Der lange Weg
Dreizehn Jahre nach der ersten Klageeinreichung eines Gehirntumor-Patienten im Jahre 2001, waren bis hin zum wegweisenden Urteil des Richters Frederick H. Weinberg an der Obersten US-Zivilkammer, dem Superior Court For the District of Columbia (Washington D.C.) am 8.August 2014 vergangen.
13 Jahre in denen die Anwälte der Mobilfunkindustrie, getragen auf einer beispiellosen Erfolgswelle der digitalen Technik und ausgestattet mit allen finanziellen Möglichkeiten der big player,
mit allen Mitteln versuchten, die Prozesse erst gar nicht stattfinden zu lassen, oder sie zumindest auf einige wenige Hersteller pro Kläger zu reduzieren.
Es ist dem langen Atem mutiger Anwälte zu verdanken, dass es bisher überhaupt weiterging und es nüchtern betrachtet, eigentlich nur Teilerfolge der Kläger gekommen war.
So wurden zum Beispiel dreizehn ähnlich geartete, sogenannte Gehirntumorfälle zusammengefasst, alle Kläger-Anwälte unter Federführung der Ersteinreicher, der Kanzlei Morganroth&Morganroth aus Detroit als Team anerkannt, die gesamte Mobilfunkindustrie, organisiert über den weltweit operierenden Industrieverband „CTIA-The Wireless Association“ als Beklagte definiert und schließlich die Wissenschaftler der Kläger als solide und ernstzunehmende Forscher anerkannt.
Dabei hatte das Gericht primär die Erkenntnisse und Forschungsarbeiten der Europäer, die beiden Wiener Medizin Professoren Michael Kundi und Wilhelm Mosgoeller, sowie dem in Bratislava forschenden Russen Igor Belyaev als ausreichend bewertet, um einen möglichen kausalen Zusammenhang zwischen Krebs und Handynutzung anzuerkennen.
Dabei war es zivilrechtlich relevant, wenn z.B. Professor Kundi vor Gericht ausführte:
- “Es ist wahrscheinlicher als nicht, dass durch Handytelefonieren Krebs ausgelöst werden kann.“
In seiner Urteilsbegründung vom 8.8.2014 merkte Richter Weisberg an:
- „Wenn es auch nur eine angemessene Wahrscheinlichkeit gibt, dass die Strahlung von Mobiltelefonen krebserregend ist, dann ist es an der Zeit, im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Regulierung zu handeln. Auch wenn die finanziellen und sozialen Kosten einer Beschränkung solcher Geräte beträchtlich wären, verblassen diese Kosten im Vergleich zu den Kosten, die ein Nichtstun in Form von Menschenleben verursacht, nur um in dreißig oder vierzig Jahren festzustellen, dass die ersten Anzeichen in die richtige Richtung verwiesen haben.“
Gleichsam eröffnete der Richter an der obersten Zivilkammer der Vereinigten Staaten in seinem umfangreichen Statement , dass die Experten der Anklage als Wissenschaftler, die „generell akzeptierte“ Methoden für ihre wissenschaftlichen Erkenntnisse benutzen, aller Wahrscheinlichkeit nach einem US-Standard namens „Daubert“ nicht standhalten würden. Dieser Standard wird in aller Regel bei wissenschaftlichen Anhörungen im Strafrecht zur Anwendung gebracht. Hier wäre ein „wahrscheinlicher als nicht“ nicht ausreichend, es müsse in diesen Fällen der eindeutige kausale Zusammenhang zwischen Handnutzung und Gehirntumor-Entstehung nachgewiesen werden. Der Richter selbst führte in seiner Begründung an, der „Daubert-Standard“ zwinge den Richtern quasi auf, zu „Amateur Wissenschaftlern“ zu werden und sprach somit die offenkundige Überforderung der Gerichte bei Anwendung dieses Standards an.
Andererseits öffnete er den Industrie-Anwälten mit dieser Andeutung der richterlichen Überforderung auch ein Türchen für die weitere Taktik der angeklagten Industrie und deren zahlreichen Anwälte. Und in der Tat versuchen diese seither den Standard vor der Zivilkammer anzuheben und sich mit den Gehirntumorfällen dem Daubert-Hearing zu nähern. Dies scheint gelungen zu sein.
