Stuttgart, 11.02.2020: Das Turiner Berufungsgericht bestätigt in seiner nun veröffentlichten Urteilsbegründung, dass der Hirntumor eines ehemaligen Mitarbeiters von Telecom Italia durch dessen berufliche Handy-Nutzung hervorgerufen wurde. Roberto Romeo hatte seine Klage gegen die italienische Berufsgenossenschaft INAIL bereits im Jahr 2017 in erster Instanz gewonnen, nun besteht für ihn Rechtssicherheit. Er leidet seit 2010 unter einem Akustikusneurinom (gutartiger Tumor des Hör- und Gleichgewichtsnervs, Hörnerv operativ entfernt). Er hatte 15 Jahre lang aus beruflichen Gründen täglich 3 bis 4 Stunden mit dem Handy telefoniert. Von der Verteidigung vorgebrachte Experten der industrienahen ICNIRP (Internationale Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung) wurden übrigens vom Turiner Gericht wegen Befangenheit abgelehnt.
„Das Turiner Berufungsgericht nimmt mit seinem Urteil die Gefahren ernst, die von Mobilfunk-Strahlung ausgehen“, sagt Jörn Gutbier, Vorsitzender der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation diagnose:funk. „Wir brauchen dringend aktive Verbraucheraufklärung durch die Bundesregierung: Handy weg vom Ohr und raus aus der Hosentasche, ganz allgemein: Handy weg vom Körper! Wir brauchen außerdem Maßnahmen zur Strahlenminimierung: Wenn jeder Verbraucher sein Handy in den Flugmodus schaltet, funkt es nicht mehr dauerhaft und die Strahlenbelastung sinkt erheblich. Und schließlich muss die Politik das Vorsorgeprinzip anwenden: Beim Mobilfunkausbau – besonders bei 5G – muss staatlich verordnete Strahlenminimierung gelten. Für 5G brauchen wir außerdem eine unabhängige Technikfolgenabschätzung, vorher darf 5G nicht eingeführt werden! Wenn dann alle Geräte auch noch gesetzlich vorgeschrieben Netzwerkbuchsen haben, sind wir auf dem richtigen Weg in eine strahlungsarme, moderne, gesunde Gesellschaft.“
Das Turiner Berufungsgericht ist das sechste Gericht in Italien, das den Zusammenhang zwischen intensiver Handy-Nutzung und Krebsgeschwüren bestätigt. Auflistung aller 6 Gerichtsentscheidungen: https://childrenshealthdefense.org/news/six-italian-courts-have-ruled-that-cell-phones-cause-brain-tumors/
Akustikusneurinome sind auch bekannt als vestibuläre Schwannome, weil sie sich auf den Schwann-Zellen entwickeln, von denen die Nerven bedeckt sind. Auch die Ratten der international viel beachteten US-amerikanischen NTP-Studie entwickelten übrigens Schwannome: Die Tiere wurden mit Dosiswirkleistungen bestrahlt vergleichbar mit der Strahlung eines ans Ohr gehaltenen Handys.
Das Urteil im Original sowie in Übersetzung.
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