Ein langer Rechtsstreit endet mit einem bedeutenden Sieg für die Parkbehörde
Im Bericht auf dem Onlineportal primabergamo heißt es unter der Überschrift „Der Staatsrat gibt dem Naturpark 'Parco dei Colli di Bergamo' Recht: Stopp für die 5G-Antenne in Ponteranica“: „Der Staatsrat hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Brescia aufgehoben und bestätigt, dass die Ablehnung des Genehmigungsantrags für die Errichtung der 5G-Antenne im Parco dei Colli di Bergamo völlig rechtmäßig war ...“
Zur Info: Der Staatsrat (Consiglio di Stato) ist in Italien das höchste Verwaltungsgericht auf nationaler Ebene (also die oberste Instanz). Er entscheidet über Berufungen gegen Urteile der regionalen Verwaltungsgerichte (TAR = Tribunale Amministrativo Regionale).
Weiter heißt es im Bericht über das Urteil:
- „Die Geschichte begann im Sommer 2024, als ein Telekommunikationsunternehmen – Inwit spa, gemeinsam mit Vodafone federführend beim aus PNRR-Mitteln finanzierten Projekt „Italia 5G“ – einen Antrag gestellt hatte, die Anlage an einem landschaftlich besonders wertvollen Standort in der Gemeinde nahe der Hauptstadt, in der Nähe des historischen Kerns des Castello della Moretta, zu errichten. Im Parco dei Colli gelten, was kaum extra erwähnt werden muss, sehr strenge Umwelt- und Landschaftsschutzauflagen, gerade um ein fast 5.000 Hektar großes Gebiet zu bewahren, das reich an Wäldern, Hügeln sowie historischen und monumentalen Zeugnissen ist.
- Im November 2024 hatte die Landschaftskommission des Parks die landschaftliche Genehmigung verweigert und dies mit der hohen Sensibilität der Orte und den negativen Auswirkungen der Antenne auf das geschützte Hügelland begründet. Die Entscheidung stützte sich direkt auf die Gründungsvorschriften der Regionalparks und die Ziele des Landschaftsschutzes.
- Im Juli 2025 gab das regionale Verwaltungsgericht für die Lombardei (Tar) in Brescia jedoch der Klage von Inwit statt und hob die Ablehnung der Behörde auf. Nach Ansicht des Tar sind Telekommunikationsinfrastrukturen – darunter Funkbasisstationen wie die geplante Antenne – als primäre Erschließungsmaßnahmen zu betrachten und können daher auch in Gebieten mit Landschaftsschutzauflagen errichtet werden, angesichts ihrer Rolle bei der Bereitstellung wesentlicher öffentlicher Dienstleistungen, vom Gesundheitswesen über die Sicherheit bis hin zur sozialen Vernetzung.
- Vor wenigen Tagen erging nun das Urteil der Sechsten Kammer des Staatsrats, der den Richtern der ersten Instanz Unrecht gab und argumentierte, dass der Parco dei Colli seinen technischen und bewertenden Ermessensspielraum bei der Verweigerung der Genehmigung rechtmäßig ausgeübt habe. Im Urteilstext wird festgestellt, dass die Bewertungen der Parkverwaltung nicht allgemein oder stereotyp sind, sondern den geschützten Wert und die möglichen negativen Auswirkungen des Projekts auf die Landschaft erschöpfend erläutern.
- Das Urteil des Staatsrats stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich des Landschaftsschutzes dar, da es die zentrale Rolle der Parkbehörden bei der Bewertung von Maßnahmen bekräftigt, die dauerhafte Auswirkungen auf das Gebiet haben können. Schließlich erinnert es daran, dass der Landschaftsschutz ein verfassungsmäßig geschützter Wert ist, der rigoros verteidigt werden muss.”