Zusammenfassend kann ich als Prozessbeobachter sagen, dass es wesentlich den vom Industrieverband und den größten Playern der Branche engagierten renommiertesten US-amerikanischen Großkanzleien um folgende Strategie geht:
- durch eigene Experten aus namhaften Universitäten und Krebsforschungsinstituten, etc. die Argumente der Kläger-Experten auszuhebeln - deren Erkenntnisse ad absurdum zu führen;
- die nach 2014 neuen Ergebnisse aus der weltweiten Mobilfunkforschung als fehlerhaft zu diskreditieren (z.B. NTP-Studie);
- die US-Kontrollorgane FDA und FCC eindeutig für die Seite der Industrie zu gewinnen;
- das Hearing der Wissenschaftler zu wiederholen und den Standard der dann neuen Beweisführung auf ein dem Strafrecht angeglichenen Standard zu heben;
Hier nun einige wichtige Punkte aus dem immer noch laufenden Verfahren:
Dem Einspruch wurde stattgegeben. Seither laufen diverse juristische Prozedere; nun unter der Federführung einer Richterin, Anita Josey-Herring. Der bis dahin federführende Richter Weisberg war aus Altersgründen ausgeschieden.
Am 27.09. 2017 wurde auf Druck der Industrieanwälte eine „Subpoena“ (Zwangsmaßnahme, der sich nicht zu widersetzen ist) des Gerichts erlassen, wonach die involvierten Wissenschaftler der Klägerseite aufgefordert wurden, sämtlichen Schriftverkehr und Dokumente offenzulegen, unter anderem mit Bezug zu einem Film namens „Thank You For Calling“ , einem Herrn namens Klaus Scheidsteger, die Korrespondenz mit George Carlo, Devra Davis und deren Organisation Environmental Health Trust, der Bioinitiative Working Group, die Projekte ATHEM-2 und ATHEM-1 (wobei hier der sogenannte Wiener Skandal angesprochen wird) und dann noch, interessanterweise, alle Dokumente, die die Wissenschaftler vorzulegen gedenken in Bezug auf ein „Daubert hearing“ …
D.h. also, das Gericht ging bereits am 27.09.2017 davon aus, dass das nächste Hearing einem Daubert-Standard entspricht!!! (die komplette Liste der eingeforderten Dokumente siehe Anlage 1).
Dann erließ die Richterin eine Zeitplan Verfügung (Scheduling Order, siehe Anlage 2), wonach alle Fristen für das Beweisverfahren festgelegt sind. Zwischen dem 22. November 2018 und dem 05.August 2019 mussten die Experten beider Seiten ihr jeweiliges Beweismaterial einreichen und im Austausch untereinander die Studien, die als Beweismittel herangezogen werden, kommentieren.
Ich hatte Gelegenheit in diesen teilweise sehr umfangreichen Austausch einzusehen.
Fast bekomme ich Mitleid mit der Richterin, die sich durch einen unendlichen Wust an Experten- Interpretationen von Studien, wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Fachbüchern und Kommentaren arbeiten muss.
Zusammenfassend kann ich folgendes festhalten: nach Meinung der Experten der Angeklagten enthalten auch die neu eingereichten Arbeiten der Kläger-Experten die bekannten Mängel, u.a. weil sie sich a) auf Studien berufen, die entweder nicht reproduziert wurden, oder deren Reproduktion scheiterte, b) irrelevant für die Fragestellung ob die Handystrahlung gesundheitliche Schäden hervorrufen könne, c) unglaubwürdig sind, weil sie nicht doppelblind getestet seien, bzw. keinem generell akzeptierten Exposition-System und der Überprüfung durch Dritte entsprechen.
Mit anderen Worten, die Experten sind auf dem von Lobbyisten vorgegebenen „Wargame-Kurs“, ganz wie im Film Thank You For Calling geschildert. (siehe auch https://www.youtube.com/watch?v=HNMqgLQ_xDg )
Nun soll ja auch die NTP-Studie, die im Ergebnis zeigte, Mobilfunkstrahlung kann zu Tumoren führen, sozusagen industriekonform reproduziert werden. Das Studiendesign wurde nach Auskunft von Fachleuten so konzipiert, dass die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, eben nichts zu finden. Stichwort reduzierte Fallzahl und damit reduzierte Schadensfälle.
Da hinein passt auch der folgende Sachverhalt. Zunächst eine Presseerklärung (vom 1.11.2018) des FDA Direktors Jeffrey Shuren zur NTP-Studie, die alles sagt:
- „Wenn neue Studien oder Informationen verfügbar werden, führt die FDA gründliche Auswertungen der Daten, um unseren Informationsstand kontinuierlich zu überdenken. Wir überprüften die kürzlich abgeschlossenen Forschungsarbeiten, die von unseren Kollegen des Nationalen Toxikologie-Programms durchgeführt wurden (NTP), Teil des Nationalen Instituts für Umweltgesundheitswissenschaften innerhalb der National Institutes of Health, über Hochfrequenzenergie-Exposition. Nach Durchsicht der Studie stimmen wir jedoch nicht mit den Schlussfolgerungen ihres Abschlussberichts hinsichtlich „klarer Beweise" für krebserzeugende Aktivität bei Nagetieren, die Hochfrequenzenergie ausgesetzt sind, überein." (Siehe Anlage 3 „Statement from Jeffrey Shuren, FDA Director“).
