Stellungnahme der Ärztekammer für Wien zu 5G

Forschungsstand der Mobilfunktechnologie 5G

I. Direkte Gesundheitsfolgen

Weder Mobilfunkgegner noch -befürworter können derzeit aussagekräftige Langzeitstudien präsentieren. Auf diesen Forschungsbedarf weisen auch viele namhafte Institutionen hin – u.a. das Deutsche Bundesamt für Strahlenschutz. Auch die vielfach getätigte Aussage, dass „Funk gleich Funk“ sei, ist wissenschaftlich unhaltbar und darf nicht eine Verharmlosung der potenziellen Gesundheitsgefahren bewirken.

Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) hat die Funkstrahlung aufgrund der Studienlage als möglicherweise krebserregend für den Menschen (Gruppe 2B) eingestuft.

Diese Einstufung ist nach wie vor aktuell und gilt für alle Funkfrequenzen, einschließlich der für 5G vorgesehenen Frequenzen bis 300 GHz (Anmerkung: 5G ist innerhalb dieses beschriebenen Bereichs: 0,7-0,8 GHz, 3,4 – 3,8 GHz und in Zukunft 26 GHz und höher). Nachfolgende Untersuchungen haben diese Bewertung erhärtet. Eine in letzter Zeit öfters verbreitete Interpretation, dass „possibly carcinogenic“ als „nicht wahrscheinlich oder unwahrscheinlich krebserregend“ bedeutet, ist falsch und kann als Täuschungsmanöver für Unwissende und Nichtsprachkundige bewertet werden.

Quellen:

Sogar der viel zitierte und durchaus mobilfunkfreundliche Experte Alexander Lerchl, Vorsitzender des Ausschusses für nicht ionisierende Strahlung der Strahlenschutzkommission und Professor an der Jacobs-University in Bremen, hat eine Studie publiziert, mit dem Ergebnis, dass Mobilfunk als hochsignifikanter tumorfördernder Co-Faktor fungiert: „Numbers of tumors of the lungs and livers in exposed animals were significantly higher than in sham-exposed controls.”

Quellen:

Diese Publikation kommt zum gleichen Ergebnis wie ein Vorbefund des renommierten deutschen Fraunhofer Instituts.

Quelle:

II. Indirekte Gesundheitsfolgen

Die indirekten Gesundheitsfolgen, die durch ein falsches und übermäßiges Nutzungsverhalten von Handys und Smartphones bedingt sind, stehen sowohl bei Mobilfunkgegnern als auch Befürwortern außer Zweifel: Hierzu zählen Abhängigkeits- und Suchtverhalten, Verhaltensstörungen, gestörte Mutter-Kind-Interaktion, Erhöhung der Unfallgefahr durch Ablenkung (Arbeits- und Verkehrsunfälle) sowie gestörtes Sozialverhalten. Hier bieten aus der Sicht der Public Health die auch international anerkannten Handyregeln der Wiener Ärztekammer Hilfestellung für alle Bevölkerungsgruppen.

Quellen:

Auf Basis der bisherigen Informationen muss durch den Aufbau von 5G mit einer weiteren, zusätzlichen Hochfrequenzexposition der Bevölkerung gerechnet werden. So ist beispielsweise in Wien das Sendernetz schon sehr weit ausgebaut (siehe Sendekataster). Das belegt im Übrigen auch die Erklärung des Forum Mobilkommunikation, wonach deren Meinung „kaum neue Standorte notwendig“ seien.

Quellen:

Aus umweltmedizinischer Sicht muss hier die Belastung durch die Nutzung von Handys und Smartphones (= willkürlich) von jener durch die Sendeanlagen (= unwillkürlich) unterschieden werden. Zumindest was die Nutzung von Handys und Smartphones betrifft, kann eine potenziell gesundheitsgefährdende Belastung durch entsprechende Verhaltensmaßnahme vermieden oder verringert werden (siehe Handyregeln der Wiener Ärztekammer).

Alternative Lösungen sind vorhanden

Eine Digitalisierung und Datenübertragung ohne Komfortverlust erreicht man auch durch kabelgebundene Lösungen. Diese sind schneller, datensicherer und nicht potenziell gesundheitsgefährdend. Soweit die Datenübertragung drahtlos sein sollte, stehen dafür auch Frequenzen im Infrarot-Spektrum und im Lichtspektrum als LiFi (Light Fidelity) zur Verfügung. Das übergeordnete Ziel kann nur eine schnelle, leistungsfähige und sichere Datenübertragung in gesundheitsverträglicher Form sein.

