Freiburg: Einwohnerantrag an den Gemeinderat gemäß § 20b Gemeindeordnung

Bürgerinitiative startet Unterschriftensammlung
Vorbemerkung diagnose:funk. Auf der Einwohnerversammlung im November 2019 machten 900 FreiburgerInnen unmissverständlich klar: wir wollen diese Technologie nicht und städtische Regelungen, wie die Mobilfunkversorgung in Freiburg organisiert wird. Doch die Stadtverwaltung scherte sich nicht um die konstruktiven Vorschläge. Die Bürgerinitiative akzeptiert das nicht: "Dieser Einwohnerantrag ist notwendig geworden, weil die Stadtverwaltung die schon im Zuge der Einwohnerversammlung vom 13.11.2019 gemachten Vorschläge dem Gemeinderat nicht zum Beschluss vorlegen und umsetzen will." Unterstützen Sie die Bürgerinitiative, die den Mut hat, unter Corona-Bedingungen die Auseinandersetzung weiterzuführen. Sammeln Sie Unterschriften, Formular unter Downloads!
Freiburger Rathaus: Bürger:innen verschaffen sich GehörBild: de.wikipedia.org

Der nüchterne Forschungsbericht der Bosch-Stiftung warnt vor den unkontrollierten ökologischen Folgen der Digitalisierung:

"Wenn diese Gesellschaft scheitert, dann scheitert sie global und deswegen womöglich auch total. Mit der Digitalisierung bekommt dieses Problem den drängenden Charakter eines Flächenbrandes."

Das erfordere eigentlich politisches Handeln, das der Industrie Grenzen setzt:

"Stattdessen überlassen wir unsere Geschicke einer allein am Status-quo-Erhalt interessierten Machtkonfiguration von PolitikerInnen ohne Vision, ohne Leidenschaft und oft ohne besondere Fähigkeiten."

(Sühlmann-Faul / Rammler: Der blinde Fleck der Digitalisierung, 2018, S. 20).

 

Einwohnerantrag an den Gemeinderat gemäß § 20b Gemeindeordnung

Der Freiburger Gemeinderat möge zum Schutz vor einer drohenden Vervielfachung von Mobilfunksendeanlagen in öffentlicher Sitzung jeweils über folgende Forderungen bzw. Vorschläge befinden und ggf. beschließen:

1. Gebäude, Grundstücke und Einrichtungen in Straßenräumen, die zum Eigentum oder Besitz der Stadt und ihrer Eigenbetriebe gehören, werden für Sendeanlagen des neuen Mobilfunkstandards 5G („New Radio“) nicht zur Verfügung gestellt.

2. Gemäß den höchstrichterlich bestätigten Möglichkeiten erstellt die Verwaltung Mobilfunkkonzepte mit Baustopp für Sendemasten (z.B. auch zugunsten des Glasfaserausbaus), damit in Wohngebieten Strahlenbelastung und Stromverbrauch minimiert sowie Wohnungen strahlen- und überwachungsfrei gehalten werden können. Zudem richtet die Stadt eine Beratungs- u. Meldestelle für Mobilfunknebenfolgen (Empfehlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg) und ggf. Schutzzonen ein.

3. Der Gemeinderat fordert politisch und bundesweit ein Moratorium für 5G, bis alle verantwortlichen Stellen ihre verfassungsrechtliche Pflicht zur Vorsorge durch eine unabhängige wissenschaftliche Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von 5G und eine Technikfolgenabschätzung erfüllt haben.

Freiburg, den 20. Nov. 2020

Begründung des Einwohnerantrags www.freiburg-5G-frei.org

Der Aus- und Aufbau des neuen zusätzlichen Mobilfunkstandards 5G NR (sog. New Radio) geschieht ohne notwendige Technikfolgenabschätzung und Risikobewertung sowie von vorneherein ohne Einhaltung der gesetzlichen Vorsorgepflicht (§ 191 EU-Verfassung). Zudem wird damit ohne Pause ein 4. Mobilfunknetz installiert, obwohl die WHO beschlossen hat zu prüfen, ob Funkstrahlung als "wahrscheinlich oder sicher krebserregend" eingestuft werden muss.

