Stuttgart / Berlin, 15.06.2023: Die Umwelt- und Verbraucherorganisation diagnose:funk unterstützt die Mahnwache zum internationalen Tag der Elektrohypersensibilität (EHS) am Freitag, 16.06.2023, vor dem Kanzleramt in Berlin. Eine Gruppe Betroffener macht damit auf das Krankheitsbild „EHS“ aufmerksam. Sie fordern von Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Bundesdigitalminister Volker Wissing funkfreie Zonen im öffentlichen Nah- und Fernverkehr, in öffentlichen Gebäuden, Schulen, Kindergärten und Kliniken. Diese Forderung basiert auf entsprechenden Äußerungen zu politischen Optionen u.a. im Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestags, in der Studie „Gesundheitliche Auswirkungen von 5G“ des Technikfolgenausschusses des EU-Parlaments (STOA) und der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
„Wir alle wollen gesund leben können“, sagt Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk. „Das gilt auch für die geschätzt 5 Prozent der Bevölkerung, die unter Mobilfunkstrahlung körperlich leiden. Die Wissenschaft kann dieses Krankheitsbild inzwischen über sogenannten oxidativen Zellstress und ein überempfindliches Immunsystem erklären. Und der Technikfolgenausschuss des Bundestags schlägt in seinem neuen Bericht zu Mobilfunk und Gesundheit u.a. Grenzwertsenkungen und Schutzzonen vor. Nun muss es an die politische Umsetzung dieser Erkenntnisse und Vorschläge gehen: Wir brauchen die funkfreie Vollversorgung, also ortsgebundene Verbindungen per Kabel und mobile Verbindungen per serienreifer infraroter Lichtübertragung. Hier ist die Bundesregierung gefordert, denn auch die EHS-Erkrankten verdienen Inklusion in unsere Gesellschaft.“
Mahnwache zu Elektrohypersensibilität
Freitag, 16.06.2023
11:00 bis 13:00 Uhr
vor dem Kanzleramt (Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin)
Mit einem Banner und gelben leeren Stühlen zeigen sie: Wer durch Mobilfunkstrahlung krank wird, ist vom öffentlichen Leben ausgeschlossen, kann sich an Orten wie Berlin-Mitte praktisch nicht mehr oder nur mit Abschirmkleidung kurzfristig aufhalten.
Schutzzonen in der Öffentlichkeit
Elektrohypersensible Menschen reagieren mit Kopfschmerzen, Konzentrations- und Schlafstörungen, Erschöpfung, Schmerzen im Brustbereich oder Herzproblemen, wenn sie hohen Strahlenbelastungen ausgesetzt sind, z.B. durch öffentliches WLAN, durch Smartphones anderer Menschen, durch WLAN aus Nachbarwohnungen oder durch Mobilfunkmasten. diagnose:funk beschreibt auf der Webseite diagnose-ehs.org die EHS-Symptome genauer und gibt Tipps zur Selbsthilfe und für behandelnde Ärzte.
