Patrick Heller wohnt mit seiner Familie 250 Meter neben der Kirche im luzernischen Egolzwil. «Von der geplanten Mobilfunkantenne im Kirchturm erfuhren wir nur zufällig», so Heller. Er erhob gegen das Vorhaben der Swisscom Einsprache: «Niemand konnte uns garantieren, dass die Strahlung keinen Einfluss auf die Hörimplantate unserer gehörlosen Zwillinge haben wird.» Auch Judith Vogel und Werner Lustenberger wohnen neben der Kirche. «Wir haben unser Haus umweltbewusst gebaut», erklären sie. Sie befürchten eine Verschlechterung ihrer Wohnqualität durch die dauernde Bestrahlung. Und für Daniel Gasser gehört eine Mobilfunkanlage einfach nicht in einen Kirchturm. Er stört sich wie viele Anwohner am Vorgehen von Kirche und Gemeinde: «Die Bevölkerung wurde nicht angehört und informiert.» Das Baugesuch sei nur in einem Anschlagkasten der Gemeinde und kurz vor Ablauf der Einsprachefrist im Gemeindeblatt «Egolzwiler Sicht» veröffentlicht worden. Aktiv informiert wurde vorschriftsgemäss nur der direkte Anstösser. Dieser gründete mit anderen Nachbarn die «Interessengemeinschaft Standortkoordination Mobilfunkantenne».
Schliesslich erhoben über 300 Egolzwiler gemeinsam Einsprache. Dazu kamen individuell begründete Einsprachen.
Saftige Rechnung für die Einsprecher
Doch der Gemeinderat erteilte dem Swisscom-Vorhaben im September 2014 grünes Licht. Und den Einsprechern präsentierte er eine saftige Rechnung: Insgesamt 17 784 Franken sollten sie bezahlen. Diese Kosten verteilte die Gemeinde auf 118 Personen. Denn von den über 300 eingereichten Einsprachen waren 50 ungültig, und 143 Leute hatten ihre Einsprache nach Androhung von Kosten zurückge zogen. Die verbliebenen 114 Teilnehmer der Sammeleinsprache müssen je Fr. 145.15 und die vier Einzeleinsprecher 195 bis 450 Franken zahlen.
Dagegen wehrten sich die vier genannten Einsprecher vor dem Luzerner Verwaltungsgericht. Denn gemäss Luzerner Planungs- und Baugesetz und der dazugehörigen Verordnung betragen die Kosten für eine Baueinsprache in erster Instanz «in der Regel höchstens 2000 Franken pro Einsprache». Doch sie hatten keinen Erfolg: Das Verwaltungsgericht kam Ende Juli zum Schluss, dass der Höchstbetrag nicht für alle Einsprecher gemeinsam, sondern pro Einsprecher gilt. Begründung: Es hatten alle Einsprecher mit ihren eigenen Namen, ihrer eigenen Adresse und ohne Angabe eines gemeinsamen Vertreters Einsprache erhoben. Immerhin: Seit Anfang September sieht das Luzerner Verwaltungsrecht – wie der Bund und andere Kantone – vor, dass die Einsprecher in einem solchen Fall einen gemeinsamen Vertreter bezeichnen oder die Behörde einen solchen bestimmen kann.