Über das Bundesgerichtsurteil berichten verschiedene Homepages wie beispielsweise www.diagnose-funk.ch, www.strahlungsfrei.ch, und das Portal www.infosperber.ch.
Strahlungsfrei.ch: In seinem aktuellen Leiturteil 1C_506/2023 vom 23. April 2024 hat das Bundesgericht die rechtliche Situation bezüglich 5G-Antennen geklärt. Die Aufnahme des adaptiven Betriebs mit sogenanntem Korrekturfaktor und in Verbindung mit einer Erhöhung der abgestrahlten Sendeleistung erfordert ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit Einsprachemöglichkeit der betroffenen Bevölkerung.[i] Die Praxis gewisser Kantone, die Zulassung im sogenannten Bagatellverfahren ohne grossen Aufwand und unter Missachtung der Rechte der Bevölkerung durchgehen zu lassen sei deshalb rechtswidrig.
In Abstützung auf ein von der Konferenz der kantonalen Bau- und Umweltdirektoren in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass es für die nachträgliche Umstellung von 5G-Antennen auf adaptiven Betrieb mit Korrekturfaktor (technisch als Beamforming mit massive MIMO bezeichnet) ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit Einsprachemöglichkeit braucht. Es handle sich um eine erhebliche Mehrbelastung der Betroffenen mit gesundheitsschädlicher Funkstrahlung und aus diesem Grund müsste ihnen aus rechtsstaatlichen Gründen die Möglichkeit zur Einsprache gewährt werden. Dieses Leiturteil zeichnete sich bereits in früheren Entscheiden des Bundesgerichts ab und ist in Fachkreisen deshalb so erwartet worden.
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