Der Schweizer Bundesrat hält nun am Konzept für ein Monitoring elektromagnetischer Felder und entsprechender Überprüfungen für die 5G-Einführung fest. Um 5G voll einsetzen zu können, drängen die Mobilfunkbetreiber und viele Parlamentarier auf eine Erhöhung der Anlagengrenzwerte (AGW). Der Immissionsgrenzwert (IGW) liegt für die heutigen Mobilfunkfrequenzen in der Schweiz bei 61 V/m (entsprechend den ICNIRP Empfehlungen, wie in Deutschland), wobei für Wohn- und Arbeitsräume mit Langzeitaufenthalt ein Anlagengrenzwert gilt, welcher z.Zt. auf gerundet einem Zehntel des IGW festgelegt ist (6V/m) [1]. Um nun dem angeordneten Monitoring nicht vorzugreifen, lehnte der Bundesrat die Aufweichung des Anlagengrenzwertes ab. In seiner Pressemitteilung heißt es:
- "Der Mobilfunk und insbesondere 5G können bei der Digitalisierung eine wichtige Rolle spielen. 5G erlaubt es unter anderem, größere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln. Gleichzeitig bestehen Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat am 22. April 2020 das weitere Vorgehen im Bereich Mobilfunk und 5G festgelegt. Das UVEK (Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation) soll eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen erarbeiten. Zudem soll das UVEK die Begleitmaßnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» in ihrem Bericht vorgeschlagen hat. Die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung (NIS) will der Bundesrat zurzeit nicht verändern."
diagnose:funk Schweiz und der Schweizer Verein Schutz vor Strahlung begrüßen diesen Beschluss. Die Mobilfunkbranche tobt, wie man der Presse entnehmen kann.