>>> Stellungnahme von Diagnose-Funk e.V. zu frequenzregulatorischen Aspekten beim weiteren Verfahren zur Vergabe von Frequenzen bei 2 GHz und 3,6 GHz („5G-Vergabe“), BK1-17/001
>>> Alle Stellungnahmen auf der Homepage der Bundesnetzagentur zum Download (31MB)
Graue Flecken
Aktuell werden in Deutschland 10 Mobilfunknetze parallel betrieben: Drei Netzbetreiber für 2G/GSM, drei für 4G/LTE und vier für 5G/NR. Seit der 5G-Frequenzauktion im Jahr 2019 sind bis heute noch immer 13,8% der Bundesfläche sogenannte graue Flecken. Graue Flecken sind Gebiete, in denen nicht alle vier 5G-Netze verfügbar sind. Wer mit einem nicht vertretenen Anbieter einen Mobilfunkvertrag hat, sitzt dort im Funkloch. Mit der 5G-Frequenzvergabe gingen die Netzbetreiber jedoch die Verpflichtung ein, 99,5% der Bundesfläche mit Mobilfunk zu versorgen – in vier parallelen Netzen. Demnach gestand die Bundesnetzagentur höchstens 0,5% graue oder weiße (unversorgte) Flecken zu.
Doch trotz dieser gesetzlichen Ausbauverpflichtung ist absehbar, dass bis 2030 der Anteil dieser grauen Flecken auf 12% sinkt (siehe Grafik), der parallele Netzausbau scheint zum Erliegen zu kommen. In bergigen Flächenländern (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen) beträgt der Anteil der grauen Flecken sogar 15-20% der jeweiligen Landesfläche. Aufgrund dieser Zahlen ist nicht erkennbar, wie 99,5% der Bundesfläche bis 2030 durch die bisherigen ordnungspolitischen Vorgaben von allen Mobilfunknetzbetreibern versorgt werden sollen (also nur 0,5% graue Flecken). Es lohnt sich wirtschaftlich schlicht nicht, in dünn- oder unbesiedelten Gebieten weitere Mobilfunkmasten zu bauen und Feld, Wald und Wiese rund um die Uhr zu bestrahlen, ohne dass ein zahlender Kunde vorbeikommt und dies nutzt.




