Der Standort, um den es aktuell auf der Veranstaltung, bei der Jörn Gutbier referierte, geht, ist der vom Gutachter Hans Ulrich vorgeschlagene. Er ermöglicht nachweislich eine deutlich bessere Versorgung bei wesentlich niedrigerer Strahlenbelastung. Nun geht es um eine richtige Auslegung der Begutachtung, unter Berücksichtigung der speziellen naturschutzwürdigen Gebietsangrenzungen und der damit einhergehenden erwähnten minimierteren Sendeleistung. Auffindbar ist der Standort auf der Mobilfunkkarte der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Funktechnik/EMF/start.html
Der Vortrag von Dipl.-Ing. Jörn Gutbier, Vorsitzender von Diagnose-Funk e.V., liefert Einblicke in die Entwicklung des Netzausbaus in Deutschland zu 5G, 5G+, 6G und der WLAN-Alternative mit LiFi (OWC/VLC). Im Vortrag werden neue Forschungsergebnisse, gesellschaftlich geforderte Versorgungsziele und politische Ereignisse analysiert, um zu verstehen, warum und wie die Debatte von großer Bedeutung ist. Beleuchtet werden dabei auch Handhabungsvorschläge für Endverbraucher, um die Strahlungsbelastung so gering wie möglich zu halten.
Schwerpunkt des Abends war die kommunale Perspektive und deren Handlungsspielräume im Umgang mit Mobilfunkbetreibern. Kommunen sollten wissen, dass der rechtssichere Weg der Planungshoheit, nach dem sog. Dialogverfahren in § 7a in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung, es möglich macht, dass die Kommune jederzeit die Oberhand behält und weitgehende Handlungsspielräume bei der Standortwahl eröffnet – egal, ob es sich dabei um genehmigungsfreie, genehmigungspflichtige oder mobile Sendeanlagen handelt.
Weiße Zonen sind eine weise Entscheidung auch für den Schutz von Flora und Fauna
Exemplarisch und konkret anknüpfend, wird dieses Wissen auf das mehrfach als schutzwürdig ausgewiesene Gebiet der Staffelsee-Region angewandt. Betroffen sind nun mit dem neuen Mobilfunksendemasten anteilig mehrere EU-Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat Gebiete, zusammengefasst als Teil des europäischen Schutzgebietssystems „Natura 2000“. Zudem überschneiden sich Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete mit der Sendemastenreichweite, die mitunter gefährdete Tier- und Pflanzenarten beinhalten und zu den letzten 84 Vogelschutzgebieten Bayerns zählen (www.geoportal.bayern.de/bayernatlas/).
Als Pendant zum Nichtraucherschutzgesetz, wird ein echtes ´Strahlungsschutzgesetz` gefordert und diskutiert. Mobilfunkfreie Zonen zum Schutze von Menschen und Umwelt sind dringend erforderlich. Diese werden auch vom TAB-Bericht, dem europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), der EU-Kommission für Technikfolgenabschätzung (STOA) und der neuen Internationalen Kommission biologischer Effekte elektromagnetischer Felder (ICBE-EMF) gefordert.
Initiiert wurde die Veranstaltung und dieses Video von der Bürgerinitiative „Weiße Zone Uffing/Schöffau und Staffelsee", eine Ortsgruppe des Mobilfunk Bürgerforum e.V. (www.mobilfunk-buergerforum.de/)