WLAN: Nicht nur reden, sondern handeln!

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur BT-Anfrage
Anlässlich der Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema "Strahlenbelastung durch drahtlose Internet-Netzwerke (WLAN)" durch die Bundesregierung (DS 16/6117) erklärt Sylvia Kotting-Uhl, umweltpolitische Sprecherin:

Durch die Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage wird deutlich, dass die Bundesregierung durchaus Gründe zu Vorsicht bei der Nutzung von WLAN sieht. Doch es geht noch weiter.

Es geht um die Gesamtexposition

Es geht nicht nur um WLAN, sondern um alle hochfrequenten elektromagnetischen Felder, umgangssprachlich auch Elektrosmog genannt. Seit Jahren konzentriert sich die Diskussion auf die Mobilfunkmasten, andere Quellen, wie das eigene Handy, WLAN, Schnurlostelefone zu Hause oder im Büro oder aber neuere Technologien, wie der kommende digitale Polizeifunk oder das neu eingeführte digitale Fernsehen werden gerne vergessen.

Diese unvollständige Aufzählung macht deutlich, es geht hier nicht um einzelne Technologien und deren Strahlenwerte, sondern es geht um die Betrachtung der Gesamtexposition durch alle diese Technologien. Auch wenn viele Nutzer dieser Technologien es nicht wahrhaben möchten: Es geht nicht mehr um die Frage ob diese elektromagnetische Strahlung potentiell eine Schädigung verursachen kann. Dieses ist schon lange bejaht.

Deshalb hat die Bundesregierung entsprechende Grenzwerte in der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung festgelegt. Es geht auch nicht darum, diese Technologien abzuschaffen, sondern um die Fragen: Inwieweit können wir einen vorbeugenden Verbraucherschutz und diese interessanten neuen Technologien zusammenführen. Ziel ist es die Gesamtexposition eines jeden einzelnen so gering wie möglich zu halten. Auch WLAN darf nicht unterschätzt werden, unter bestimmten Umständen kann WLAN der dominierende Faktor sein.

Zitat der Bundesregierung aus der Antwort: "Im beruflichen und privaten Umfeld eingesetzte WLAN- Netzwerke können aber die Expositionen anderer Funkdienste durchaus dominieren, wenn ein entsprechender Abstand zum Sender (Access Point oder Endgerät) unterschritten wird".

Wahlfreiheit stärken

Wichtig ist uns dabei auch die Wahlfreiheit für jeden einzelnen. Deshalb fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, auch nach der Ablehnung unseres Antrages zur Kennzeichnung von Handys, die Bundesregierung auf, endlich Fortschritte bei der Kennzeichnung zu erzielen. Es kann nicht sein, dass immer der Blaue Engel für strahlungsarme Geräte wie ein Kreuz vorweg getragen wird, aber immer noch kein einziges Gerät diese Kennzeichnung bisher trägt.

Auch wenn im Umweltbericht 2006 dieser Bundesregierung fälschlicherweise etwas anderes behauptet wird. Die Aussage der Bundesregierung auf unsere Anfrage, deckt sich mit den Aussagen des zuständigen Bundesamtes für Strahlenschutz. Dieses hatte auf einer Anhörung im bayrischen Landtag vor einigen Monaten entsprechend geantwortet.

Diese führte dann zur Empfehlung des Landtages, in Schulen möglichst auf WLAN zu verzichten. Denn als informierter Bürger kann ich zu mindestens zu Hause selber entscheiden, ob ich durch WLAN meine persönliche Exposition erhöhen möchte. Schülerinnen und Schüler haben diese Entscheidungsfreiheit, wenn Schulen mit WLAN ausgestattet werden, nicht. Deshalb fordern wir auch die anderen Bundesländer auf, dem Vorbild Bayerns zu folgen.

Forschung muss fortgesetzt werden

Weiterhin ist für Bündnis 90/Die Grünen wichtig, dass die Erforschung der Auswirkungen der verschiedenen Immissionsquellen, wie sie im Deutschen Mobilfunk Forschungsprogramm geschehen sind, fortzusetzen. Leider hat die große Koalition diesen Antrag im Umweltausschuss am 04.07.07 gegen die Stimmen aller Oppositionsparteien abgelehnt.

Inhalt waren eine Fortführung mit den Schwerpunkten Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche und die Langzeitforschung. Genau diese Punkte benannt das Bundesamt für Strahlenschutz selber auf der Anhörung im bayrischen Landtag.

Bundesregierung muss nun handeln

Wir werden nach der Sommerpause einen Antrag in den Bundestag einbringen, der die Bundesregierung auffordert nicht nur zu reden, sondern selber zu handeln. Die Bundesregierung muss ein Maßnahmenpaket vorlegen. Dazu gehören auch eine aktive Informationspolitik, weiter Forschung, verständliche Kennzeichnung und Minimierungsmaßnahmen.

Wer aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes die Meidung von WLAN empfiehlt, gleichzeitig aber keine aktive Vorsorgepolitik betreibt macht sich unglaubwürdig.
 

Kommentar Diagnose-Funk

Zur Erinnerung: erst vor kurzem hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zur Schädlichkeit von WLAN Stellung genommen und die Bevölkerung mit Entwarnung zu beruhigen versucht. Jetzt, da die deutsche Bundesregierung ganz eindeutig vor möglichen negativen Folgen durch WLAN-Benutzung warnt, machte auch das BAG eine Kehrtwendung. Erwähnenswert, dass Frau Mirjana Moser BAG, zur besten Sendezeit in der Tagesschau vom 13. August 07 20.00 h, plötzlich die Bedenken aus Deutschland teilte und zur Vorsicht mahnte.

Ein Vertreter des Schweizer Konsumentenschutzes hielt fest, dass es keine Informationslücken der Käufer zu geben brauchte. Merkwürdig sei aber, dass Käufer über die Benutzung von WLAN und die Arbeit mit Laptops in den Läden aufgeklärt würden, nicht aber darüber, dass diese nur bei Nutzung angestellt werden sollten. Es sei zu wenig bekannt, dass bei Nichtabstellen ständig ein Signal gesendet werde, was eine unnötige Strahlenemission generiere.

Um nicht ein völliges Eingeständnis über die Besorgnis wegen der Schädlichkeit geben zu müssen, hiess es am Schluss, man werde erst in ein paar Jahren wissen, ob und wie schädlich die Benutzung von WLAN sei. Bis dahin sei Vorsicht besser als Nachsicht. Das weiss man aber bereits heute, nur mit dem Zugeben hat man derzeit noch Mühe und steigt daher lieber behutsam in die Fussstapfen ausländischer Ämter.

Artikel veröffentlicht:
13.08.2007
Autor:
diagnose:funk
Quelle:
BT-Drucksache 16/6117, Antwort vom 23.07.2007

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