29 Bundesstaaten der USA hatten gegen den Konzern Meta geklagt. Facebook und Instagram seien in Design und Funktionalität gezielt so gestaltet, dass sie junge Nutzer und Nutzerinnen in die Abhängigkeit führe sowie Angstzustände und Depressionen fördere, die zu mehreren Suiziden geführt hätten. Das Ziel der klagenden Bundesstaaten: Deutliche Geldstrafen und Auflagen zur Änderung des Geschäftsmodells von Meta.
Die Anklage der US-Bundesstaaten war massiv:
- „Meta hat mächtige und beispiellose Technologien eingesetzt, um Jugendliche und Teenager zu ködern, zu binden und schließlich in seine Fänge zu locken“, so die Klageschrift. Das Motiv sei Profit. „In dem Bestreben, seine finanziellen Gewinne zu maximieren, hat Meta die Öffentlichkeit wiederholt über die erheblichen Gefahren seiner Social-Media-Plattformen getäuscht“, so die stellvertretende Generalstaatsanwältin Megan O’Neill.
Hook. Hold. Harvest. Hide.
Das Geschäftsmodell von Meta lasse sich in vier einfachen Wörtern zusammenfassen, erklärte Megan O’Neill, Kaliforniens stellvertretende Generalstaatsanwältin, in ihrem Eröffnungsplädoyer. „Die Nutzer ‚anlocken‘, sie so lange wie möglich ‚halten‘, ihre Daten ‚abschöpfen‘ und dann bei öffentlichen Äußerungen die Wahrheit vor der Öffentlichkeit ‚verbergen‘. (zit. n. Burghardt, SZ)
Das habe bei Kindern besonders gut funktioniert und Meta habe versucht, selbst Kinder unter 13 Jahren an die Plattform zu binden. Laut Anklage förderten Design und Algorithmen die Sucht, ebenso Funktionen wie das unendliche Scrollen, der Like-Button und Fotofilter.
- „Nach Erkenntnissen der klagenden Bundesstaaten habe Meta gewusst, dass die Portale für Kinder gefährlich seien. Die Öffentlichkeit sei getäuscht worden, was die Risiken betreffe. Meta habe gegen das US-Bundesgesetz zum Schutz der Privatsphäre von Kindern im Internet verstoßen.“ (ebda.)
- „Der Generalstaatsanwalt des Bundesstaates Virginia, Jay Jones, bezeichnete die Einigung als ‚monumentalen Sieg für den Schutz der amerikanischen Kinder‘: „Jahrelang hat Meta die Öffentlichkeit absichtlich über die süchtig machenden und schädlichen Designmerkmale getäuscht, die die psychische Gesundheit junger Menschen massiv beeinträchtigt haben“, hieß es in einer Pressemitteilung.“ (FAZ, 26.8.2026)
Nach anfänglichem Leugnen stimmte der Konzern nun überraschend schnell einem Milliardenvergleich zu, der neben der Zahlung von mehr als 16,6 Milliarden Dollar weitere Schutzmechanismen vorsieht:
- Meta verpflichtet sich (vorbehaltlich der gerichtlichen Genehmigung), seine Zugangsmechanismen zur Überprüfung des Alters zu verbessern, damit Kinder unter 13 Jahren gar nicht auf die Dienste zugreifen können und Teenager über 13 keinen Zugang zu altersbeschränkten Inhalten haben.
- Meta verpflichtet sich, tägliche Nutzungsbeschränkungen (Nutzungszeitlimit maximal zwei Stunden pro Tag für Facebook und Instagram) und nächtliche Sperren für jugendliche Nutzer der Plattformen einzuführen (Nachtmodus zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens).
- Likes werden für Teenager ebenso abgeschaltet wie Benachrichtigungen während der Schulzeit (Schulmodus zwischen 08.00 und 15.00 Uhr).
- Filter für Schönheitsoperationen und extremes Make-Up werden deaktiviert.
- Meta verpflichtet sich darüber hinaus, zusätzliche Instrumente einzuführen, um Eltern und Erziehungsberechtigten beim Schutz ihrer Kinder im Internet zu unterstützen.
Mit dem Vergleich und den zugesagten Änderungen im Design vermeidet das Unternehmen Meta die Fortsetzung dieses Prozesses und weitere negative Publicity. Ob und in welcher Form die Auflagen von Meta umgesetzt werden, muss sich erst zeigen. Die vereinbarten Regeln aus dem Vergleich gelten nur für die klagenden US-Staaten und US-Bundestaaten, Territorien und dem District of Columbiaen, die sich der Klage angeschlossen haben. Länder außerhalb der USA müssen separat klagen.
Die Ziele der klagenden Bundesstaaten – deutliche Geldstrafen und Auflagen zur Änderung des Geschäftsmodells von Meta – wurden dennoch erreicht.
- „Wir haben keine Zugeständnisse gemacht. Wir haben das Maximale herausgeholt, mehr eigentlich: Keine endlosen Verfahren, keine Berufungsprozesse – wir haben die Veränderungen erreicht, die wir wollten.“ (Kaliforniens Generalstaatsanwalt Rob Bonta, zit. n. Spiegelhauer, ARD vom 27.8.2026)
Es war zudem nicht das einzige Urteil gegen Meta im August 2026: Weitere Millionenstrafe gegen Meta wg. Kindesgefährdung.
Text: Bündnis für humane Bildung
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Reuters (19.8.2026): Das Geschäftsmodell von Meta sei es, „die Nutzer anzufixen, sie so lange wie möglich festzuhalten, ihre Daten zu ernten und dann die Wahrheit vor der Öffentlichkeit zu verbergen“, sagte die stellvertretende Generalstaatsanwältin von Kalifornien, Megan O’Neill, vor der Jury.
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