Freiburg: Quorum für Einwohnerantrag zur Mobilfunkversorgung an Gemeinderat erreicht

Initiative sammelte erfolgreich Unterschriften
Die Bürgerinitiative Freiburg hat es geschafft. Mit mehr als 2500 Unterschriften hat sie das Quorum für einen Einwohnerantrag nach § 20b der Gemeindeordnung Baden-Württemberg erreicht. Dem Antrag wurde stattgegeben. In ihrer Stellungnahme empfiehlt die Verwaltung jedoch dem Gemeinderat, die Inhalte des Antrags abzulehnen. Darauf antwortete die Bürgerinitiative detailliert. Wir dokumentieren diese für alle Kommunen beispielgebende Auseinandersetzung.
Bürgerversammlung zu 5G in Freiburg 2019Bild: Jörn Gutbier - diagnose:funk

Bereits am 13.11.2019 fand in Freiburg im Breisgau eine Einwohnerversammlung zu 5G-Mobilfunk statt. Das Aktionsbündnis ‚Freiburg 5G-frei!‘ hatte damals dafür 4.000 Unterschriften gesammelt. Das Interesse der Bevölkerung am Thema 5G war so groß, dass der Paulus-Saal mit 900 Zuschauern bis auf den letzten Platz voll wurde (>>> Bericht & Video). Doch die konstruktiven Vorschläge der Bürgerinitiative wurden nicht aufgenommen, was bei den Aktiven zu großer Enttäuschung führte. Wieder ein Beispiel, wie an Bürgern vorbei regiert wird.

Um so größer der Erfolg, dass trotz der Corona-Beschränkungen die Initiative einen zweiten Anlauf nahm, mit hunderten Freiburgern diskutierte und wieder das Quorum erreichte. Der Antrag besteht aus 3 Forderungen:

"Der Freiburger Gemeinderat möge zum Schutz vor einer drohenden Vervielfachung von Mobilfunksendeanlagen in öffentlicher Sitzung jeweils über folgende Forderungen bzw. Vorschläge befinden und ggf. beschließen:

  • 1. Gebäude, Grundstücke und Einrichtungen in Straßenräumen, die zum Eigentum oder Besitz der Stadt und ihrer Eigenbetriebe gehören, werden für Sendeanlagen des neuen Mobilfunkstandards 5G („New Radio“) nicht zur Verfügung gestellt.
  • 2. Gemäß den höchstrichterlich bestätigten Möglichkeiten erstellt die Verwaltung Mobilfunkkonzepte mit Baustopp für Sendemasten (z.B. auch zugunsten des Glasfaserausbaus), damit in Wohngebieten Strahlenbelastung und Stromverbrauch minimiert sowie Wohnungen strahlen- und überwachungsfrei gehalten werden können. Zudem richtet die Stadt eine Beratungs- u. Meldestelle für Mobilfunknebenfolgen (Empfehlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg) und ggf. Schutzzonen ein.
  • 3. Der Gemeinderat fordert politisch und bundesweit ein Moratorium für 5G, bis alle verantwortlichen Stellen ihre verfassungsrechtliche Pflicht zur Vorsorge durch eine unabhängige wissenschaftliche Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von 5G und eine Technikfolgenabschätzung erfüllt haben."

Mit diesem Antrag muss sich nun der Gemeinderat befassen, die Initiative kann ihn in einer Gemeinderatssitzung begründen und an der Debatte teilnehmen. In der Verwaltungsvorlage >>> Drucksache G-24/036 werden aber die Inhalte des Antrags abgelehnt. Mit großem juristischem Sachverstand kontert die Initiative. Hier ihr Brief.