Dazu passt natürlich, das die FDA mit dem angeklagten Industrieverband CTIA einen Forschungskooperationsvertrag laufen hat und auch bei der eigenen, Industrie-finanzierten Forschung, natürlich nichts gefunden wurde, was den Verbrauchern schaden könnte.
- „Die kooperative Forschungs- und Entwicklungsvereinbarung (CRADA) der FDA mit der Cellular Communication & Internet Association (CTIA) hat zu Forschungsprojekten geführt die sich auf zwei Themen fokussierten - mechanistische Studien im Zusammenhang mit Genotoxizität und Expositions-Bewertungsstudien. Alle durch die CRADA finanzierten Studien sind abgeschlossen, und es wurde kein Zusammenhang zwischen der Exposition bei hochfrequenter (RF) Strahlung von Mobiltelefonen und gesundheitsschädliche Auswirkungen gefunden.“ (Siehe Anlage 4 : FDA und CTIA Cooperation)
So beruft sich dann auch die andere US-Zulassungsbehörde FCC auf die Erkenntnisse der FDA und gibt Entwarnung:
- „Wie Jeffrey Shuren, Direktor des Center for Devices der Food and Drug Administration und Radiological Health, an die FCC schrieb: "Die bisher verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen keine gesundheitsschädliche Auswirkungen beim Menschen aufgrund von Expositionen an oder unter den derzeitigen Grenzwerten ..." und somit sind keine Änderungen an den derzeitigen Standards zum jetzigen Zeitpunkt gerechtfertigt". (Siehe Anlage 5 : Chairman Pai FCC…)
Im Februar 2020 kam dann ein ganz neuer Studien-Report der FDA heraus. Ein zusammenfassender 113 Seiten starker Bericht, der generell auf folgende Zusammenfassung kommt:
„Auf der Grundlage der Studien, die in diesem Bericht ausführlich beschrieben werden, gibt es keine ausreichenden Belege für einen kausalen Zusammenhang zwischen RFR-Exposition und Tumorentstehung. Es fehlt eine klare Dosis-Wirkungs-Beziehung, ein Mangel an konsistenten Befunden oder Spezifität und ein Mangel an biologisch-mechanistischer Plausibilität.“ (Siehe Anlage 6 :“Review of Published…“)
Dieser FDA-Report, zeitlich passend zu den bevorstehenden Gerichtsterminen und mit den üblichen Entwarnungen für Gesundheitsrisiken ausgestattet, ist übrigens explizit nicht von Direktor Jeffrey Shuren unterzeichnet. Von ihm wurde ein erheblicher Interessenkonflikt bekannt (siehe Anlage 7 : „Shuren-FDA-Conflict), wonach seine Frau Allison Shuren als Anwältin Partnerin der Anwaltskanzlei Arnold & Porter ist. Diese wurde gegründet vom ehemaligen FCC-Vorstandsmitglied Paul A. Porter. Die Kanzlei hat allein durch den Mobilfunkanbieter AT&T und dessen intensiv betriebenen Firmenfusionen in Größenordnungen von 200 Milliarden US-Dollar mitgewirkt.
So wird Politik gemacht.
Was den neuerlichen Gerichtstermin in Washington D.C. anbelangt, so waren die Wissenschaftler vor der Coronakrise gebeten worden, sich für die zweite Junihälfte 2020 bereitzuhalten. Ein früherer Termin sei wegen „Überlastung des Gerichts“ nicht machbar. Das war, wie gesagt, vor Corona.
Eines darf ich als Filmemacher auch noch sagen. Wir haben soeben in Abstimmung mit unseren befreundeten Verbündeten in den USA, wie etwa dem EHTrust von Devra Davis die englische Fassung von Thank You For Calling als „Video on demand“ (VOD) online gestellt, hier der entsprechende link: https://vimeo.com/ondemand/thankyouforcalling2
Denn selbst in den USA sind die Informationen zum Prozeß bislang nur Insidern bekannt.
Aber es geht weiter, auch mit meiner Arbeit. So entsteht zur Zeit ein Drehbuch für einen zweiten Teil des Films. Ein Krimi, bei dem natürlich ein investigativer Journalist, der durch seine bisherige Arbeit einen Fuß in der Tür zum größten Schadensersatzprozeß aller Zeiten bekommen hat, siehe Anlage 1, in gewisser Weise schon jetzt geadelt wurde.
Mein Dank gilt an dieser Stelle allen wunderbaren Menschen, die meine Arbeit unterstützen. Denn Unrecht gehört nun einmal aufgedeckt.
Klaus Scheidsteger
Mai 2020
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Video-Interview mit Klaus Scheidsteger zu den Hintergründen des Filmes Thank you for Calling