Der Bericht des Technikfolgenausschusses des Deutschen Bundestags empfiehlt auf S. 156 als Maßnahmen unter dem Stichwort „Risikogovernance“ u.a.:
- „Anpassung der Grenzwerte“
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die Errichtung von „Schutzzonen [...], in denen z. B. die Verwendung von Mobiltelefonen oder die Errichtung von Sendeanlagen verboten oder stark eingeschränkt wird“
https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005646.pdf
Die Studie „Gesundheitliche Auswirkungen von 5G“ des Technikfolgenausschusses des EU-Parlaments (STOA) schlägt auf S. 153 vor:
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„Öffentliche Versammlungsorte könnten ‚HF-EMF-Verbotszonen‘ sein (wie beim Zigarettenrauchen), um die passive Exposition von Personen zu vermeiden, die keine Mobiltelefone oder Langstreckenübertragungstechniken nutzen, und so viele gefährdete ältere oder immungeschwächte Menschen, Kinder und elektrosensible Personen zu schützen.“ (Übersetzung diagnose:funk)
https://www.europarl.europa.eu/stoa/en/document/EPRS_STU(2021)690012
Der Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen Union (EWSA) schreibt in seiner Stellungnahme im Amtsblatt der EU vom 04.03.2022:
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„Das Europäische Parlament, der EWSA und der Europarat haben anerkannt, dass Elektrosensibilität bzw. Elektrosensitivität eine Krankheit ist. Hiervon sind eine Reihe von Menschen betroffen, und mit der Einführung von 5G, für das eine viel höhere Dichte elektronischer Anlagen benötigt wird, könnte dieses Krankheitsbild häufiger auftreten.“
https://www.diagnose-funk.org/1828
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg fordert in ihrer Stellungnahme zum Mobilfunk von 2021 u.a.:
- „Schaffen von mobilfunkfreien Zonen u.a. in öffentlichen Einrichtungen (Bus, Bahn, Schule, Hochschule, Verwaltung, Kliniken) aber auch im privaten Bereich (Schlafzimmer)
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Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Sammlung von Meldungen über ‚Mobilfunk-Nebenwirkungen‘, auch für Elektrosensible“
https://www.diagnose-funk.org/1758
Im Jahr 2014 erkannte das OVG Schleswig Elektrohypersensibilität als Krankheit an:
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„Im anschließenden Klageverfahren verpflichtete das OVG die Bekl., die elektromagnetische Hypersensibilität des Klägers als Dienstunfall wegen Berufskrankheit anzuerkennen.“
https://www.diagnose-funk.org/1836
Hintergrund zur wissenschaftlichen Studienlage zu EHS
Die Ursachen für EHS liegen in einem geschwächten Immunsystem und in Vorerkrankungen. Die Überproduktion von freien Radikalen mit der Folge entzündlicher Erkrankungen (Oxidativer Zellstress) schlägt sich bei EHS in körperlichen Beschwerden nieder.
Wirkmechanismus: Der Nachweis zwischen Ursache und Wirkung der Schädigung ist durch viele Studien, die oxidativen Stress als Auslösung von pathologischen Veränderungen in den Zellen nachweisen, erbracht. Die wichtigsten Reviews dazu sind von Yakymenko et al. (2015) und Schürmann/Mevissen (2021).
Neue Publikationen: Die Studie von McCredden et al. (2022) dokumentiert Studien zu Wirkungen von EMF auf biologische Organismen und fordert, dass in der medizinischen Ausbildung die Wirkung von EMF integriert wird. Belpomme / Irigaray (2022) legen einen Überblick zu Erkenntnissen über EHS vor.
Zu EHS publiziert diagnose:funk das Buch „Die unerlaubte Krankheit“ von Renate Haidlauf.
Der Grenzwert für Mobilfunkstrahlung liegt in Deutschland für LTE bei 10.000.000 Mikrowatt pro Quadratmeter (μW/m²). Aus umweltmedizinischer und baubiologischer Sicht sollte der Grenzwert auf 100 μW/m² gesenkt werden. Für Orte sensibler Nutzung sind max. 10 μW/m² empfehlenswert. Elektrohypersensible vertragen z.T. nur Werte unter 1 μW/m². Mobiltelefone senden und empfangen mit voller Bandbreite noch bei 0,00005 µW/m².
Warum die geltenden ICNIRP-Grenzwerte unwissenschaftlich und ohne medizinische Schutzfunktion sind, weist die unabhängige Grenzwertkommission ICBE-EMF in einer ausführlichen Studie nach:
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ICBE-EMF (International Commission on the Biological Effects of Electromagnetic Fields) (2022): Scientific evidence invalidates health assumptions underlying the FCC and ICNIRP exposure limit determinations for radiofrequency radiation: implications for 5G, Environ Health 2022; 21: 92. Die Studie ist in deutscher Übersetzung als diagnose:funk-Brennpunkt erschienen.
Die funkfreie Alternative der optischen Übertragung hat diagnose:funk in einem Webinar und in einem „Brennpunkt“ ausführlich dargestellt:
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