Rathaus Freiburg, Bild Wikipedia

An die Gemeinderäte und Mitglieder der Ortschaftsräte der Stadt Freiburg                                                 

 

Betr. Einwohnerantrag - Moratorium und kommunale Mobilfunkkonzepte

STELLUNGNAHME DES AKTIONSBÜNDNISSES FREIBURG 5G-frei 

vom 15.02.2024 zur Gemeinderatsvorlage G-24/036

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats / Ortschaftsrats,

das Aktionsbündnis begründet seinen Einwohnerantrag aktuell ergänzend wie folgt:

Mehr als 2500 Unterschriften[1]  wurden abgegeben, um die Stadt zu bitten, künftig besseren Schutz durch Vorsorge vor der Strahlung des Mobilfunks zu bieten. Die ‚Grenz­werte‘ allein enthalten keinerlei Vorsorge, wie Gerichte und Regierung einräumen.[2] Der Mobilfunk ist eine unversicherbare „Hochrisikotechnologie“, [3]  die nach der Recht­sprechung schon bisher ein „vorsorgerelevantes Besorgnispotenzial“ (BVerwG 2012) darstellt. Es geht hier nicht um die Digitalisierung,[4] sondern um die Sicherung unserer Gesundheit anlässlich einer neuen Stufe und Intensivierung der Strahlenbelastung durch 5G. Digitalisierung und 5G sind nicht dasselbe. Rückgrat der Digitalisierung ist vielmehr die Glasfaser.

1. Anlässlich 5G empfiehlt nunmehr der Technikfolgen­aus­schuss des Deutschen Bundestags die Einrichtung von „Schutzzonen oder „star­ke Einschränkungen der Sen­de­leistung“ (auch lokale Handyverbote!) „in Betracht zu zie­hen“.[5] Dazu sind in erster Linie die Gemeinden berufen, die für Wohnen und Unterbringung zu­stän­dig sind und vor Ort die schutzbedürftigen und strahlen­empfindlichen Personen kennen.[6] Mit kei­nem Wort geht die Stadt auf diesen „Vorschlag“ ein. Wir bitten den Gemeinderat, dies zu tun.

2. Da für das neue ‚echte‘ 5G mit Millimeter­wellen ab 26 GHz (genannnt „New Radio“) auch nach Auffassung des Bundesamts für Strah­len­schutz aus­reichende Untersuchungen fehlen,[7] empfiehlt[8] der Niederländische Gesundheitsrat[9] insoweit sogar ein ‚Moratorium‘.

Wir fordern dies (weiterhin) ebenso, da 5G ab 26 GHz bisher unseres Wissens noch nicht flächendeckend installiert wurde!

Daraus folgt logisch

Antrag Nr. 1, städtisches Eigentum für solche 5G-Sender nicht auch noch selbst bereit zu stellen.

Und des Weiteren

Antrag Nr. 3, höherenorts zu appellieren, die Unbedenklichkeit von 5G zu untersuchen, wie es ebenfalls der Niederländische Gesundheitsrat, die EU und zahlreiche andere Gre­mien und For­scher tun bzw. ganz selbstverständlich erwarten.

3. Auch dieser Antrag Nr. 3 ist entgegen der Auffassung der Stadt zulässig.

Das ergibt sich aus der Verpflichtung der Stadt zur Daseinsvorsorge. Insoweit geht es um eine ureigene kommunale Auf­gabe: Die Bestimmung und mindestens Mit­spra­che über die Art und Wei­se von Wohngestaltung und Erschließung. Der sog. Mo­bilfunk­pakt zwi­schen Kom­munen und Mo­bil­funk­be­treibern mit „Musterverträgen“ beweist diese Verbindung. Entspre­chend bestehen auch Verlaut­ba­run­gen und Aktionen des Deutschen Städtetags zum Mobil­funk, die das kom­mu­na­le Verhalten der Stadt beeinflussen sollen. Dabei muss sie mitreden dürfen, auch mit ‚Appellen‘.

4. Für beide Einwohneranträge Nr. 1 und 3 sprechen in der Sache gute Gründe:

Antrag Nr. 1: Wenn anerkannte Fachstellen oder Strahlenschutzbehörden ein Moratorium für 5G mit Milli­meterwellen fordern, hat die Stadt - auch wegen ihrer Haftung - sehr wohl allen Grund und tut gut daran, die ihr freistehende ver­trag­liche Un­terstützung für diesen ‚Roll Out‘ zurückzuhal­ten - min­destens bis aus­reichende Unter­su­chungs­er­gebnisse vorliegen. Dies taten europaweit auch andere Städte. Dadurch wird auch ihre „Zukunftsfähigkeit“ nicht beeinträchtigt.

