Schockwelle bei MF-Betreibern in Belgien

Verfassungsgericht: Regionen dürfen vorsorgen
Das Anliegen der Mobilfunkgesellschaften und der Bundesregierung wurde abgelehnt und die Brüsseler Vorgaben wurden bestätigt; ein deutlicher Schritt vorwärts, die Gesundheit vor Strahlung zu schützen. Drei Volt pro Meter (3V/m): das ist nun der einzig gültige Wert für die Exposition durch elektromagnetische Wellen (Mikrowellen), der in Kraft ist.

Übersetzt ins Englische: next-up.org
Deutsche Übersetzung von diagnose:funk nebenstehend als PDF zum Download!

In seiner Entscheidung, die diesen Donnerstag veröffentlicht wurde, hat das Verfassungsgericht diesen gesetzlich festgelegten Grenzwert bestätigt, wie er in der Region von Brüssel am kommenden 15. März in Kraft tritt.

Das Resultat war keinesfalls eine ausgemachte Entscheidung für die Brüsseler Regierung. In ihrer Beschwerde gegen die von MP Dominique Braeckman (Ökologin) bekräftigten Motion, haben die Mobilfunkgesellschaften Belgacom, Mobistar und Base, genauso wie die Bundesregierung die Auffassung vertreten, dass nur die Bundesbehörde die Macht hat, gesetzliche Massstäbe zu setzen, die den Zweck haben, letztendlich die menschliche Gesundheit zu schützen.

Das Verfassungsgericht hat diese Argumente beiseite gefegt und im Gegenteil entschieden, dass „die Regionen die Befugnis hätten, vorzusorgen und die verschiedenen Arten von Umweltimmissionen zu bekämpfen und dass ihnen das Recht gewährt werden müsse, Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen und Risiken zu begrenzen, eingeschlossen die Begrenzung der Risiken durch die Exposition, die von diesen Arten von Strahlung ausgehen.

Das Gericht geht sogar noch weiter und verfügt, dass auf Grund der zurückgesetzten Kompetenz „die Bundesbehörden nicht mehr länger die Macht hätten, gesetzliche Expositionsgrenzwerte festzulegen. Die Auswahl durch die regionale Gesetzgebung, die das Vorsorgeprinzip anwendet, fällt ins Recht der Legislative, die ihre eigene Bewertung macht und sie kann nicht einfach abgelehnt werden, nur deswegen, weil keine strengeren internationalen Vorschriften in Kraft sind.“

Und was ist mit der Freiheit für das Business und die Industrie? „Diese kann nicht zu einer totalen Freiheit führen“, erklärte das Gericht. „Die Ankläger haben nicht aufgezeigt, dass es technisch und finanziell unmöglich ist, die Vorschriften, wie sie in der Motion aufgeführt sind, auszuführen.“

Unnötig zu sagen, dass die Brüsseler Umweltministerin Evelyne Huytenbroeck (Ökologin) begeistert ist. „Die Region hat gerade einen fundamentalen Kampf, die Lebensqualität der Bevölkerung zu erhalten, gewonnen, trotz der Beschwerden durch den derzeitigen Bundesminister (Anm. Rudy Demotte, Sozialist, jetzt der wallonische Ministerpräsident) und durch die Mobilfunkgesellschaften“, sagte sie. „Mangels eines wissenschaftlichen Konsens, diktiert uns das Vorsorgeprinzip, dass wir Massnahmen ergreifen müssen, um die Risiken von irreversiblen Schäden für die Umwelt und die Gesundheit zu vermeiden.“

Das Büro der Bundesgesundheitsministerin, Laurette Onkelix (Sozialistin) zieht es vor, sich in der Sache still zu verhalten. Ende 2008 hat Laurette Onkelix bekannt gemacht, dass sie den Empfehlungen des Höheren Gesundheitsrates, der immer die 3 V/m Sicherheitsgrenze bevorzugt hatte, während die Grenzwertvorschrift bei 20.6 V/m geblieben war, folgen werde.

Beim Zusammentreffen wird erwartet, dass das Komitee für Federal- Regional-Concertation die Frage am kommenden Freitag behandeln wird. Angesichts des Inhalts der Gerichtsentscheidung ist es unwahrscheinlich, dass der Widerwillen des Wirtschaftsministers Vincent van Quickborne (wallonisch-liberale Demokrat) in Bezug auf die 3V/m-Grenze viel Einfluss haben wird.

