Pressemitteilung des BUND

BUND warnt vor zunehmendem Elektrosmog

Funkfrequenz-Versteigerung durch BNetzA
Berlin. Anlässlich der Versteigerung neuer Funkfrequenzen warnt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vor einer weiteren Zunahme der Elektrosmogbelastung in Deutschland.

"Da geeignete Schutzvorschriften fehlen, belastet die oftmals sorglose Anwendung insbesondere von Smartphones und Tablets zunehmend deren Nutzer. Davon ausgehende Umwelt- und Gesundheitsrisiken dürfen nicht länger ignoriert werden. Bevor neue Frequenzen vergeben werden, muss eine Strategische Umweltprüfung durchgeführt werden", sagte der BUND-Mobilfunkexperte Bernd Rainer Müller.

Über mögliche Langzeitwirkungen der Mobilfunkstrahlung sei erst wenig bekannt. Die Weltgesundheitsorganisation WHO habe die Strahlung jedoch bereits als potentiell krebserregend eingestuft. Müller: "Um mögliche Umwelt- und Gesundheitsschäden zu vermeiden, dürfen die Funknetze nicht noch weiter ausgebaut werden. Es gibt bereits strahlungsarme und gesundheitsverträglichere Kommunikationstechniken, deren Anwendung muss verstärkt vorangetrieben werden."

Vor Strahlungseinwirkungen müssten vor allem Kinder besser geschützt werden, verlangte der BUND-Experte. Leider gebe es dafür in Deutschland noch keine entsprechenden Vorschriften.

"Um Kinder und Heranwachsende vom Telefonieren mit Handys möglichst abzuhalten, gibt es in Belgien ein Verbot für Werbung, die sich an sehr junge Altersgruppen wendet. In Frankreich gibt es ein WLAN-Verbot in Kindergärten. Werbung für Mobiltelefone, die sich an Kinder unter 14 Jahren richtet, ist dort ebenfalls untersagt. Deutschland muss diesen Ländern folgen und vor allem Kinder vor den möglichen Risiken der Mobilfunkstrahlung schützen", sagte Müller.

Pressekontakt:

Bernd Rainer Müller, BUND-Mobilfunkexperte, Tel. (0 52 32) 92 90 45 bzw. Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher, Tel. (0 30) 2 75 86-425/-489

E-Mail: presse@bund.net

Artikel veröffentlicht:
26.05.2015
Autor:
BUND - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Quelle:
Pressemitteilung vom 26.05.2015
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