Meta zahlt 16,68 Mrd. Dollar und akzeptiert Auflagen

Facebook-Mutterkonzern gesteht seine Verbrechen an Kindern indirekt ein
Bild: Frank Ching / Unsplash

29 Bundesstaaten der USA hatten gegen den Konzern Meta geklagt. Facebook und Instagram seien in Design und Funktionalität gezielt so gestaltet, dass sie junge Nutzer und Nutzerinnen in die Abhängigkeit führe sowie Angstzustände und Depressionen fördere, die zu mehreren Suiziden geführt hätten. Das Ziel der klagenden Bundesstaaten: Deutliche Geldstrafen und Auflagen zur Änderung des Geschäftsmodells von Meta.

Die Anklage der US-Bundesstaaten war massiv:

 

 

  • „Meta hat mächtige und beispiellose Technologien eingesetzt, um Jugendliche und Teenager zu ködern, zu binden und schließlich in seine Fänge zu locken“, so die Klageschrift. Das Motiv sei Profit. „In dem Bestreben, seine finanziellen Gewinne zu maximieren, hat Meta die Öffentlichkeit wiederholt über die erheblichen Gefahren seiner Social-Media-Plattformen getäuscht“, so die stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O’Neill.

Hook. Hold. Harvest. Hide.

Das Geschäftsmodell von Meta lasse sich in vier einfachen Wörtern zusammenfassen, erklärte Megan O’Neill, Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin, in ihrem Eröffnungsplädoyer. „Die Nutzer ‚anlocken‘, sie so lange wie möglich ‚halten‘, ihre Daten ‚abschöpfen‘ und dann bei öffentlichen Äußerungen die Wahrheit vor der Öffentlichkeit ‚verbergen‘. (zit. n. Burghardt, SZ)

Das habe bei Kindern besonders gut funktioniert und Meta habe versucht, selbst Kinder unter 13 Jahren an die Plattform zu binden. Laut Anklage förderten Design und Algorithmen die Sucht, ebenso Funktionen wie das unendliche Scrollen, der Like-Button und Fotofilter.

  • „Nach Erkenntnissen der klagenden Bundesstaaten habe Meta gewusst, dass die Portale für Kinder gefährlich seien. Die Öffentlichkeit sei getäuscht worden, was die Risiken betreffe. Meta habe gegen das US-Bundesgesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet verstoßen.“ (ebda.)
  • „Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Virginia, Jay Jones, bezeichnete die Einigung als ‚monumentalen Sieg für den Schutz der amerikanischen Kinder‘: „Jahrelang hat Meta die Öffentlichkeit absichtlich über die süchtig machenden und schädlichen Designmerkmale getäuscht, die die psychische Gesundheit junger Menschen massiv beeinträchtigt haben“, hieß es in einer Pressemitteilung.“ (FAZ, 26.8.2026)

Nach anfänglichem Leugnen stimmte der Konzern nun überraschend schnell einem Milliardenvergleich zu, der neben der Zahlung von mehr als 16,6 Milliarden Dollar weitere Schutzmechanismen vorsieht:

  • Meta verpflichtet sich (vorbehaltlich der gerichtlichen Genehmigung), seine Zugangsmechanismen zur Überprüfung des Alters zu verbessern, damit Kinder unter 13 Jahren gar nicht auf die Dienste zugreifen können und Teenager über 13 keinen Zugang zu altersbeschränkten Inhalten haben.
  • Meta verpflichtet sich, tägliche Nutzungsbeschränkungen (Nutzungszeitlimit maximal zwei Stunden pro Tag für Facebook und Instagram) und nächtliche Sperren für jugendliche Nutzer der Plattformen einzuführen (Nachtmodus zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens).
  • Likes werden für Teenager ebenso abgeschaltet wie Benachrichtigungen während der Schulzeit (Schulmodus zwischen 08.00 und 15.00 Uhr).
  • Filter für Schönheitsoperationen und extremes Make-Up werden deaktiviert.
  • Meta verpflichtet sich darüber hinaus, zusätzliche Instrumente einzuführen, um Eltern und Erziehungsberechtigten beim Schutz ihrer Kinder im Internet zu unterstützen.

