Öffentlichkeitswirksam wir die Leuchtturm-Theorie lanciert. Man verbindet sie diesmal mit der Sorge um das Wohl der Kinder. So berichte der Zeitschrift „Focus“ vom 24.06.2019, dass Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführer des Deutschen Städtebundes, dafür wirbt, 5G-Mobilfunk-Sendemasten auf Schulen und Kindergärten nicht auszuschließen, da nach seinen Kenntnissen der Mast nicht auf das Gebäude strahlt, auf dem er steht. Und Hans-Peter Meidinger, Präsident des deutschen Lehrerverbandes, schloss sich dem an. Diese Theorie dient ausschließlich der Standortaquise. Zunächst ist jedem klar: auch in den Wohnungen in dem Haus, von dessen Dach der Mast sendet, kann man gut telefonieren. Also muss dort die Strahlung vorhanden sein. Die Kinder würden also dauerbestrahlt. Sie sind Nebenkeulen ausgesetzt, sicher nicht der stark strahlenden Hauptkeule (Hauptstrahlrichtung).
Aber auch direkt unter den Sendeanlagen können überraschend hohe Strahlungs-Immissionen auftreten. Denn die Ausbreitung von Mobilfunk-Strahlung verläuft chaotischer als angenommen. Dies war das Ergebnis einer Studie, die das Computermagazin CHIP (s.u.Publikationen) in der Januar-Ausgabe im Jahr 2005 zitiert:
- "Eine seriöse Studie besagt: Die Ausbreitung von Mobilfunk-Strahlung verläuft chaotischer als bisher angenommen. Brisant: Auch in Häusern direkt unter den Antennen treten überraschend hohe Immissionen auf. Bislang fühlten sich die Hauseigentümer auf der sicheren Seite."
Die 117 Seiten starke Analyse zur Immissionsverteilung wurde von der in Kamp-Linfort ansässigen IMST GmbH im Auftrag des Bundesamts für Strahlenschutz erstellt. Die Studie zielte darauf ab, typische Feldverteilungen praxisnah zu ermitteln. Die Autoren, Dr. Christian Bornkessel und Markus Schubert, kommen zu dem Schluss: „Als Ergebnis wurde festgestellt, dass die Immissionen im direkten Umfeld von Mobilfunk-Basisstationen einer großen Streubreite unterliegen.“ So unterschieden sich manche Messergebnisse in Gebäuden binnen weniger Meter um den Faktor 1.000. Wie es weiter heißt, sind viele, bisher als „klassisch“ geltende Regeln in Zweifel geraten: So sei die Leistungsflussdichte („Strahlung“) im Gebäude, auf dem eine Anlage steht, „zwar oft, aber nicht stets kleiner als an umliegenden Messpunkten“. Der Bereich unter der Sendeanlage sollte eigentlich im Funkschatten liegen – ein Irrglaube.