5. Auch ein „Schaden für Wirtschaft und Tourismus“ kann dadurch nicht eintreten. Denn der allge­meine Mobil­funkbetrieb wird derzeit aus­rei­chend durch 4G (auch in Verbindung mit konventionel­lem 5G unterhalb 26 GHz) gewährleistet und vom Einwohner­antrag Nr. 1 somit nicht erfasst. 5G ober­halb 26 GHz soll schließlich auch eher in Groß­betrieben als inter­ne Cam­pus­lösung ein­ge­setzt werden.

6. Die Stadt kann nicht durch § 125 Telekommunikationsgesetz (TKG) ausnahmsweise gezwun­gen sein, 5G-Sender mit Millimeterwellen im Straßenraum, z.B. in Straßenlampen, zuzulassen. Zu den darin genannten „Telekommunika­tions­linien“ werden nach der Definition des § 3 Nr. 64 TKG zwar „weitere tech­nische Einrichtungen, die für das Erbringen von öffentlich zugänglichen Tele­kom­muni­ka­tionsdiensten erforderlich sind“, ge­zählt. Diese umfassen aber keine Sendeanlagen, sonst wäre von „Tele­kommunikationsanlagen“ nach der speziellen Definition des § 3 Nr. 60 TKG die Rede. Das zeigt auch die Kommentierung (https://www.juraforum.de/lexikon/telekommunikationslinien), wonach ausschließlich „sonstige, nämlich „unter- oder oberirdisch geführte Telekom­muni­ka­tions­kabelanlagen einschließlich ihrer zugehörigen Schalt- und Verzweigungs­einrich­tungen, Masten und Unterstützungen, Kabelschächte und Kabelkanalrohre“ aufgeführt werden.

7. Auch Antrag Nr. 3 ist in der Sache wohl begründet:

Ge­meinden haben Anspruch da­rauf, dass nur sichere An­lagen auf ihrer Gemar­kung installiert werden. Die Stadt kann in ihrer Sorge um die Einwoh­ner­schaft und aus Gründen der Haftung somit auch schon keine Anlagen dulden, deren Sicher­heit nur noch nicht geklärt ist, mag auch ihre Schädlichkeit noch nicht feststehen.

8. Mit einem Haftungs­risiko ist derzeit auf Grund der „jahrelangen wissenschaftlichen Diskussion“ nach einem Urteil des Land­ge­richts Münster beim gesamten Mobilfunk zu rechnen. Umso mehr gilt dies für das ‚echte‘ 5G mit Millimeterwellen (New Radio), für welches sogar Strahlenschutzgremien ein ‚Moratorium‘ fordern. Die Eigenschaften dieser besonders hohen Frequenzen können auch nicht aus frühe­ren Unter­suchungen zum bisherigen Mobilfunk mit niedrigeren Frequenzen abge­leitet werden. Seit Jahren ist bekannt, dass jede Frequenz biologisch unterschiedlich wirken kann.

9. Die Stadt kann des­halb bei den zuständigen Stellen generell Maßnahmen, auch ein Moratorium, sowie Un­ter­su­chun­gen und Auskunft verlangen. Es kann nicht sein, dass die gesamte Stadt durch ein Er­schlie­ßungsvor­haben in Im­mis­sionen „getaucht“ werden darf, ohne dazu For­derungen stellen zu dürfen. Auch an der Atomdis­kussion, die die Gemarkung nicht un­mittelbar betraf und überhaupt keine kommunalen Betei­li­gungs­rechte bot, beteiligte sich die Stadt be­kanntlich aktiv.

10. Der Einwohnerantrag Nr. 2 ist das Kernstück des Begehrens

Es geht um eine Verminderung der Strahlenbelastung in Wohnungen in Wohngebieten (z.B. „Schlaf­städten“) und eine damit mögliche Verminderung des Stromverbrauchs zugunsten des Klimas sowie ein Schutz­konzept für besonders strahlenempfindliche Menschen, die bisher sich selbst überlassen werden. Auch Regelungen dazu behindern nicht die Digitalisierung oder „Zu­kunfts­fähig­keit“ der Stadt. Ganz im Gegenteil sind Städte künftig im Vorteil, die strahlenreduzierte Wohnviertel be­sitzen, die voraussichtlich einen erhol­sameren Schlaf ermöglichen. Immerhin schlafen z.B. bis zu 80% der Beschäftigten mindestens zeitweise schlecht (DAK-Report 2017).[10]