Mit dem Vergleich und den zugesagten Änderungen im Design vermeidet ⁠das Unternehmen Meta die Fortsetzung dieses Prozesses und weitere negative Publicity. Ob und in welcher Form die Auflagen von Meta umgesetzt werden, muss sich erst zeigen. Die vereinbarten Regeln aus dem Vergleich gelten nur für die klagenden US-Staaten und US-Bundestaaten, Territorien und dem District of Columbiaen, die sich der Klage angeschlossen haben. Länder außerhalb der USA müssen separat klagen.

Die Ziele der klagenden Bundesstaaten – deutliche Geldstrafen und Auflagen zur Änderung des Geschäftsmodells von Meta – wurden dennoch erreicht.

  • „Wir haben keine Zugeständnisse gemacht. Wir haben das Maximale herausgeholt, mehr eigentlich: Keine endlosen Verfahren, keine Berufungsprozesse – wir haben die Veränderungen erreicht, die wir wollten.“ (Kaliforniens Generalstaatsanwalt Rob Bonta, zit. n. Spiegelhauer, ARD vom 27.8.2026)

Es war zudem nicht das einzige Urteil gegen Meta im August 2026: Weitere Millionenstrafe gegen Meta wg. Kindesgefährdung.

Text: Bündnis für humane Bildung

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Reuters (19.8.2026): Das Geschäftsmodell von Meta sei es, „die Nutzer anzufixen, sie so lange wie möglich festzuhalten, ihre Daten zu ernten und dann die Wahrheit vor der Öffentlichkeit zu verbergen“, sagte die stellvertretende Generalstaatsanwältin von Kalifornien, Megan O’Neill, vor der Jury.

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Staatsanwalt Rob Bonta, Bild ca.gov., Douglas Despres

Der Vergleich zwischen Meta und US-Bundesstaaten als Vorbild?

Die Zusagen von Meta für die USA muss die EU auch für Europa einfordern

Die Klage von ursprünglich 29 US-Bundesstaaten gegen Meta, der sich weitere US-Bundesstaaten und Distrikte angeschlossen haben, endete (vorbehaltlich der gerichtlichen Bestätigung) mit einem Vergleich. Meta zahlt 16.7 Mrd. Dollar und verpflichtet sich, Funktionen und Designelemente zu ändern, um Kinder und Jugendliche zu schützen.

 

Nachfolgend der (übersetzte) Text des Generalstaatsanwalts von Kalifornien, Rob Bonta, der exemplarisch für die Vereinbarungen zwischen dem Konzern Meta und einer parteiübergreifenden Koalition aus 51 Generalstaatsanwälten steht. Die hier von Meta gemachten Zusagen sollten als Grundlage für vergleichbare Änderungen in Design und Funktion von Facebook und Instagram auch ohne weitere Klagen in der EU gelten.

 

Generalstaatsanwalt Bonta erzielt bahnbrechenden Vergleich in Höhe von 17 Milliarden Dollar mit Meta – der vorgeschlagene Vergleich sieht grundlegende Änderungen bei Instagram und Facebook vor

Meta muss umfassende Veränderungen vornehmen, um das Risiko von Schäden durch seine Plattformen zu verringern – und dies innerhalb weniger Monate

OAKLAND, Mittwoch, 26. August 2026. Der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta hat heute als Teil einer parteiübergreifenden Koalition aus 51 Generalstaatsanwälten einen Vergleichsvorschlag bekannt gegeben, der noch der gerichtlichen Genehmigung durch den Erlass eines Vergleichsurteils bedarf und die Klage des Generalstaatsanwalts gegen Meta Platforms, Inc. (Meta), in der unter anderem vorgeworfen wird, dass das Unternehmen schädliche Funktionen auf Instagram und Facebook entwickelt und eingeführt habe, die Kinder und Jugendliche zu einer zwanghaften Nutzung verleiten, die ihrer psychischen und körperlichen Gesundheit schadet, während es gleichzeitig Nutzer, deren Familien und die Öffentlichkeit hinsichtlich der Existenz und des Ausmaßes dieser Risiken irreführte.

