Nationales Roaming: Ein Netz für alle ist möglich

diagnose:funk reicht Stellungnahme zur Frequenzversteigerung der Bundesnetzagentur ein
Die Vergabe der 5G-Mobilfunkfrequenzen ist laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln rechtswidrig, sie muss neu aufgerollt werden. Interessierte Kreise konnten daher bis zum 12. Januar eine Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur abgeben, was diagnose:funk getan hat. Hier finden Sie die Kurzfassung unserer 12-seitigen Argumentation für ein nationales Roaming, also ein gemeinsames Mobilfunknetz für alle.
Antennenwildwuchs - Vielfache Bestrahlung Bild:diagnose:funk

>>> Stellungnahme von Diagnose-Funk e.V. zu frequenzregulatorischen Aspekten beim weiteren Verfahren zur Vergabe von Frequenzen bei 2 GHz und 3,6 GHz („5G-Vergabe“), BK1-17/001

>>> Alle Stellungnahmen auf der Homepage der Bundesnetzagentur zum Download (31MB)

Graue Flecken

Aktuell werden in Deutschland 10 Mobilfunknetze parallel betrieben: Drei Netzbetreiber für 2G/GSM, drei für 4G/LTE und vier für 5G/NR. Seit der 5G-Frequenzauktion im Jahr 2019 sind bis heute noch immer 13,8% der Bundesfläche sogenannte graue Flecken. Graue Flecken sind Gebiete, in denen nicht alle vier 5G-Netze verfügbar sind. Wer mit einem nicht vertretenen Anbieter einen Mobilfunkvertrag hat, sitzt dort im Funkloch. Mit der 5G-Frequenzvergabe gingen die Netzbetreiber jedoch die Verpflichtung ein, 99,5% der Bundesfläche mit Mobilfunk zu versorgen – in vier parallelen Netzen. Demnach gestand die Bundesnetzagentur höchstens 0,5% graue oder weiße (unversorgte) Flecken zu.

Doch trotz dieser gesetzlichen Ausbauverpflichtung ist absehbar, dass bis 2030 der Anteil dieser grauen Flecken auf 12% sinkt (siehe Grafik), der parallele Netzausbau scheint zum Erliegen zu kommen. In bergigen Flächenländern (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen) beträgt der Anteil der grauen Flecken sogar 15-20% der jeweiligen Landesfläche. Aufgrund dieser Zahlen ist nicht erkennbar, wie 99,5% der Bundesfläche bis 2030 durch die bisherigen ordnungspolitischen Vorgaben von allen Mobilfunknetzbetreibern versorgt werden sollen (also nur 0,5% graue Flecken). Es lohnt sich wirtschaftlich schlicht nicht, in dünn- oder unbesiedelten Gebieten weitere Mobilfunkmasten zu bauen und Feld, Wald und Wiese rund um die Uhr zu bestrahlen, ohne dass ein zahlender Kunde vorbeikommt und dies nutzt.
 

Abnahme der grauen Flecken 2022 bis 2025Grafik: diagnose:funk

Rückgang der grauen Flecken 2022 - 2025

Der Verlauf deutet auf einen asymptotischen Rückgang hin: Nach einem starken Absinken zwischen 2022 und 2024 verlangsamt sich die Abnahme deutlich. Bei Fortschreibung des Trends ist davon auszugehen, dass sich der Wert mittelfristig im Bereich von etwa 13-12% der Bundesfläche als graue Flecken stabilisiert, also 0,5% graue Flecken unerreichbar sind.

 

 

Ist Roaming möglich?

2023 forderte daher die Verbraucherschutzministerkonferenz nationales Roaming, um in den grauen Flecken Netzzugang für alle Verbraucherinnen und Verbraucher zu ermöglichen – unabhängig vom eigenen Anbieter. Im Protokoll heißt es: wir „bitten daher den Bund, Nationales Roaming durch die BNetzA im Rahmen der Ermessensspielräume, die das Telekommunikationsgesetz eröffnet, einzuführen“. 2024 schloss sich der Deutsche Landkreistag dieser Forderung an.

 

Gruppenfoto der Verbraucherschutzministerkonferenz im Juni 2023. © Baden-Württemberg.deBild:Land Baden-Württemberg

Gruppenfoto der Verbraucherschutzministerkonferenz im Juni 2023.

Industriekunden bekommen bereits seit Jahren Mobilfunkverträge mit nationalem Roaming: Die Installation von Smart Meter mit Funkübertragung ist damit unabhängig von der jeweiligen Mobilfunkversorgung am Einsatzort. Roaming ist also bereits jetzt technisch möglich.

Auch rechtlich ist nationales Roaming möglich: §99 und §105 des Telekommunikationsgesetzes definieren das Frequenzvergabeverfahren (also auch das jetzt anstehende neue Verfahren für 5G) als eine Gelegenheit für die Bundesnetzagentur, nationales Roaming einzuführen. So wie es beim Gasnetz, beim Wassernetz, beim Stromnetz, bei Telefon-/Internetleitungen und bei Straßen jeweils nur ein Netz gibt, kann dies nun auch für den Mobilfunk möglich werden.