In der wallonischen Region sandte der Minister für regionale Entwicklung, André Antoine (Humanist Democratic Center) zu Beginn der Woche ein Rundschreiben an die lokalen Behörden, welches auch die 3 V/m einführt. „Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist eine gute Neuigkeit und schliesst die Akten zu dieser Angelegenheit“, sagte der Minister. „Soviel dazu, mit meinem Kollegen von der Umweltbehörde, Benoît Lutgen, präsentiere ich einen Entwurf, um die 3V/m-Vorschrift zu bestätigen. Es wird während der Sitzung darüber abgestimmt.“

Weniger Begeisterung herrscht auf der Seite von Brüssel, der die wallonische Vorschrift zu wenig hoch erscheint. „Das Rundschreiben, das den lokalen Behörden zugesandt wurde, ist weniger restriktiv, als jenes von Brüssel“, führte Evelyne Huytenbroeck aus. „Seine Anwendung bezieht noch nicht die Anlagen auf dem Platz ein oder die Antennen, die keinerlei sichtbare Belastung für die Landschaft oder in der Stadt zeigen.“
Sie zieht das Expositionsniveau nahe einer Antenne in Betracht, während in Brüssel der 3V/m-Grenzwert für die ganze Gegend gilt.“ Was die Aktionsgruppen der Konsumenten betrifft, ist ihnen die Entscheidung sehr willkommen, während sie klar erkennen, dass der 3 V/m-Grenzwert immer noch nicht tief genug ist, wenn man die Schlussfolgerungen von bestimmten wissenschaftlichen Berichten in Betracht zieht.

So hat Brüssels „Schockwelle“ eine sich allmählich ausbreitende Wirkung...

Der Gerichtshof legt das Vorsorgeprinzip unverrückbar fest.

Kommentar:

Klar, mutig und historisch: Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat der jahrelangen politischen Lahmheit in Sachen elektromagnetischer Strahlung ein Ende gesetzt. Dadurch, dass die die Brüsseler Vorschriften für rechtsgültig erklärt wurden, während zur selben Zeit den Bundesbehörden die Kompetenz in dieser Sache entzogen wurde, hat die höchste Behörde, deren Pflicht es ist, die Legalität neuer Gesetze zu bestätigen, das Vorsorgeprinzip nun bewahrt.

Oft darauf hingewiesen, in Gesetze gefasst, aber nicht unbedingt angewendet, ist dieses Prinzip Gegenstand wechselnder Interpretationen. Und mit gutem Grund: es basiert grösstenteils auf einem Konzept der Unsicherheit. Jedoch, wenn Strahlung beunruhigt und Zweifel raffiniert von der Industrie am Laufen gehalten werden, ist das nicht länger annehmbar.

Eine grosse Zahl von wissenschaftlichen Studien legt Zeugnis ab von den potenziellen Risiken, wie sie mit der Langzeitexposition durch den „elektromagnetischen Smog“ verbunden sind. Es obliegt jenen mit der Macht, das zu tun, „die verschiedenen Gesichtspunkte der menschlichen Umwelt, vorwiegend um die öffentliche Gesundheit zu schützen“, stellt das Gericht fest.

Wenn das Feld nun frei ist für die flandrischen und wallonischen Regionen, von denen man die Annahme der Vorschriften erwartet, ähnlich jenen, die in Brüssel beschlossen wurden, ist der „Krieg der Strahlen“ noch weit entfernt, vorbei zu sein. Der wirtschaftliche Anteil ist enorm und es ist unwahrscheinlich, dass die Industrie ihre Waffen angesichts der Rufe nach mehr Härte strecken wird.

Für jene, die das Vorsorgeprinzip absolut hochhalten, ist nun der Augenblick gekommen, sich zu erinnern, dass eine willkürliche Entscheidung nicht entschuldigt werden kann; und dass ein Appell dazu die Form einer Entscheidung annehmen kann, zu handeln oder nicht zu handeln, in einem Ernstfall....

Artikel veröffentlicht:
26.01.2009
Autor:
Christoph Schoune | next-up (engl. Übersetzung), deutsche Übersetzung von diagnose:funk
Quelle:
Le Soir, 16.01.2009

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