Im Koalitionsvertrag 2025 der Bundesregierung ist eine datengestützte Schulentwicklung festgelegt, basierend auf einer Schüler-ID mit dem Ziel des autonomen Unterrichts.[1] Damit diese Daten lückenlos erhoben werden können, soll jedes Kind mit digitalen Endgeräten ausgestattet werden: „Bedürftige Kinder werden verlässlich mit Endgeräten ausgestattet.“ (Koalitionsvertrag, S. 72) Das Ziel: Die Verwirklichung einer datengestützten Schulentwicklung und des Bildungsverlaufsregisters, festgelegt im Koalitionsvertrag. Kaum war die Tinte im Koalitionsvertrag trocken, präsentierte die Bertelsmann-Stiftung die „Empfehlungen für eine veränderte Lern- und Prüfungskultur“ (Juni 2025). Sie berufen sich auf den Koalitionsvertrag und fordern ein Umdenken in der „Lernkultur“ als „zwangsläufige Folgewirkung“ (S.10) technologischer Entwicklungen:
- „Künftig sehen die Prüfungsordnungen entsprechende Öffnungen vor, nicht zuletzt auch in Bezug auf Prüfungszeitpunkte. Insbesondere sollten sie veränderte Formate bzw. Prüfungsmodalitäten zulassen: Neben digitalen Formaten sollten KI-gestützte Tools erlaubt sein wie auch kooperativ erbrachte Prüfungsleistungen. Wenn all diese Dinge Teil des Lernprozesses sind, sollten sie konsequenterweise auch Teil der Prüfungen sein.“ (S.10)
Das bedeutet: Weil Künstliche Intelligenz in den Schulen „Teil des Lernprozesses“ ist, was dadurch als unhinterfragt gegeben vorausgesetzt wird, ist sie auch Teil der Prüfungen.[2] Zwei bemerkenswerte Vorgänge:
- (i) Ohne gesellschaftspolitische und pädagogische Diskussion (Mühlhoff 2024) wird die Einführung von KI festgelegt. (ii) Die Festlegung erfolgte unter Regie eines Hauptlobbyisten der IT-Branche, der Bertelsmann-Stiftung.
Das wäre so, wie wenn das zukünftige Mobilitätskonzept für Deutschland unter der Führung des Verbandes der deutschen Automobilindustrie für die Regierung ausgearbeitet wird. Mit dieser Bertelsmann-Empfehlung wird eine neue Stufe der Digitalisierung gezündet. Dabei beruft sich das Papier auf die im Koalitionsvertrag festgelegte datengestützte Schulentwicklung und die Schüler-ID. Im Duktus des Koalitionsvertrages heißt es im Bertelsmann-Papier:
- „Ein solches Umdenken setzt eine konsequent datengestützte Steuerung auf allen Ebenen des Systems voraus. Dazu braucht es zunächst einen politischen Willen, wie er jüngst an prominenter Stelle, nicht zuletzt im Koalitionsvertrag der Bundesregierung, formuliert wurde. Daten sollten zur selbstverständlichen Grundlage von Entscheidungen auf allen Ebenen des Bildungssystems gemacht werden.“ (S.11)
Ein Schelm, wer vermutet, dass Bertelsmann diese Passagen im Koalitionsvertrag selbst eingebracht hat. Unter der Regie von Bertelsmann soll es jetzt an die Umsetzung gehen:
- „Dazu schaffen Bildungsministerien entsprechende datenschutz- und informationsverarbeitungsrechtliche Grundlagen, um die Erhebung und Nutzung geeigneter Daten auch im Kontext von Prüfungen zu ermöglichen. Neben der unter Empfehlung 3 bereits genannten Notwendigkeit, geeignete Instrumentarien zu entwickeln, braucht es vor allem eine Verankerung datenbezogener Kompetenzen von Lehrkräften in der Aus- und Fortbildung wie auch in der Schul- und Unterrichtsentwicklung.“ (Empfehlungen, S.11)
Das ist ein Lehrbeispiel für das Lobbyland Deutschland. 11 Freunde müsst ihr sein, mit einem guten Trainer, nicht Nagelsmann, sondern Bertelsmann. In Baden-Württemberg ist die Einführung der Schüler-ID für 2027/28 bereits geplant, in Niedersachsen bis 2027.








