Französisches Berufungsgericht verfügt den Abbau einer Mobilfunkantenne
Es wurde somit der Klage von Anwohnern der kleinen Stadt Tassin-la-Demi-Lune, in der die Bouygues Telecom eine als Nadelbaum getarnte Antenne errichtet hatte, recht gegeben. Nachdem die Betreiberfirma den 19 Meter hohen Mast errichtet und in Betrieb genommen hatte, litten die Anwohner der Antenne unter anderem an Schlafstörungen und Ekzemen.
In einer mehrseitigen, ausführlichen Begründung führt das Gericht auf, dass es trotz vorhandener Zweifel über das Risiko durch die elektromagnetische Strahlung von Mobilfunkantennen, sehr wohl wissenschaftliche Studien gebe, die zumindests die Unsicherheit über die Unschädlichkeit der Strahlung durch Mobilfunkantennen aufführen. „Nichts erlaubt es, klar die Wirkung auf die öffentliche Gesundheit auszuschließen, wenn Personen elektromagnetischen Wellen oder Feldern ausgesetzt werden“, heisst es in dem veröffentlichten Urteil. Besonders wurde darauf hingewiesen, dass es neben dem Erwärmungseffekt auch biologische Effekte gebe.
Auch wenn das Risiko „hypothetisch“ sei, zeigten wissenschaftliche Studie und unterschiedliche Vorschriften in verschiedenen Ländern, dass es „Unsicherheit über die Unschädlichkeit“ von Mobilfunkstrahlung gebe, so die Richter. Zitiert wurde in dem Urteil u. a. auch die Bio-Initiative.
Für Aufsehen sorgte in diesem Urteil nicht nur, dass die Entfernung der Antenne verfügt wurde, sondern dass das Unternehmen für jeden Tag, den die Antenne länger steht, den Betrag von 500 Euro entrichten muss. Zudem wurde den drei klagenden Parteien eine Entschädigung von je 7000 Euro Schadensersatz zugesprochen. Somit ist ein Präzedenzfall geschaffen, von welchem nun alle Antennen der Bouygues Telecom von diesem Urteil betroffen sind.
Mit diesem Urteil wurde eine Entscheidung der ersten Instanz bestätigt. Die Fa. Bouygues muss die Antenne nun abbauen, überlegt sich aber eine Berufung beim französischen Kassationsgericht, Frankreichs höchster Zivil- und Strafinstanz. Der Mobilfunkbetreiber verweist auch darauf, dass es so nicht möglich sei, die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk sicher zu stellen.
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