11. Die Stö­rung des Schlafes durch Funkstrahlung gilt nunmehr als „mög­lich“ (Bundesamt für Strah­len­schutz und Niederländischer Gesundheitsrat, 2022).[11] Strahlenbetroffene berichten dies – somit plausibel! - weltweit schon seit Langem und in großer Zahl als Haupteffekt, der zumeist auch als Erstes und überall auftritt. Eine Beeinflussung der Gehirnströme durch Funkstrahlung – insbe­son­dere der Alphawellen – ist zudem „wissenschaftlich ausreichend nachgewiesen“ (Schweizeri­sche Regierung, 2015)[12] – auch unterhalb der Grenzwerte.

12. Eine moderne Stadtplanung sollte daher in Wohnvierteln möglichst strahlenfreie Schlafräume und Wohnungen vorsehen, wie es die baden-württembergische Ärztekammer und nun auch der Technikfolgenausschuss des Deutschen Bundestages fordern. Die Erschließung mit den Lei­stungen der Kommunikationsdienste, Internet und Mobilfunk, muss hausintern über Glasfaser und (serienreifem) Lichtfunk erfolgen.

Die bisherige Kommunikation über Mobilfunkmasten „hin und zurück durch die Haus­wand“ (von bald 4 Betreibern!) ist überholt. Sie verschwendet kostbare Frequenzen für stationär erschlossene oder leicht erschließbare Räume (80% wird zur Zeit zum Filme streamen genutzt!). Sie ist zudem klimaschädlich, weil der größere (!) Teil der Sendeenergie (auch der Endge­räte!) in den Haus­wänden und sonstigen Hindernissen (Bäumen!) hängen bleibt (ca. 80%). Zugleich wird dadurch die Natur draußen durch die dafür um ca. das 200-Fache[13] erhöhte Sendeleistung höher als nötig bestrahlt. Und sie ist bei Starkregen, Schneefall und Sonnenwinden unzuverlässig, noch mehr das hinder­nisempfindliche 5G.

Freiburger Ortsteil Kappel, Bild Wikipedia

13. Vorsorge, Natur-, Klimaschutz und wohl vielfach auch der Schlaf sind somit ohne Aufwand durch eine Unterlassung dieser sog. Indoor­ver­sorgung zu verbessern, wie es in ‚Kappel‘ und anderen ‚Funk­löchern‘ im Übrigen weitgehend schon faktisch der Fall ist. Die ungefragte und ab­sichtliche Einstrah­lung mehrerer Mobilfunk-Netze und Frequen­zen durch alle Hauswände hin­durch verstößt außer­dem rechtlich gegen den besonderen Schutz der Wohnung, um so eher, weil auch nach Mei­nung der Stadt darauf kein Anspruch besteht.

In Neubaugebieten (Dietenbach) sollte des­halb neu und modellhaft ebenfalls ein Gebiet ohne Indoor-Versorgung geschaffen werden. Die vorhan­denen ‚Funk­löcher‘ beweisen, dass funkfreie Zonen möglich sind, ohne dass der Mobil­funk­ver­kehr im Übrigen erschwert wäre.

14. Im Einzelnen entgegnen wir zur Stellungnahme der Stadt in der Vorlage noch wie folgt:

a) Der Strahlenschutz wird zum Gegenstand auch der Baugenehmigung, wenn er als planungs­rechtliches Erfordernis für ein bestimmtes Gebiet in einem Bebauungsplan vorgesehen wurde. Ein Mobilfunkkonzept beispielsweise für Kappel lässt sich entgegen der Auffassung der Stadt in einem dortigen örtlichen Bebauungsplan, nicht aber nur mit einem gesamt­städti­schen Konzept im Flächennutzungsplan verwirklichen. Dass Bund und Land den Ausbau fördern und die Verfahrensfreiheit für die Höhe der Masten erweitert haben, ist gegenüber der Planungshoheit der Gemein­den unerheblich.

