5G-Dialog der Bundesregierung Teil III

Reaktion und Forderungen der Bürgerinitiative 5G-freies Köln
Der Musiker Markus Stockhausen, Sprecher der Bürgerinitiative, hat auf der Homepage der Regierung die Erklärung der Bürgerinitiative eingestellt.
Mahnwache und Kundgebung auf dem Roncalli-Platz am Kölner DomBild: diagnose:funk

Die Bürgerinitiative 5G-freies Köln stellt folgende Forderungen auf und beruft sich dabei  auf zwei Aussagen:

„Bis zur endgültigen Klärung der offenen Fragen fordert das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weiterhin neben den bestehenden Vorschriften zur Gefahrenabwehr eine vorsorgliche Verringerung der individuellen Belastung und eine umfassende Information der Bevölkerung.“

„Die Suche nach absoluter wissenschaftlicher Sicherheit darf nicht dazu führen, dass die zu schützenden Menschen auf der Strecke bleiben.“ (Europäische Umweltagentur)

Dabei ist es eine Tatsache, die auch von Frau Paulini selbst zitiert wurde, dass es in Deutschland bereits 1-10% elektrosensible Menschen gibt (das sind 800.000 - 8 Millionen), die bereits jetzt unter der bestehenden Mobilfunkstrahlung leiden, und mit 5G wird die Anzahl der Elektrohypersensiblen nochmals exponentiell ansteigen.

Daher fordert die Bürgerinitiative 5G-freies Köln von der Bundesregierung, explizit vom BMVI, BMU, BFS und der SSK auf der Basis des Grundgesetzes und der allgemeinen Menschenrechte:

1. die Bevölkerung ab sofort sachlich, wahrheitsgemäß und dem Gesundheitsschutz dienend umfassend, über die Risiken aller Funktechnologien aufzuklären,

2. da die unmittelbaren, und insbesondere die Langzeiteffekte von 5G-Emissionen unter realen Umweltbedingungen unmöglich exakt zu untersuchen sind, und auf Grund vieler bereits jetzt schon existierender Hinweise auf mögliche Gesundheitsschäden, fordern wir, diesen Feldversuch an der Bevölkerung mittels eines Moratoriums umgehend zu stoppen, bis eine realistische, unabhängige Technikfolgenabschätzung erfolgt ist.

3. relevante Mobilfunkstudien von neutraler, unabhängiger Seite neu auswerten zu lassen, also ohne den bislang praktizierten Selektionismus des BfS und der ICNIRP,

4. kritische und teils alarmierende Erkenntnisse renommierter Wissenschaftler zur Bewertung des Risiko- und Schädigungspotenzials von MF mit einzubeziehen,

5. aufgrund vorab genannter Unsicherheiten in der Auslegung der Studien, das in der EU geltende Vorsorgeprinzip sofort und konsequent anzuwenden,

6. unter Berücksichtigung der gesamtumfänglichen Studienergebnisse verbindlich anzuerkennen, dass es athermische, biologische und zellverändernde Effekte der Mobilfunkstrahlung gibt,

7. bei der Bewertung von Studien seitens des BfS eine Umkehr der Beweislast: Das BfS und die Mobilfunkindustrie muss durch realistische Studien nachweisen, dass 5G gesundheitlich unschädlich ist,

8. die vom BfS finanzierte 5G-Studie der Jacobs University Bremen unter dem umstrittenen Professor Alexander Lerchl neu zu besetzen sowie weitere unabhängige Studien zu vergeben,

9. Institutionen, Ämter und Vereine, die nicht als oberste Priorität den Schutz der Bevölkerung verfolgen, von Beratungen und Empfehlungen auszuschließen (z.B. die ICNIRP wegen nachgewiesener Nähe zur Mobilfunkindustrie),

10. die veralteten, derzeit gültigen Grenzwerte (ohne gesundheitsschützende Funktion und medizinische Aussagekraft) neu zu definieren und an die natürlichen, lebenswichtigen Bedürfnisse biologischer, auf eine intakte elektrische Zellkommunikation angewiesene Organismen (also Menschen, Tiere, Pflanzen) anzupassen,

11. die Haftung für entstandene und künftig entstehende Schäden an Mensch und Natur zu übernehmen (keine Versicherung ist bereit Gesundheitsschäden durch Mobilfunk zu versichern!),

12. Die Kommunen zu verpflichten, die vom BfS geforderten Schutzziele strikt umzusetzen,

13. Elektrohypersensibiliät als Krankheit anzuerkennen und entsprechende Gebiete, sogenannte „weiße“ Zonen in allen bewohnten Gebieten und in Naturschutzgebieten für Menschen, die sich keinen technisch erzeugten EMF aussetzen möchten oder können, einzurichten,

14. ein Roaming aller Mobilfunkbetreiber, d.h. gemeinsame Nutzung eines einzigen Funknetzes zur Strahlungsminimierung anstatt vier paralleler Netze,

15. bei allen Mobilfunk-Sendeanlagen die geringst mögliche Sendeleistung anwenden - gemäß dem ALASTA-Prinzip (as low as scientifically and technically achievable),

16. einen raschen Ausbau des Glasfasernetzes in alle Haushalte bundesweit,

17. Trennung von privater indoor- und öffentlicher outdoor-Bestrahlung,

18. Einbau funkender Smartmeter und Funk-Rauchmelder-Anlagen nur mit Einverständnis eines jeden Bürgers im privaten Wohnbereich,

19. eine Einspruchsmöglichkeit gegen WLAN (besonders nachts) aus Nachbarwohnungen in Mehrfamilienhäusern,

20. WLAN-freie Zonen in allen öffentlichen Verkehrsmitteln,

21. funkfreie Kitas, Kindergärten, Schulen und Universitäten mit ausschließlich kabelgebundenen digitalen Anwendungen

23. funkfreie Zonen in Kliniken, Reha-Kliniken, Behinderteneinrichtungen und Altersheimen.

Unsere essenziellen Lebensgrundlagen und unsere Gesundheit sind nicht verhandelbar und kein Preis, der für Technik bezahlt werden darf! Technik muss den Menschen dienen, nicht umgekehrt.

Bürgerinitiative 5G-freies Köln, im Namen auch vieler anderer Bürgerinitiativen Deutschlands, 12.12.2020

Artikel veröffentlicht:
12.12.2020
Artikel aktualisiert:
17.12.2020
Autor:
Bürgerinitiative Köln
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