Schon jetzt bezeichnet der Wissenschaftliche Dienst des EU-Parlaments EPRS allgemein biologische Auswirkungen von andauernder Funkstrahlung als „wahrscheinlich“ und warnt ausdrücklich vor einer Verschlimmerung durch 5G. So würden sehr hohe Pulsationsniveaus verwendet werden, die prinzipiell gefährlicher sind (EU-Briefing, S. 8, 10, https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/646172/EPRS_BRI(2020)646172_DE.pdf).

Wegen 'ungeklärter Gefahren' warnten in Frankreich 1000 Angestellte des Mobilfunkbetreibers „Orange“ ihre Firmenleitung davor, 5G 'auszurollen’, so die Bloomberg-Wirtschaftsnachrichten (www.bloomberg.com/news/articles/2020-09-18/dissent-at-heart-of-telecom-industry-undermines-france-s-5g-push). Unterstützung erfahren sie von Bürgermeistern aus 11 größeren Städten wie Grenoble, Besancon, Nantes, Lyon, Straßburg, Marseille. 60 gewählte Mandatsträger fordern in einem Manifest u.a. ein Moratorium für 5G (Le Journal de Dimanche, 15.9.2020, verlinkt unter www.diagnose funk.org/publikationen /artikel/detail&newsid=1613).

5G ist verbunden mit einer starken Zunahme der Funkstrahlung, die neuerdings auch direkt über unseren Köpfen z.B. aus Straßenlaternen, ausgesandt werden soll. Die neuartige Sendetechnik kann bis heute nicht genau gemessen werden; sie verdichtet die Strahlung so stark, dass in der Schweiz sogar die Grenzwerte erhöht werden sollten, was das Parlament dort ablehnte. Die Anzahl der Mobilfunkmasten sowie der Stromverbrauch pro Antenne werden sich so vervielfachen.[1]

Dieser Ausbau kann deshalb massive Auswirkungen haben auf

die Gesundheit von Menschen, Pflanzen (Wälder!) und Tieren (auch Insekten!),

das Klima sowie den Strom- und Ressourcenverbrauch (mit Anheizen des Konsums),

die Schaffung ständiger und umfassender Kontroll- und Überwachungsmöglichkeiten bis in jede Wohnung.

Ohne die Klärung dieser Risiken und der oben beschriebenen Mängel und Zulassungsvoraussetzungen durch unabhängige Wissenschaftler*innen ist der Ausbau von 5G nicht zu verantworten, zumal Mobilfunkschäden nicht versichert sind.

Ein Moratorium 5G ist deshalb dringend geboten!

Die Stadt kann Schutz und Vorsorge sofort umsetzen, indem sie für die Mobilfunkmasten einschließlich Kleinsendern ihr Eigentum nicht zur Verfügung stellt – s. Antrag 1.

Die Stadt kann weiter die gleiche Wirkung auf fremden Grund mit Baustopps erzielen, indem sie Bebauungspläne mit Mobilfunkkonzepten aufstellt. Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt den Gemeinden, zur Strahlenminderung z.B. Sendemastenaus bestimmten Wohngebieten zu verbannen. Sie darf so ihren Bürgerinnen und Bürgern mehr Schutz als das „gesetzliche Minimum“ der Strahlenschutzverordnung gewähren, welche überhaupt keine Vorsorge enthält. Darüber muss der Gemeinderat vor der neuen Welle von Strahlenflut jetzt-wann sonst?-entscheiden!-siehe Antrag 2.

Sie kann schließlich politisch ein generelles Moratorium fordern und die Verantwortlichen daran erinnern, dass alle staatlichen Stellen, auch die Gemeinden, das Vorsorgeprinzip beachten müssen. Da 5G ohne jede wissenschaftlich bestätigte Kenntnis seiner Auswirkungen und ohne jegliche Prüfung der Notwendigkeit von Vorsorge auf den Weg gebracht wurde, darf die Stadt widersprechen wie z.B. bei den Atomkraftwerken Wyhl und Fessenheim. Die Gemeinderäte sollten daher beim aktuell größten technischen, gesellschaftlichen und gesundheitlichen Experiment 5G[2] ebenso ein Zeichen setzen – siehe Antrag 3.

