Mobilfunkantennen werden nicht mehr in Wohngebieten gebaut, eingeschlossen auf Balkonen, bestätigte das Komitee für innere Angelegenheiten und Umwelt der Knesset am Mittwoch, als Teil einer einstimmig gefassten Ergänzung zur Regelung für nichtionisierende Strahlung. Das Gesetz für nichtionisierende Strahlung wurde 2005 vorgestellt und trat im Januar 2007 in Kraft, aber die anhängenden Regeln mussten noch festgesetzt werden.
Die Mobilfunkgesellschaften behaupten, das Verbot sei eine opportunistische Wende. Aber das Forum für Sane Cellular Consumption (Forum für ausgewogenen Mobilfunk-Konsum) betont, im ersten Entwurf des Umweltministeriums des Komitee-Vorsitzenden MK Ophir Pines-Paz (Labor) in der Angelegenheit, sei eindeutig festgehalten, dass er dem Ausschuss sagte, solange das Verbot zur Errichtung von Antennen auf Balkonen bestehe, werde er über die Sache nicht abstimmen lassen. Die Regelungen legen fest, dass in besonderen Fällen der Umweltminister das Aufstellen von Antennen auf Dachbalkonen bewilligen kann.
Die Anordnung könnte für die Mobilfunkgesellschaften ernsthafte Konsequenzen bedeuten, weil die Bewilligungen für den Betrieb von Antennen alle fünf Jahre erneuert werden müssen. Darum müssen Antennen, die laufend auf Balkonen errichtet wurden, entfernt werden, wenn ihre Genehmigung abläuft.
Die Mobilfunkgesellschaften reagierten mit einem aufgebrachten Kommentar: „Dies ist das Ende der Möglichkeiten für die Mobilfunkgesellschaften, eine Infrastruktur für Mobiltelefone aufzubauen. Die neuen Regelungen verursachen eine enorme Behinderung für das Mobil-Sendernetzwerk Israels. Das Resultat wären weniger Antennen: die Strahlungsniveaus würden ansteigen und der Empfang und andere Dienste würden ernsthaft betroffen. Wir bereiten uns auf einen kompromisslosen Krieg gegen diese Vorschriften vor.“
Die Vorschriften legen ausserdem fest, dass das Strahlungsniveau fürs Erste unverändert bleibt und es wird eine Einrichtung eingeführt, die Vorschriften zum Strahlungsniveau periodisch zu überprüfen. Ausserdem wird beim Umweltminister beantragt, öffentliche Hearings die den Problemkreis Mobilfunk betreffen, zu veranstalten.
Schliesslich legen die Regeln fest, dass eine Gesellschaft, welche Expertisen über Strahlung durchführt und mehr als 20 Prozent ihres Einkommens von einer Mobilfunkgesellschaft bezieht, dies öffentlich machen muss, um die Transparenz zu erhöhen.
Vier Stadtbehörden verbieten kleine Antennen
Vier grosse Städte - Jerusalem, Raanana, Herzliya und Ashod - haben kürzlich beschlossen, das Verbot für die weitere Errichtung von kleinen Antennen in ihre Rechtssprechung aufzunehmen. Das Verbot liegt auf derselben Linie mit dem Gesetz, das den Bau von drahtlosen Stationen (WLAN), die grösser als 30x50x80 cm sind ohne Bewilligung verbietet.
Es ist zu erwarten, dass andere Städte sich dem Kampf gegen die laufende Gepflogenheit, kleinere Mobilfunkantennen zu errichten, anschliessen. Gemäss dem Gesetz, können Mobilfunkunternehmen kleine Antennen, bekannt als „Wireless access facility“ (Hotspots) ohne Bewilligung und ohne Information der Öffentlichkeit, errichten. Die Städte verlangen nun von den Gesellschaften, dass sie auch für den Bau dieser Antennen eine Bewilligung einholen müssen. Die Benutzung solcher Antennen ist enorm gestiegen, seit Bewilligungen für grosse Antennen nur noch schwer zu erhalten sind und viel Zeit benötigen. Während es keine umfassenden Angaben zur Anzahl solch kleiner Antennen gibt, wird angenommen, es seien ca. 800 in Betrieb, was 10 Prozent aller Antennen im Land ausmacht.
Der Minister für Umweltschutz hat beschlossen, sich den Entscheidungen der Städte anzuschliessen. Aber die Gesellschaften haben vor zu kämpfen und gesetzliche Massnahmen zu prüfen, indem sie fordern, dass der Bau solcher Antennen gesetzesgemäss ist und nicht behindert werden kann.