Sparlampen sind nichts anderes als kompakte Fluoreszenzröhren. Sie haben ein Hochfrequenz-Vorschaltgerät. Dieses erzeugt im Frequenzbereich (je nach Lampentyp) ab etwa 27 bis 52 Kilohertz ein starkes elektrisches Wechselfeld. Dieses Wechselfeld ist ausserdem mit 100 Hertz gepulst – ähnlich wie ein DECT-Schnurlostelefon, das ebenfalls eine 100 Hertz-Pulsung hat. In Wirklichkeit ist jede Sparlampe ein kleiner Langwellen-Radiosender. Sie sendet einen 100 Hertz- Ton in die Runde, wenn sie brennt.
Die im Auftrag von K-Tipp und Kassensturz im September 2007 durchgeführten Messungen haben nun ergeben, dass die Sparlampen den TCO-Richtwert von 1 Volt pro Meter für das elektrische Feld im Frequenzbereich von 2 bis 400 Kilohertz massiv überschreiten. Die Messungen wurden mit dem von der TCO dafür vorgeschriebenen Messinstrument durchgeführt.
Anders als die Sparlampen erzeugen herkömmliche Glühlampen keine hochfrequenten Felder.
Die Bundesämter für Energie und für Gesundheit (BFE und BAG) haben ein Merkblatt „Elektromagnetische Felder von Energiesparlampen“ herausgegeben. Darin werden Messwerte des hochfrequenten elektrischen Feldes gezeigt, die rund 100-fach unter denjenigen liegen, welche man mit einem TCO-konformen Messgerät erhält. Das Merkblatt behauptet denn auch, die Sparlampen hielten die TCO-Norm ein. Das ist jedoch eindeutig falsch.
Daher ist auch die Empfehlung des BFE/BAG-Merkblattes irreführend. Diese lautet: „Energiesparlampen sind bezüglich elektromagnetischer Strahlung kaum schlechter als Glühlampen und vergleichbar mit anderen Geräten des Alltags. Sie können Energiesparlampen ohne Bedenken anstelle von Glühlampen verwenden und damit Ihren persönlichen Beitrag zum Energiesparen und zum Umweltschutz leisten.“
Elektrosensible wissen längst, dass sie keine Sparlampen in ihrer Wohnung vertragen. Dies bestätigt die Tatsache, dass Sparlampen die als tief und deshalb wirksam schützend bekannten TCO-Richtwerte weit überschreiten.
Folgende Empfehlungen sind angebracht:
• Aus gesundheitlichen Gründen sollen Sparlampen nicht in Kopfnähe eingesetzt werden, also nicht in Lese-, Arbeits-, Hänge-, Steh- und Nachttischleuchten. Für Einzellampen ist ein Abstand von mindestens 1.5 m einzuhalten. Mehrere Sparlampen zusammen benötigen einen noch grösseren Abstand. Deckenrasterbeleuchtungen mit Sparlampen werden in Räumen für langdauernden Aufenthalt nicht empfohlen.
• Gesundheitlich tolerierbar können Sparlampen bei Dauerbeleuchtung in Korridoren, in Kellerräumen und im Freien sein. Dort sind sie aus Energiespargründen auch am sinnvollsten eingesetzt. In Sälen und anderen sehr hohen Räumen ist vor einem Einsatz von Sparlampen deren Eignung durch Feldmessungen unter Praxisbedingungen abzuklären.
• Das für 2012 drohende Totalverbot der Glühlampe muss verhindert werden. In der öffentlichen Diskussion über das Energiesparen und den Klimaschutz muss der gesundheitliche Aspekt der von Sparlampen erzeugten elektromagnetischen Felder mit einbezogen werden. Ein realistischerweise möglicher Beitrag der Sparlampen zur Stromverbrauchsminderung im Wohn- und Arbeitsbereich muss im Blick auf alle anderen, zum Teil wesentlich wirksameren Stromsparbemühungen gesehen und diskutiert werden.
• Der ästhetisch-kulturelle Aspekt der Beleuchtung soll mit einbezogen werden. Sparlampenlicht erreicht – trotz aller Beteuerungen der Hersteller – die Empfindungsqualität des Glühlampenlichtes nicht.