 

Energie- und Ressourceneffizienz digitaler InfrastrukturenQuelle: UBA - umweltbundesamt.de

Schutz und Einsparung von Ressourcen

Wenn nicht alle Mobilfunknetzbetreiber in grauen Flecken jeweils eine eigene Infrastruktur für ein eigenes Netz aufbauen müssten, hätte dies positive Auswirkungen auf geringeren Ressourcenverbrauch durch weniger Bautätigkeiten und auf geringeren Energieverbrauch durch weniger (unnötigen, weil parallelen) Betrieb. Eine einzelne Mobilfunkbasisstation, die mit 2G, 4G und 5G bestückt ist, benötigt etwa 10 kW elektrische Leistung. Das ist im Jahr so viel wie etwa 30 Haushalte verbrauchen.

 

Das Umweltbundesamt (UBA) konkretisiert diesen Gedanken:

  • „Wenn Mobilfunkbetreiber Standorte und Geräte gemeinsam nutzen, spart das Energie und Ressourcen, weil Technik nicht doppelt bereitgestellt und betrieben werden muss. Darüber hinaus verbessert es den Netzzugang für alle Nutzer*innen.“ Und:
  • „Der Ausbau von Mobilfunknetzen soll schlank und ressourceneffizient erfolgen, mit reduzierter mehrfacher Funkabdeckung der gleichen Regionen durch unterschiedliche Anbieter. Dazu sollen für Mobilfunknetze einheitliche und faire Netznutzungsentgelte eingeführt werden, die ein nationales Roaming ermöglichen.“
Grafik: Bundesnetzagentur

Roaming bei Gesprächen aus dem Ausland - Kein Problem!

Auswirkungen von Funkstrahlung auf Gesundheit und Umwelt

Hochfrequente elektromagnetische Felder (HF-EMF) wurden 2011 von der Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Seitdem liegen deutlich mehr Studien vor, die nicht-thermische Effekte, also Gesundheitsschäden bei Strahlungswerten unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte, zeigen. In der Studiendatenbank EMF:data sind über 700 Studien gelistet, die biologische Effekte durch Funkstrahlung zeigen. Neben den medizinischen Auswirkungen sind auch Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen wissenschaftlich belegt. Dazu beinhaltet unsere Studiendatenbank etwa 160 Studien.

Weniger Strahlenbelastung muss also im Sinne des Vorsorgeprinzips ein politisches Ziel sein. Nationales Roaming würde bedeuten: Keine parallel betriebenen Mobilfunknetze mehr, also weniger Strahlenbelastung für Mensch und Umwelt.

Zwei politische Optionen: Schutzzonen und nationales Roaming

2,02% der Bundesfläche sind weißen Flecken (höchstens 2G/GSM), hauptsächlich in den bergigen Bundesländern. Sowohl der Bericht des Deutschen Bundestags zur Technikfolgenabschätzung von Mobilfunkstrahlung als auch die STOA-Studie fürs EU-Parlament schlagen die „Einrichtung von Schutzzonen“ bzw. „HF-EMF-freien Zonen … (ähnlich wie Nichtraucherzonen)“ vor. Diese Vorschläge können im aktuellen Verfahren aufgegriffen werden. Dazu könnte die „Versorgungsverpflichtung ‚weiße Flecken‘“ gestrichen werden: Weiße Flecken dürfen weiß bleiben – zum Wohle von Mensch und Natur. Graue Flecken werden per nationalem Roaming zu vollversorgten Flächen, also versorgt ein gemeinsames Mobilfunknetz alle. Dadurch sind weitere Mastenbauten in teilversorgten Gebieten nicht nötig. Das spart Ressourcen und Energie und trägt zur Strahlenminimierung im Sinne der Risikovorsorge bei.

Weitere Artikel zum Roaming auf unserer Homepage

Bundestag kann mit nationalem Roaming die meisten Funklöcher sofort schließen, Pressemitteilung von diagnose:funk, 3.6.2025

Wie kann die neue Bundesregierung unsere mobile Kommunikation gesünder gestalten? diagnose:funk unterbreitet Abgeordneten und der Regierung Vorschläge, 26.02.2025

Roaming / Network-Sharing – ein Netz für Alle. Mehr Daten mit weniger Strahlung zum Schutz von Mensch und Natur, 25.01.2024

Nationales Mobilfunk-Roaming: besseres Netz, weniger Strom und Strahlung. Pressemitteilung von diagnose:funk, 5.7.2023

Verbraucherschutzminister fordern nationales Roaming. Die Landesminister wollen damit vor allem Versorgungslücken im ländlichen Raum schließen, 3.7.2023

Artikel veröffentlicht:
11.02.2026
Autor:
diagnose:funk / Matthias von Herrmann
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