Nationales Mobilfunk-Roaming: besseres Netz, weniger Strom und Strahlung

Pressemitteilung von diagnose:funk, 5.7.2023
diagnose:funk begrüßt Forderung der Verbraucherschutzministerkonferenz – nächster Schritt: Erreichbarkeit technologieoffen gestalten!

Stuttgart, 5.7.2023: Die Umwelt- und Verbraucherorganisation diagnose:funk begrüßt ausdrücklich die Forderung der Verbraucherschutzministerkonferenz (Konstanz, 28. bis 30. Juni 2023), nationales Roaming in den Mobilfunknetzen verpflichtend einzuführen (siehe tagesschau.de). Damit greifen die Landesminister und Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke eine Forderung von diagnose:funk auf. Die Folgen sind: bessere Netzverfügbarkeit, weniger Stromverbrauch und weniger Strahlenbelastung. Der nächste Schritt muss die technologieoffene Erreichbarkeit sein, die Geräte müssen interoperabel gestaltet werden.

„Sehr gut, dass Roaming nun auch in Deutschland umgesetzt werden soll!“, sagt Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk. „Roaming kennen wir bereits aus dem Urlaub im Ausland: Egal, wohin ich in Europa fahre, ich habe immer ein verfügbares Netz, unabhängig vom eigenen Provider. Der nächste Schritt ist nun, die Erreichbarkeit auch technologieoffen zu gestalten: Das Smartphone verbindet sich über den jeweils verfügbaren besten Anschluss – sei es draußen ein Mobilfunkmast, in Gebäuden ein leistungsgeregeltes WLAN oder in Zukunft gar ein optisches Infrarot-Netz. So ist wirksame Strahlenminimierung möglich bei gleichzeitig gesicherter Erreichbarkeit.“

Ein Netz für alle

Nationales Mobilfunk-Roaming entspricht der Situation im Gas- und Stromleitungsnetz: Jeweils nur eine Infrastruktur, die von verschiedenen Anbietern gemeinsam genutzt wird. Verbraucherinnen und Verbraucher können dann ihren Anbieter wählen und sind immer und überall erreichbar, denn alle nutzen gemeinsam das gleiche Netz. Beim Mobilfunk gibt es drei Netzbetreiber (Vodafone, Telekom, Telefónica/O2) die parallele jeweils mehrere eigene Netze unterschiedlicher Dienste betreiben (GSM, LTE, 5G), das aber nicht überall gleichmäßig. Das führt zum einen v.a. auf dem Land zu Verfügbarkeitsproblemen, zum anderen ist die Strahlenbelastung durch die Mehrfachabdeckung unnötig hoch. Beim nationalen Roaming würden die Netze untereinander geöffnet: Kundinnen und Kunden können dann im besten verfügbaren Netz telefonieren oder surfen. In der Folge ist ein Teil der Infrastruktur obsolet und kann abgeschaltet werden. Der dafür nötige Stromverbrauch entfällt und entlastet somit die Betreiber und die Umwelt.

Wichtiger Baustein zur Strahlungsminimierung

Nationales Roaming ist ein wichtiger Baustein zur Strahlungsminimierung: Bereits Anfang der 2000er Jahre lies das Bundesamt für Strahlenschutz mit dem Programm „MiniWatt“ untersuchen, welche Auswirkungen ein nationales Roaming auf den Immissionsschutz hätte. Heraus kam, dass bei nur einem leistungsfähigen Netz die Strahlenbelastung um ca. 2/3 sinken könnte (damals ging es in den Berechnungen um GSM (2G) und UMTS (3G) von je vier Betreibern). Die konsequente Anwendung eines verpflichtenden nationalen Roaming würde zu einer relevanten Minimierung der Strahlungsbelastung führen. Grob kalkuliert könnte eine gemittelte Minimierung um ca. 60 bis 80% gegenüber der aktuell vorhandenen Grundlast erreicht werden.

Artikel veröffentlicht:
07.07.2023
Autor:
Matthias von Herrmann
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