Dieser Einwohnerantrag ist notwendig geworden, weil die Stadtverwaltung die schon im Zuge der Einwohnerversammlung vom 13.11.2019 gemachten Vorschläge dem Gemeinderat nicht zum Beschluss vorlegen und umsetzen will.[3]

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[1] Dass zur Versendung eines einzelnen Bit’s bei 5G künftig 9/10 weniger Energie erforderlich sein soll, vermag dies nicht auszugleichen, zumal diese Ersparnis durch die erwartete und angestrebte Zunahme des Datenverkehrs rasch aufgebraucht sein wird

[2] Die Betreiber selbst sprechen von einer „Revolution“ und einem „Quantensprung“.

[3] Weitere Informationen zum Mobilfunk siehe Umwelt- und Verbraucherschutz-Organisation Diagnose:Funk www.diagnose-funk.org und zu 5G Martin H. Virnich: https://baubiologie-magazin.de/downloads/5g_mobilfunk.pdf

Einwohnerversammlung in Freiburg im Oktober 2019Bild: Jörn Gutbier - diagnose:funk

         

Bürgerinitiative mit 5 Forderungen an der RathaustüreBild: diagnose:funk

5 Fragen zu 5G.

Offener Brief an Herrn Oberbürgermeister Martin Horn

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

1.) vor genau 1 Jahr fand in Freiburg unter Ihrer Leitung die Einwohnerversammlung mit dem Thema  „Mobilfunk der 5. Generation (5G) in Freiburg“ statt. Vor ca. 1000 Bürgerinnen und Bürgern begrüßten Sie ausdrücklich das bürgerschaftliche Engagement des „Aktionsbündnisses Freiburg 5G-Frei“, dessen engagierte Arbeit diese Versammlung ermöglicht hatte.

In einem Schreiben vom 13.7.2020 an alle Kommunen wird im Organ des Gemeindetages Baden-Württemberg „Magazin für Städte und Gemeinden“ dieses Ereignis gerügt und dazu aufgerufen, solche „Bürgerproteste in Zukunft zu verhindern.“ Es wird festgestellt, dass sich „Trotz vieler Beschwichtigungsversuche“ die Proteste mehren. „In Freiburg muß sich derzeit der Gemeinderat mit den Bedenken der 5G-Gegner beschäftigen...Um diese Szenen zu vermeiden...und Bürgerproteste in Zukunft zu verhindern“ werde das Wirtschaftsministerium eine „Informationsoffensive“ starten. (www.diegemeinde.de)

Was ist Ihre Haltung zu einem solchen Umgang mit der Wahrnehmung demokratischer Rechte durch Bürger-Innen und mit den daran geknüpften Aufgaben des Gemeinderates?

2.) Im Bericht über einer „Auftaktveranstaltung“ am 4.11.2020 zu der erwähnten „Informationsoffensive“ ist zu lesen: „Oberbürgermeister Martin Horn aus Freiburg....“(und andere) „erörterten...auf welche Weise am schnellsten die Hürden überwunden werden könnten, die einem zügigen Ausbau des Mobilfunknetzes in Baden-Württemberg zur Zeit noch entgegenstehen.“  (https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/wirtschaftsministerium-startet-informations-und-kommunikationsinitiative-mobilfunk-und-5g/)

Inwieweit werden Sie sicherstellen, dass in dieser „Informationsoffensive“ die Erkenntnisse unabhängiger Wissenschaft einbezogen werden über z.B. die auch vom Bundesamt für Strahlenschutz bestätigte nichtthermische Wirkung an Zellmembranen oder die krebspromovierende Wirkung der bisherigen Mobilfunkfrequenzen? Inwieweit werden die von Ihnen für Freiburg vertretenen Forderungen nach Vorsorge, Bürgernähe, Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Gemeinnützigkeit dabei einen Platz finden, ohne dass „Beschwichtigung“ anstelle von unabhängiger Information verbreitet wird?

