Basel: Massive Strahlenreduktion bewilligt

Medienmitteilung Grünes Bündnis Basel-Stadt
Der Grosse Rat verlangt von der Regierung massive Reduktion der Strahlenbelastung von Mobilfunkbasisstationen um den Faktor Zehn. Auf öffentlichen Gebäuden und Allmend dürfen von den Behörden künftig Antennen nur noch mit massiv reduzierter Strahlenbelastung bewilligt werden.

Der von Michael Wüthrich, Grünes Bündnis (Grüne Basel-Stadt) eingebrachte Planungsanzug wurde mit 52 gegen 39 Stimmen zum Vollzug überwiesen.

Planungsanzug betreffend Aufgabenfeld 1.5 „Umwelt und Energie“ des Politikplans 2006-2009 (vom 9. November 2005)Die politischen Ziele sind wie folgt zu ergänzen:

„Reduktion der Belastung im Bereich nicht ionisierende Strahlen auf Werte die dem vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen“

Die Projekte und Vorhaben sind wie folgt zu ergänzen:

„Ausarbeiten und Umsetzen von kantonalen Zusatzvorschriften für den Betrieb von nicht ionisierende Strahlen verursachenden Emittern auf im Kantonsbesitz befindlichen Gebäuden und Allmend. Die Zusatzvorschrift kann den Betrieb solcher Emitter erlauben, allerdings nur unter der Bedingung, dass deren Immissionsbelastung (inklusive der Gesamtbelastung der umliegenden Anlagen) auf 1/10 der heutigen Grenzwerte reduziert wird. Ausgenommene Gebäude sind Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Schulen und Kindergärten.

Begründung:

Mobiltelefone und andere drahtlose Kommunikationsgeräte gehören heute zum Alltag. Zu deren Betrieb braucht es Sendeanlagen (Basisstationen). Zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit wird von der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz AefU für die Immissionen von Mobilfunksendeanlagen ein vorläufiger Beurteilungswert von 1mW/m2 – entsprechend 0,6 V/m – empfohlen. Dieser Wert ist zehnmal niedriger als die in der Schweiz durch die NIS-Verordnung als Anlagegrenzwert festgelegten 6 V/m und entspricht dem in Salzburg realisierten Modell.

Der Kanton Basel-Stadt ist an die eidgenössischen Grenzwertvorschriften gebunden und bei Bewilligungsverfahren sind diese anzuwenden. Es spricht aber nichts dagegen als Gebäudeeigner oder Allmendbesitzer dem Betreiber zusätzliche Bedingungen zu stellen, wenn dieser an solchen Orten Anlagen betreiben will. Es ist dem Betreiber freigestellt auch andere Standorte zu erwägen. Die Folge solcher Zusatzvorschriften ist beispielsweise, dass nicht im 2. Untergeschoss und nicht überall mit maximaler Empfangsstärke mobil telefoniert werden kann. In Anbetracht des potentiell beträchtlichen Gesundheitsrisikos solcher Anlagen ist aber eine Vorsorge hin zu „sanftem Mobilfunk“ vertretbar.

Kontakt: Michael Wüthrich 061 333 82 38 oder miwue@mac.com

Artikel veröffentlicht:
30.06.2006
Autor:
Medienmitteilung Grünes Bündnis Basel-Stadt
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