Ein Blick über die Landesgrenzen hinaus bestätigt die ärztlichen Bedenken. In Städten wie Brüssel, Genf oder im Silicon Valley wurde 5G wieder gestoppt. Wesentlich dafür waren Sicherheitsbedenken, die potenziellen Gesundheitsgefahren sowie die Tatsache, dass eine hohe Senderdichte zu erwarten ist. Dazu kommt, dass es bis dato einen Haftungsausschluss (Haftpflicht-Deckungsausschluss) für Mobilfunk (Anlagen und Handy) gibt.

Quellen:

Aus (umwelt-)medizinischer Sicht sind jedenfalls (zu) viele Fragen offen. Zu den akuten undderzeit wichtigsten Fragen zählen die fünf Grundsatzfragen:

  • 1. Handelt es sich bei den Tests in den Testgemeinden um medizinische oder technische Test?
  • 2. Welchen neuen Nutzen habe ich?
  • 3. Kann garantiert werden, dass diese Funkfrequenzen nicht gesundheitsgefährdend sind und wer haftet, falls sie es (auch erst nach Jahren und Jahrzehnten) doch sind?
  • 4. Wie viele Sender sind geplant beziehungsweise woher kommt der Strom für jeden einzelnen Sender?
  • 5. Ist eine Datensicherheit gegeben?

Klimadebatte

Gerade Frage 4 zeigt auf, dass die 5G-Debatte unweigerlich mit der aktuellen Klimadebatte verbunden ist. Einerseits geht es um die Frage der Stromversorgung (so benötigt beispielsweise eine 5G-Antenne in etwa dreimal so viel Energie wie eine LTE Long Term Evolution-Anlage, um eine sichere und unterbrechungsfreie Datenübertragung zu gewährleisten), und andererseits um die Entsorgung der weltweit Abertausenden Backup-Batterien und Akkus.

Quellen:

Ideen

Digital Detox und Glasfaser-Vorzeige-Gemeinden

Das Glasfasernetz ist zukünftig das technische Rückgrat eines Landes und der 5G Senderinfrastruktur und ausschlaggebend für die wirtschaftliche Entwicklung und die gesamte Gesellschaft. Die Basis dafür bietet eine leistungsfähige Netzinfrastruktur mit Glasfaser. Haibach ob der Donau (1.300 Einwohner) ist im Jahr 2019 zur Glasfaser-Vorzeigegemeinde avanciert. Im Ortszentrum von Haibach hat die oberösterreichische Energie AG ausgebaut, die Peripherie erschließt die landeseigene Fiber Service Oberösterreich.

Quellen:

Forderungen und Vorschläge von begleitenden Maßnahmen

  • 1. Implementierung und Einhaltung des Vorsorgeprinzips auch im Bereich der Mobilfunktechnologie
  • 2. Monitoring der Exposition und der Gesundheitsauswirkungen
  • 3. Implementierung eines Registers zur Dokumentation der Erkrankungsfälle (in Kooperation
  • mit Fachgesellschaften)
  • 4. Förderung der unabhängigen Forschung im Bereich Mobilfunk und Gesundheit
  • 5. Implementierung einer Austauschplattform mit Behörden, Telekomindustrie, Organisationen
  • aus der Medizin, Schutzverbänden und Nutzerverbänden

Quelle:

Widersprüchliche Aussagen des Wissenschaftlichen Beirats Funk (WBF)

Die Zusammenfassung lautet:

„Eine Gefährdung der Gesundheit durch Mobilfunk ist nicht wahrscheinlich.“

Im selben Dokument steht zum Thema Gentoxizität:

„Die Rolle von ‚oxidativem Stress‘ ist nach wie vor nicht zweifelsfrei geklärt.“

Zum Thema Mobilfunk und Kinder/Jugendliche:

„Zuverlässige Daten über die Schädlichkeit von HF-EMF, emittiert von Mobiltelefonen, bei

Jugendlichen sind nicht vorhanden.“

Dennoch lautet der Schluss des WBF:

„Eine Gefährdung der Gesundheit durch Mobilfunk ist nicht wahrscheinlich.“

Quelle:

https://www.fmk.at/site/assets/files/44759/wbf_konsensus_2019.pdf

 

14. Februar 2020

Artikel veröffentlicht:
17.02.2020
Autor:
Wiener Ärztekammer

Downloads

Schlagwörter dieses Artikels

Ja, ich möchte etwas spenden!