Wien (OTS). Positiv reagiert die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) auf die Empfehlungen des Gesundheitsministeriums zur Nutzung von Mobiltelefonen. Wie ÖÄK-Präsident Reiner Brettenthaler am Donnerstag in einer Aussendung vermerkte, sei dieser Vorstoß ein Zeichen dafür, dass sich das Vorsorgeprinzip nunmehr auch bei heikleren, mit Wirtschaftsinteressen stark verflochtenen Angelegenheiten im Gesundheitsministerium durchsetze.
Der Umweltreferent der Österreichischen Ärztekammer, Gerd Oberfeld, sagte, dass man sich bei der Mobiltelefonie nicht allein auf die potentielle Gefährdung von Kindern durch Handys konzentrieren dürfe.
Oberfeld: „Der vernünftige Einsatz der Handys und Schnurlostelefonen (DECT) ist oberstes Prinzip. Der Bevölkerung muss bewusst gemacht werden, dass diese Techniken beim gegenwärtigen Kenntnisstand nur dann genutzt werden sollen, wenn kein anderes Kommunikationsmittel zur Verfügung steht.„
Die Österreichische Ärztekammer verwies in diesem Zusammenhang auf eine von den österreichischen Umweltmedizinern jüngst verabschiedete Resolution zur Anwendung von Mobilfunkgeräten. Diese wurde bei der 13. Jahresfortbildungstagung Umweltmedizin der Österreichischen Ärztekammer „Gesundheitsrisiko Mobilfunk“ am 19. November 2005 in St. Pölten, Österreich, verarbschiedet (nebenstehend unter Downloads als PDF verfügbar!).
In dieser heißt es, dass die gegenwärtig in Österreich zum Schutz der Gesundheit gegenüber elektromagnetischen Feldern (EMF) getroffenen Maßnahmen aus ärztlicher Sicht nicht ausreichend seien.
In dieser Resolution stellen die Umweltmediziner folgende Forderungen und Empfehlungen auf:
- Bei elektromagnetischen Quellen wie z.B. Mobilfunknetzen das Minimierungs- und Vorsorgeprinzip anzuwenden.
- Mobil- und Schnurlostelefone nur für wichtige und dringende Gespräche und nur kurz zu nutzen.
- Schnurlostelefone durch Schnurtelefone zu ersetzen.
- Breitbandanwendungen kabelgebunden zu realisieren.
- Die ärztliche Anamnese im Hinblick auf EMF zu erweitern und bei Verdachtsmomenten messtechnisch abzuklären.
- Standards zur Abklärung von möglichen Zusammenhängen zwischen EMF-Exposition und Gesundheit zu erarbeiten.
- Medizinstudenten und Ärzte verstärkt im Bereich der Erkennung und Prävention EMF-bezogener Krankheiten aus- und fortzubilden.
- Ein Gesetz zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (EMF) unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips, des Schutzes bei Langzeitexpositionen und des Schutzes besonders empfindlicher Gruppen zu erarbeiten und zu verabschieden.
- Ein unabhängiges nationales Beratungsgremium zu EMF bei der Österreichischen Akademie der Wissenschaften einzurichten.
- Melde- und Beratungsstellen zu EMF-bezogenen Beschwerden bei den Landesbehörden einzurichten.
- Ein nationales EMF-Forschungsprogramm mit folgenden Schwerpunkten einzurichten: Inzidenz- und Interventionsstudien. Abklärung von örtlichen und zeitlichen Krankheitshäufungen.
- Einen EMF-Bildungsplan zu erarbeiten und umzusetzen.
- Einen EMF-Präventionsplan zu erarbeiten und umzusetzen.
ÖÄK, 2005-12-29