b) Die Auswirkungen auf Flora und Fauna sind inzwischen bestätigt. Das schweizerische Umweltamt spricht 2022 von „Evidenz“ und „eindeutigen“ Auswirkungen auf die Genetik mit „Gefahren für die Ökosysteme“, „hochwahrscheinlich auch bei realen Leistungen“ im Alltag (Ergebnis aus 127 Studien, insbesondere zu Insekten).[14] Aus diesem Grunde liegt es nahe, eine Schutzzone in Kappel auch auf die umliegende Landschaft auszudehnen, zumal sich diese im besonders zu schützenden „Biosphärenschutzgebiet Schwarzwald“ befindet.

c) Selbstverständlich ist allein die Abwesenheit eines ständigen elektromagnetischen Feldes in der Wohnung die Garantie dafür, dass in die Privatsphäre nicht „eingebrochen“ werden kann und auch ein Datenklau nicht möglich ist. Schon jetzt gilt ein Smartphone oder „Alexa“, aber auch ein funkfähiger Fernseher, als Dauer-Spion. [15] Dabei wird in die Privatsphäre schon dann eingebrochen, wenn der Provider selbst ungefragt Daten erhebt, ohne dass es eines „Hacker-Angriffs“ bedarf.

d) Für eine städtische Meldestelle für Auswirkungen des Mobilfunks würde in einem ersten Schritt die bloße Möglichkeit ausreichen, Auffälligkeiten und Störungen des Wohnens im Zusammenhang mit dem Ausbau des Mobilfunks zu sammeln und zu ordnen, um sie eines Tages dem Gesundheitsamt zu übergeben. Dies könnte auch für Fragen der Haftung bedeutsam werden.

e) Es genügt nicht, die elektrosensiblen Menschen auf ein paar Innenräume zu verweisen, obwohl die Stadt damit selbst den Nutzen des Verzichts auf die Indoor-Versorgung einräumt! Nicht ernst zu nehmen und als Bleibe unzumutbar ist allerdings ihr Hinweis auf Keller oder Bergwerks­stollen (!), obwohl nach einer Schätzung 25.000 Menschen in ihrer Verzweiflung tatsächlich im Wald (!) oder in Kellern leben (Bundesamt für Strahlenschutz, 2007). Wir erinnern daran, dass Elektro­(hyper)­sensibilität inzwischen europaweit ein weitgehend anerkanntes Leiden ist (vgl. Anhang, Rückseite).

Schlussbemerkung:

Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte / Ortschaftsräte,

Art. 20a unserer Verfassung verlangt von allen staatlichen Organen, die „natürlichen Lebens­grundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetz­ge­bung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die voll­ziehende Gewalt zu schützen.“

Damit sind Umwelt-, Klima- und Tierschutz Staatsziele, die auch Vorsorge rechtfertigen und erfordern. Ge­setz und Recht, nämlich die gemeindliche Autonomie, Planungshoheit und Allzu­stän­dig­keit, erlauben es den Gemeinden, hieran selbständig mitzuwirken, insbe­sondere auch Vor­sor­ge zu bieten. Das bedeutet, dass Gemeinden mehr für den Umwelt­schutz tun können, als die Mitbürger nur immer auf das gesetzliche Schutz­minimum, die „Grenzwerte“, zu verweisen.

Ja, das Aktionsbündnis sieht eine ge­wis­se Pflicht aller Ortschafts- und Gemein­de­räte, in ei­gener Verantwortung zu entscheiden, ob jenen, die keine weiter ständig zunehmende Funk­strah­lung vertragen, endlich Schutz durch strahlenreduzier­te Wohnbereiche gewährt wer­den muss – und damit zugleich neuen Betroffenen dieses Schicksal zu erspa­ren ist. Die Verfassung verlangt, dies „auch in Verant­wor­tung für die künftigen Generationen“ zu entscheiden.

Der Technikfolgenausschuss des Deutschen Bundestages empfiehlt nach alledem – wie bereits erwähnt - „Schutzzonen in Betracht zu ziehen“ (TAB 2022, S. 17). Wer, wenn nicht die für Wohnen und Unterbringung zu­ständigen Gemeinden mit ihrer Planungshoheit sollten dieser Empfehlung nach­kommen? Wer, wenn nicht die „Umweltkapitale“ Freiburg sollte damit beginnen? Schutz­zonen sind machbar, wie wiederum zahlreiche ‚Funklöcher‘ beweisen.

gez.   Dr. Wolf Bergmann   Bernd Irmfrid Budzinski   Tjark Voigts

Quellen

[1] Über 3000 (2674 gültige) Unterschriften - trotz Corona und zum zweiten Mal (zuerst gelang dies für die Einwohnerversammlung 2019)!

