf das prognostizierte Wachstum der zu übertragenden Datenmenge und im Rahmen seines Ermessensspielraums Massnahmen im Sinne der Motion auszuarbeiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass keine wesentliche zusätzliche Belastung der Bevölkerung erfolgt.“ Infos zur Motion - siehe unter weiterführende Links.
Aus der Medienmitteilung vom 02. Februar 2016:
"Nachdem die KVF an ihrer Sitzung im Januar entschieden hatte, zwei Kommissionsvorstösse zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Mobilfunknetze einzureichen, hat sie nun noch über deren genauen Wortlaut befunden. Mit 23 zu 2 Stimmen hat sie eine Motion (16.3007) beschlossen, mit welcher der Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen angehoben, die Vollzugshilfsmittel und die Anlagendefinition vereinfacht, sowie ein NIS-Monitoring aufgebaut und finanziert werden soll.
Mit einem Kommissionspostulat (16.3008; ebenfalls 23 zu 2 Stimmen) soll der Bundesrat zudem beauftragt werden, zu prüfen, mit welchen Massnahmen Baubewilligungsverfahren für Mobilfunkantennen vereinfacht und beschleunigt werden können. In den Augen der Kommissionsmehrheit müssen die im internationalen Vergleich einschränkenden Auflagen und Bewilligungsverfahren gelockert werden, damit eine bedarfsgerechte Entwicklung der Mobilfunknetze auch in Zukunft sichergestellt werden kann. Eine Minderheit befürchtet eine Einschränkung des Gesundheitsschutzes aufgrund einer erhöhten Strahlenbelastung und beantragt daher die Ablehnung der Motion 16.3007."