3.) 2009 hat der Gemeinderat „die Verwaltung beauftragt...Vorschläge für ein realisierbares Mobilfunkkonzept...vorzulegen...um eine Erhöhung der Mobilfunkbelastung für die Bevölkerung...zu vermeiden und...eine Verringerung der bestehenden Belastung zu erreichen.“

2019 hat Frau Dr. Inge Paulini, Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz, ausgeführt: „Die Personengruppen, die wir im Fokus haben, die besonders schützenswert sind – sind Kinder, Säuglinge, Kranke, alte Menschen. Der Ausbau der 5G-Netze sollte in jedem Fall so erfolgen, dass sensible Orte, wo diese Menschen sich aufhalten – Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser – dass die erst mal ausgenommen werden.“

In welcher Weise findet dieser Beschluss bzw. diese Aussage der Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz einen Niederschlag in der Mobilfunkplanung für Freiburg und in der „Informationsoffensive“, an der Sie beteiligt sind?

4.) Angesichts der nachweisbaren Schäden des Mobilfunkausbaus für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen, der Auswirkungen auf Klimaschutz, Energie und Ressourcen, auf Datenschutz und freiheitliche Grundrechte gibt es seit langem die Forderung, die Internetanbindung über Glasfaserausbau bis zum Endverbraucher zu ermöglichen als Alternative zum Funk.

In einem aktuellen Schreiben vom 11.11.2020 bewirbt die Telekom für Freiburg den Glasfaseranschluß bis ins Haus der Endverbraucher. „Damit ist eine Highspeed-Internetgeschwindigkeit mit bis zu 1. 000 MBit/s möglich.“ (www.telekom.de/jetzt-glasfaser)

Inwieweit sehen Sie im Ausbau dieser Technologie – anstelle des Ausbaus von 5G  – die Möglichkeit, die Ziele der Strahlenminimierung, der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes usw. sofort voranzubringen? Inwieweit könnten Sie z.B. in einem Neugebaut ein Pilotprojekt dafür initiieren?

5.) Die Oberbürgermeisterin von Köln und die Stadtwerke Köln haben mit den Mobilfunkanbietern ein Abkommen unterzeichnet, nach dem die Stadt Zehnttausende Laternenmasten u.a. zur Verfügung stellt für den Einbau von neuen 5G-Sendezellen, die mit bisher nicht dagewesener Strahlungsintensität gepulste Mikrowellen in unmittelbarer Menschennähe abstrahlen. Aufgrund der neuen Technologe (u.a. Beamforming und Dynamic Spectrum Sharing) ist die Strahlungsstärke weder real berechenbar noch realistisch meßbar.

Wie ist angesichts der genannten Faktenlage und der Nachhaltigkeitsziele der Stadt Freiburg Ihre Haltung, wenn die Mobilfunkbetreiber mit einem gleichsinnigen Antrag an die Stadt Freiburg herantreten wie in Köln?

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

darf ich Sie höflich um die Beantwortung der obigen Fragen bitten?

Die Landesregierung hat eine eigene „Taskforce“ ins Leben gerufen, um die Vorbehalte und den  Widerstand in der Bevölkerung gegen 5G unwirksam zu machen. „Taskforce“ und „Offensive“ sind eindeutig militärische Begriffe.

Ich möchte Sie sehr bitten, sich nicht an einer derartigen, von militärischem Geist geprägten Strategie zu beteiligen, um Bürgerinitiativen „außer Gefecht zu setzen“.

Wie schon auf der Einwohnerversammlung möchte ich Sie erneut bitten innezuhalten. Innezuhalten gerade angesichts der sich zuspitzenden Entwicklung und sich im Sinn von Vorsorge und Nachhaltigkeit für eine menschen- und naturverträgliche Kommunikationstechnologie zu engagieren.

 Mit bürgerschaftlichen Grüßen

Susanne Fischbach    Anja Burckhardt     Wolf Bergmann

Freiburg 13.11.2020

Artikel veröffentlicht:
26.12.2020
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