[2] BReg: „..hat das Vorsorgeprinzip keine Berücksichtigung gefunden“ (BT-Drucks. 14/7958; Nr. 34 der großen Anfrage der CDU). OVG Saarlouis: "bewußt nicht enthaltene Vorsorgekomponente"; https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OVG%20Saarland&Datum=17.10.2006&Aktenzeichen=2%20W%2019%2F06

[3] Die Zeit/Le monde v. 17.11.2008: „Das Risiko ist nicht versicherbar“, so Besson, frz. Rückversicherer SCOR zu Mobilfunk­ge­fah­ren; www.zeit.de/online/2008/47 handystrahlung-interview; >>> LeMonde; ferner Lloyds, Münchner Rück, E+S Rück, „Emerging Risks“ - zuletzt SwissRe, 2013: „Höchstes Risiko“ neben NANO- und Chemotechnologien.

[4] Worum es im Übrigen dem Aktionsbündnis geht, siehe Anhang.

[5] TAB 2022, S. 17; Diese Erklärung wird von allen Parteien getragen.

[6] 1,5 % der Bevölkerung gelten als sicher strahlenempfindlich, also in Freiburg möglicherweise mehr als 3000 Personen!

[7] Seine „Unbedenklichkeitserklärung“ gilt nur für 5G mit den bisherigen Frequenzen im Verbund mit 4G.

[8]  „The committee recommends not to use the 26 GHz frequency band for 5G for as long as the potential health risks have not been investigated“ https://www.healthcouncil.nl/binaries/healthcouncil/documents/advisory-reports/2020/09/02/5g-and-health/Advisory-report-5G-and-health.pdf

[9] Der Niederländische Gesundheitsrat ist eine „anerkannte Stelle“, vergleichbar mit dem Bundesamt für Strahlenschutz, welches ihn auch regelmäßig als ‚Kollegen‘ zitiert. Seine Äußerungen verdienen daher im vereinten Europa überall Beachtung.

[10] https://www.dak.de/dak/bundesthemen/muedes-deutschland-schlafstoerungen-steigen-deutlich-an-2108960.html#/ DAK-Gesundheitsreport „Deutschland schläft schlecht – ein unterschätztes Problem“

[11] BfS (2022): Ressortforschungsberichte zum Strahlenschutz. Detaillierte vergleichende Analyse der Alters- und Geschlechtsabhängigkeit des Einflusses hochfrequenter elektromagnetischer Felder von Mobilfunk-Endgeräten auf Gehirnaktivität, Schlaf und kognitive Leistungsfähigkeit, Vorhaben 3619S82465:

https://doris.bfs.de/jspui/handle/urn:nbn:de:0221-2022040532025

PDF-Aufruf durch Direkteingabe im Browser: file:///C:/Users/Nutzer/Downloads/BfS_2022_3619S82465.pdf

[12]https://www.bakom.admin.ch/dam/bakom/de/dokumente/zukunftstauglichemobilfunknetze.pdf.download.pdf/zukunftstauglichemobilfunknetze.pdf

[13] Verzicht: Indoor-Versorgung = „Sende­leistungs-Reduktion um: - 18 dB (Faktor 63 zur Berücksichtigung der Gebäude­dämp­fung) und - 5 dB (Fak­tor 3,2) zur Berücksichtigung des geringeren Outdoor-Fast-Fading-Effektes; somit insgesamt: 23 dB (ca. Faktor 200)", Peter Nießen, EMF-Institut.

[14] Bericht im Auftrag des (schweizerischen) Bundesamts für Umwelt (BAFU): 1-87 Mulot M, Kroeber T, Gossner M, Fröhlich J (2022); https://www.emf-portal.org/en/article/49665

[15]  Siehe jüngst die Süddeutsche Zeitung vom 3./4.02.2024, S. 55 „Spioniert mich mein Saugroboter aus?“

Copyright: Veröffentlichung mit Genehmigung der Bürgerinitiative Freiburg

Artikel veröffentlicht:
18.02.2024
Autor:
Aktionsbündnis Freiburg 5G-frei / diagnose:funk
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