WAS IST BEI SMART METERN (Stromzählern) WIRKLICH PFLICHT? (andere Verbrauchszähler werden weiter unten erläutert)
Die Rückmeldungen an uns verdeutlichen eine klare Diskrepanz: Rechtlich ist Funk nicht vorgeschrieben – praktisch wird er jedoch häufig als Standardlösung eingesetzt und den Nutzern mitgeteilt, Funk sei Pflicht.
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) regelt die Einführung digitaler Stromzähler und intelligenter Messsysteme. Je nach Anwendungsfall (vgl. §§ 29 ff. MsbG) sieht das Gesetz den Einbau einer modernen Messeinrichtung (mME) oder eines intelligenten Messsystems (iMSys) vor. Ist ein intelligentes Messsystem installiert, ermöglicht dieses die digitale Kommunikation und Fernauslesung der Messwerte.
Das Messstellenbetriebsgesetz schreibt jedoch keine bestimmte Übertragungstechnologie vor. Weder Mobilfunk (LTE), WLAN noch eine andere Funktechnologie sind gesetzlich vorgeschrieben. Das Gesetz verlangt lediglich, dass das intelligente Messsystem in ein geeignetes Kommunikationsnetz eingebunden wird. Wie diese Kommunikation technisch umgesetzt wird, bleibt grundsätzlich technologieoffen und richtet sich nach den gesetzlichen sowie den technischen Vorgaben, insbesondere den Anforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).[1]
Nach der derzeit geltenden Rechtslage gilt: Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von unter 6.000 kWh unterliegen grundsätzlich keiner Pflicht, ein intelligentes Messsystem (Smart Meter mit Kommunikationsmodul) einbauen zu lassen. Das regelt § 29 Abs. 2 MsbG.
1. Digitale Fernauslesung – aber ohne Funkzwang
Gemäß § 29 Abs. 1 MsbG besteht die Pflicht zur Ausstattung von Messstellen mit intelligenten Messsystemen bei einem Verbrauch von über 6.000 kWh. Ein iMSys besteht laut § 2 Nr. 7 MsbG aus:
- einer modernen Messeinrichtung (digitaler Stromzähler) und
- einem Smart‑Meter‑Gateway (SMGW) mit der Anbindung an ein Kommunikationsnetz.
Im gesamten Gesetzestext wird die Nutzung von Funktechnologie nicht vorgeschrieben. Dass Funk in der Praxis dennoch häufig als „alternativlos“ dargestellt wird, liegt nicht an gesetzlichen Vorgaben, sondern an der Umsetzung durch die Messstellenbetreiber.
2. Technologieoffenheit
Die Technische Richtlinie BSI TR-03109-1 beschreibt die Anforderungen an die WAN-Kommunikation (Weitverkehrsnetz) des Smart-Meter-Gateways, protokollbasiert auf IP-Ebene. Sie legt die erforderlichen Kommunikations- und Sicherheitsprotokolle fest, schreibt jedoch grundsätzlich kein bestimmtes physikalisches Übertragungsmedium vor. Daher kann eine kabelgebundene IP-Anbindung grundsätzlich mit den technischen Anforderungen vereinbar sein, sofern sämtliche Anforderungen des BSI erfüllt werden.
3. Praxisrealität: Warum funkfreie Lösungen selten angeboten werden
Obwohl die Nutzung eines kabelgebundenen LANs technisch und regulatorisch grundsätzlich möglich ist, wird diese Option bislang nur selten angeboten. Dafür gibt es mehrere Gründe.
Der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB)[2] entscheidet im Rahmen der gesetzlichen und technischen Vorgaben, welche Smart-Meter-Gateways eingesetzt werden und welche WAN-Kommunikation standardmäßig zum Einsatz kommt. Er legt damit auch fest, welche technischen Ausführungen und Anschlussmöglichkeiten seinen Kundinnen und Kunden zur Verfügung stehen.
In der Praxis setzen die meisten grundzuständigen Messstellenbetreiber auf Smart-Meter-Gateways mit Mobilfunkanbindung, beispielsweise über LTE. Gateways mit kabelgebundener LAN-Anbindung sind zwar grundsätzlich möglich, werden jedoch bislang nur von wenigen Messstellenbetreibern angeboten, die Gründe:
- Kabelgebundene Anbindung bei Smart-Meter-Gateways ist nur eingeschränkt verfügbar: Smart-Meter-Gateways sind hochregulierte Produkte, die strenge technische und sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllen müssen. Entsprechend klein ist der Kreis der Hersteller. Viele am Markt verfügbare Gateways nutzen für die WAN-Kommunikation Mobilfunk (z. B. LTE). Eine kabelgebundene IP-Anbindung (z. B. Ethernet) ist nicht bei allen Modellen vorgesehen bzw. wird je nach Architektur und Sicherheitskonzept unterschiedlich umgesetzt.
- Installationsprozesse sind überwiegend auf Mobilfunk ausgerichtet: Auch die Installations- und Betriebsprozesse vieler Messstellenbetreiber sind heute auf Smart-Meter-Gateways mit Mobilfunkanbindung ausgerichtet. Der Einsatz eines LAN-Gateways kann zusätzliche Anforderungen mit sich bringen, etwa hinsichtlich der Verkabelung, des Montageortes oder der Netzwerkkonfiguration. In der Praxis führt dies häufig dazu, dass eine LAN-Anbindung als nicht umsetzbar dargestellt wird. Tatsächlich ist sie jedoch weder technisch noch regulatorisch grundsätzlich ausgeschlossen – ihre Umsetzung hängt vielmehr von den eingesetzten Gateways, den Prozessen des Messstellenbetreibers und den Gegebenheiten vor Ort ab.