Die Verhandlung in diesem Fall begann am 18. August vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien. Der heutige Vergleich, der noch der gerichtlichen Genehmigung bedarf, sieht strenge Unterlassungsauflagen vor, die dazu beitragen sollen, Kinder vor den mit sozialen Medien verbundenen psychischen Schäden zu schützen. Dazu gehören standardmäßige tägliche Nutzungszeitlimits für soziale Medien und eine Sperre für die Nutzung über Nacht, die nur von einem Elternteil aufgehoben werden kann, verbesserte Tools zur elterlichen Aufsicht, strenge Maßnahmen zur Altersüberprüfung, um Nutzer unter 18 Jahren und Kinder unter 13 Jahren auf der Plattform zu erkennen, sowie die Ernennung eines unabhängigen Prüfers zur Überwachung der Einhaltung der Auflagen. Der vorgeschlagene Vergleich umfasst außerdem eine finanzielle Zahlung von bis zu 17 Milliarden US-Dollar an die Bundesstaaten über einen Zeitraum von zehn Jahren – Kalifornien allein wird 1,5 bis 2,1 Milliarden US-Dollar erhalten, sofern dieser Vergleich vom Gericht genehmigt wird.

  • „Heute haben wir eine Einigung mit Meta erzielt, die soziale Medien für unsere Kinder sicherer machen und für Kinder und ihre Familien einen entscheidenden Unterschied bewirken wird“, sagte Generalstaatsanwalt Bonta. „Meta hat sich bereit erklärt, umfassende Veränderungen vorzunehmen, die das Risiko von Schäden durch seine Plattformen verringern werden – und zwar innerhalb weniger Monate. Wir sprechen hier von Zeitlimits, der Unterbindung von Benachrichtigungen während der Schulzeit, einer Sperrung der App während kritischer Nachtstunden, Verboten für Filter, die plastische Chirurgie vortäuschen, und vielem mehr. Gemeinsam mit einer parteiübergreifenden Koalition meiner Kollegen bin ich stolz darauf, diesen Vergleich zu erzielen, der die Kernanliegen unserer Klage aufgreift und echte Veränderungen, echte Transparenz sowie echte, durchsetzbare Schutzmaßnahmen für Kinder auf Facebook und Instagram einführt – sofort, ohne weitere Verzögerung.“

Der heutige Vergleich

Wie ein wesentlicher Teil der von Kalifornien erhaltenen Zahlung verwendet wird, wird letztendlich vom Gesetzgeber und vom Gouverneur entschieden, doch im vorgeschlagenen Vergleich ist dieser Betrag für Zwecke vorgesehen, die mit der Prävention oder Behebung von psychischen oder anderen Schäden bei jungen Kaliforniern im Zusammenhang mit der Nutzung sozialer Medien zusammenhängen. Der vorgeschlagene Vergleich enthält vor allem strenge Unterlassungsklauseln, die dazu dienen sollen, Jugendliche vor psychischen Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung sozialer Medien zu schützen, darunter Verbote und Sperren von Funktionen, die bekanntermaßen schädlich sind, wie zum Beispiel:

  • Eine standardmäßige tägliche Nutzungsbeschränkung von zwei Stunden für Nutzer unter 18 Jahren, die nur von einem Elternteil aufgehoben werden kann. Wenn andere Social-Media-Plattformen ähnlichen Bedingungen zustimmen, wird die tägliche Nutzungsbeschränkung auf eine Stunde gesenkt.
  • Eine standardmäßige nächtliche Sperre zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens für Nutzer unter 18 Jahren, die nur von einem Elternteil aufgehoben werden kann. Wenn andere Social-Media-Plattformen ähnlichen Bedingungen zustimmen, wird die nächtliche Sperre auf den Zeitraum von 22 Uhr bis 7 Uhr morgens ausgeweitet.
  • Standardmäßige Sperren für Benachrichtigungen an Nutzer unter 18 Jahren von 22 Uhr bis 7 Uhr sowie während der Schulzeit (vom 15. August bis zum 15. Juni von 8 Uhr bis 15 Uhr).
  • Ein verbesserter Mechanismus für Jugendliche, um potenziell schädliche Inhalte zu melden, sowie die Verpflichtung für Meta, auf 90 % dieser Meldungen innerhalb von sechs Stunden zu reagieren.
  • Ein Verbot der Anzeige von „Likes“ oder Reaktionen für Nutzer unter 18 Jahren.
  • Ein Verbot von Bildfiltern für Schönheitsoperationen für Nutzer unter 18 Jahren.
  • Eine Option für Nutzer unter 18 Jahren, einen nicht personalisierten Feed zu nutzen, d. h. einen Feed, der keinen Algorithmus verwendet, um ihnen Inhalte zu präsentieren, die darauf abzielen, sie endlos scrollen zu lassen.
  • Eine Verpflichtung von Meta, bestehende Maßnahmen zur Inhaltssicherheit für Jugendliche aufrechtzuerhalten, zu überprüfen und zu verbessern.

