Mehr Show als Schutz

Bundesrats-Anträge zur Grenzwertsenkung

Novelle der 26. BImSchV
Am 03. Mai 2013 stimmte der Bundesrat vorbehaltlich der Übernahme banaler Änderungsanträge der Novelle der 26. BImSchV zu.

Das BMU hat die Änderungen bereits übernommen und dem Bundestag am 08. Mai zur Beschlussfassung übersandt. Am 03. Mai hat der Bundesrat (BR) über die Novelle der 26. BImSchV beraten und einige Änderungsanträge eingebracht.

Am 03. Mai hat der Bundesrat (BR) über die Novelle der 26. BImSchV beraten und einige Änderungsanträge eingebracht. Es gab 30 Anträge im BR-Umweltausschuss, davon gingen 16 ins Plenum von denen acht übrig geblieben sind. Vorbehaltlich der Übernahme dieser Anträge würde die Vorlage somit rechtskräftig. Die Änderungsanträge wurden vom BMU (Bundesumweltministerium) bereits übernommen und heute dem Bundestag zur Beschlussfassung in der nächsten Sitzungswoche vom 13.- 17. Mai 2013 zugesandt.

Da die Anträge der Länderkammer durchgängig redaktioneller, banaler oder kosmetischer Natur sind, war eine Zustimmung durch das BMU absehbar. Auch der auf den ersten Blick interessante Aspekt des Änderungsantrag unter Punkt 7 zur Einfügung eines neuen Paragraphen zur Beteiligung der Kommunen, ist mehr Schein als Sein, da er nur den Status Quo – die Anwendung des Mobilfunkpakts - beschreibt. Hier soll es heißen:

§ 7a Beteiligung der Kommunen
„Die Kommune, in deren Gebiet die Hochfrequenzanlageerrichtet werden soll, wird bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung] errichtet werden, durch die Betreiber gehört. Sie erhält rechtzeitig die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der Baumaßnahme. Die Ergebnisse der Beteiligung sind zu berücksichtigen."

Als Weiteres soll im Paragraph 4 Absatz 2 Satz 1 der 26.BImSchV das Wort "vermindern" durch das Wort ""minimieren“ ersetzt werden.

§ 4 Anforderung zur Vorsorge
(2) Bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen sind die Möglichkeiten auszuschöpfen, die von der jeweiligen Anlage ausgehenden elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung von Gegebenheiten im Einwirkungsbereich zu minimieren. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift gemäß § 48 Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Die angestrebte „Minimierung“ die im Rahmen einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift konkretisiert werden soll, wird dann aber frühestens erst in zwei Jahren fertig sein, weil auch hier eine Zustimmung von allen Bundesländern erforderlich ist.

Fazit:
Im Endergebnis manifestiert sieht hier erneut der Grundsatz, dass die Mehrheit der Politik weiterhin dem Diktat der Industrie folgt und nicht der Schutz der Bürger im Focus des politischen Handelns steht.

Aktualisierung:

Länder stimmen im Umweltausschuss gegen Grenzwertabsenkung für Mobilfunkanlagen

Die Abstimmung im Umweltausschuss des Bundesrates (18.4.2013) zum Antrag von Baden – Württemberg und Brandenburg zur Absenkung der Mobilfunk-Grenzwerte (Schweizer Modell) hatte folgendes Ergebnis: 6 Länder dafür, 7 dagegen und 3 Enthaltungen. In der Presseerklärung (Auszüge) des BaWü – Umweltministeriums heißt es:

„Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller hat die Entscheidung des Umweltausschusses des Bundesrates gegen niedrigere Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen mit großem Bedauern zur Kenntnis genommen. Leider, sagte Untersteller, habe es in dieser Frage bei einigen am nötigen Gestaltungswillen gefehlt: „Es ist mehr möglich und im Sinne eines vorsorgenden Gesundheitsschutzes auch mehr nötig, als nur das Minimum!“ Dieser Antrag hat eine Mehrheit im Umweltausschuss knapp verfehlt. Franz Untersteller: „Das ist eine verpasste Chance. Und eine Entscheidung gegen die Menschen. Weder wirtschaftlich noch politisch gibt es auch nur einen einzigen guten Grund niedrigere Grenzwerte abzulehnen.““

Trotz dieser Ablehnung war diese Initiative ein wichtiger Schritt. Das Tabu der Unantastbarkeit der Grenzwerte wurde durchbrochen. Diagnose-Funk e.V. bestärkt die Umweltminister, am Ball zu bleiben und sich mit der Österreichischen Linie, wie sie im „Leitfaden Senderbau“ niedergelegt ist, zu beschäftigen. Seine Anwendung würde zu einem tatsächlichen Schutz führen.

Zumeldung
Bundesratsanträge zur Grenzwertsenkung beim Mobilfunk:
Ein Schritt in die richtige Richtung

Das Baden-Württembergische und Brandenburgische Umweltministerium setzen sich im Bundesrat für Grenzwertabsenkung bei Mobilfunkanlagen im Umfeld von Kindergärten, Krankenhäusern und Wohnungen ein.

Diagnose-Funk e.V. begrüßt die Anträge der beiden Umweltministerien zur Sitzung des Umweltausschusses des Bundesrates am Donnerstag (18.04.), die die Absenkung der Grenzwerte bei Funkanlagen im Hochfrequenzbereich, also zum Beispiel bei Mobilfunkanlagen, zum Ziel haben. Franz Untersteller hat Recht: „Niedrigere Strahlen-Grenzwerte sind ein wichtiger Beitrag zur Gesundheitsvorsorge“, und weiter: „Mit diesem Antrag“, sagte Umweltminister Franz Untersteller, „positionieren wir uns in der Debatte um die Novelle der Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) und stellen uns auf die Seite der Verbraucherinnen und Verbraucher.“
Im Sinne einer besseren Vorsorge für die Menschen, sollen Belastungen durch Funkanlagen möglichst minimiert werden. Die Landesregierungen anerkennen damit die Notwendigkeit einer Vorsorgepolitik. "Die elektrischen und magnetischen Felder müssen minimiert werden. Dafür brauchen wir eine Verschärfung der bestehenden Grenzwerte“, fordert Brandenburgs Umweltministerin Tack. Dieser Aspekt der Vorsorge zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sei stärker als bisher zu berücksichtigen.
Es ist bezeichnend, mit welchen Argumenten die Mobilfunkindustrie in einer gemeinsamen Stellungnahme; des VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V.) und der Telekom diese Initiative zu stoppen versuchen. Eine Grenzwertsenkung würde nicht zur Beruhigung der Bevölkerung führen, sondern eher das Risikobewusstsein erhöhen! Die Industrie verschweigt, dass diese Strahlung inzwischen auf Grund neuer Forschungsergebnisse von der WHO als möglicherweise krebserregend eingestuft und von der Europäischen Umweltagentur die Mobilfunktelefonie in den Katalog der Risikotechnologien aufgenommen wurde.

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/umweltministerium-setzt-sich-fuer-grenzwertabsenkung-bei-mobilfunkanlagen-ein/

http://www.info-potsdam.de/tack-fordert-schaerfere-grenzwerte-fuer-elektrische-und-magnetische-felder-11275n.html

http://www.vatm.de/uploads/media/2013-03-25_Stellungnahme_Strahlengrenzwerte_VATM_DTAG.pdf

 

Artikel veröffentlicht:
08.05.2013
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