Das Unternehmen wird zudem verpflichtet sein, weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Zum Beispiel:

  • Meta hat sich bereit erklärt, bestehende Maßnahmen zur Sicherheit von Inhalten für Jugendliche aufrechtzuerhalten, zu überprüfen und zu verbessern, und wird verbesserte Tools zur elterlichen Aufsicht entwickeln.
  • Meta wird strenge Maßnahmen zur Altersüberprüfung einführen, um Nutzer unter 18 Jahren zu erkennen, sowie Maßnahmen, um Kinder unter 13 Jahren auf seinen Plattformen zu identifizieren und zu entfernen.
  • Meta wird einen unabhängigen Prüfer beauftragen, der umfassenden Zugang zu Informationen und Ressourcen erhält, regelmäßig Bericht erstattet und das Recht hat, Bedenken an die Generalstaatsanwälte weiterzuleiten.
  • Schließlich unterliegt Meta einer einstweiligen Verfügung, die es ihm untersagt, weitere falsche, irreführende oder täuschende Aussagen zu seinen Sicherheitsfunktionen zu machen.

Hintergrund

In der im Jahr 2023 eingereichten Klage wurde Meta vorgeworfen, die Daten von Kindern unter 13 Jahren, die seine Plattformen nutzten, unrechtmäßig erfasst und verwendet zu haben, bei der Gestaltung seiner Plattformen Entscheidungen getroffen zu haben, die zu einer übermäßigen Nutzung führten und junge Nutzer gefährdeten, sowie Nutzer, deren Familien und die Öffentlichkeit hinsichtlich der Sicherheit von Facebook und Instagram belogen zu haben. Damit habe das Unternehmen gegen Bundes- und Landesgesetze verstoßen, darunter das Gesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet (Children’s Online Privacy Protection Act), das kalifornische Gesetz gegen irreführende Werbung (False Advertising Law) und das kalifornische Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (Unfair Competition Law).

Bei der Bekanntgabe dieses Vergleichs wird Generalstaatsanwalt Bonta von den Generalstaatsanwälten Phil Weiser aus Colorado, Jonathan Skirmetti aus Tennessee, Russell Coleman aus Kentucky und Jennifer Davenport aus New Jersey unterstützt. Ebenfalls dem Vergleich anschließen sich die Generalstaatsanwälte von Alabama, Alaska, Arizona, Arkansas, Connecticut, Delaware, dem District of Columbia, Georgia, Hawaii, Idaho, Illinois, Indiana, Iowa, Kansas, Louisiana, Maine, Maryland, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Montana, Nebraska, Nevada, New Hampshire, New York, North Carolina, North Dakota, Ohio, Oklahoma, Oregon, Pennsylvania, Rhode Island, South Carolina, South Dakota, Utah, Vermont, Virginia, Washington, West Virginia, Wisconsin, Wyoming, Amerikanisch-Samoa, das Commonwealth der Nördlichen Marianen und Puerto Rico.

Link: https://oag.ca.gov/news/press-releases/attorney-general-bonta-secures-transformative-17-billion-settlement-meta

Originaltext / Übersetzung Bündnis für humane Bildung

Publikation zum Thema

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Hrsg. Michaela Glöckler
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