Schweiz reagiert auf Bürgerproteste gegen 5G

BAFU bestätigt Risiken und fordert Vorsorge
Starke Proteste in der Schweizer Bevölkerung veranlassten bekanntlich einige Städte und Kantone, 5G vor­läufig nicht einzuführen. Darauf reagierte die schweizerische Regierung/Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit einem Schrei­ben vom 17.04.2019 an alle Kan­tone, in welchem zwar der Ausbau des Mobilfunks, zugleich aber die Einhaltung der Schweize­rischen Vor­sorge­werte auch bei 5G verteidigt wird.

diagnose:funk hat einen Juristen gebeten, das Schreiben der Schweizer Regierung an alle Kantone zu interpretieren, auch auf seine Konsequenzen für Deutschland.

 

Ein Moratorium für 5G ist begründet:

1. Im Einzelnen heißt es in der "Information an die Kantone. Mobilfunk und Strahlung: Aufbau der 5G-Netze in der Schweiz" vom 17.04.2019 zum Stand der Forschung:

  • "Aus der Forschung liegen unterschiedlich gut abgesicherte Beobachtungen vor, wonach es noch andere biologische Effekte gibt, die nicht auf eine Erwärmung zurückgeführt werden können.
  • Nach wissenschaftlichen Kriterien ausreichend nachgewiesen ist eine Beeinflussung der Hirnströme.
  • Begrenzte Evidenz besteht für eine Beeinflussung der Durchblutung des Gehirns, für eine Beeinträchtigung der Spermienqualität, für eine Destabilisierung der Erbinformation sowie für Auswirkungen auf die Expression von Genen, den programmierten Zelltod und oxidativen Zellstress.
  • Ob damit Gesundheitsfolgen verbunden sind, ist nicht bekannt, ebenso wenig ob es bezüglich der Intensität und Dauer der Strahlung Schwellenwerte gibt."

Diese Bewertung des BAFU geht auf das Jahr 2013 zurück und bestätigte nach Auffassung des BAFU vollauf die Notwendig­keit von Vorsorge:Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Anwendung des Vorsorge­prinzips bei der Regulie­rung dieser Strahlung damit nach wie vor angezeigt, wie dies mit den vorsorglichen Anlagegrenz­werten in der Schweiz prak­tiziert wird.“ (Brief 7.2., S.4)

Inzwischen in 2019 ist die Evidenz nicht länger „begrenzt“. Es besteht sogar "klare Evidenz" für ein Krebsrisiko (US-NTP-, ital.Ramazzini -Studie, österreichische AUVA-Studien und weitere Einzelstudien), weiter ist der "Oxidative Zellstress" so gut wie sicher belegt [1], ebenso Spermien- ("fairly con­si­stent", Kanadische Gesundheitsbehörde) [2] und Embryoschäden, und es werden Störungen der Kognition (Schweizer Wiederholungs­studie)[3], Kopfschmerzen und Schlaf­stör­ungen mit hoher "Wahrscheinlichkeit" von Funkstrahlung verursacht [4]. Eine aktuelle Dokumentation der Studienlage hat die BioInitiative Working Group vorgelegt, der führende Wissenschaftler angehören.

Eine behördliche Beurteilung dieser Gesamtstudienlage, angekündigt im „Übersichtsbericht der WHO“ fehlt nach nunmehr 10 Jahren (!) noch immer, vermutlich weil sich ihre mehr­heit­lich aus ICNIRP-Mitgliedern [5] zusammensetzende Kommission ("core group")[6] trotz dieses Stands der Forschung nicht dazu durchringen kann, die wahren Risiken anzuerkennen und Vorsorge sowie eine Verschärfung der Grenzwerte zu empfeh­len. Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz  und die mit ihm verzahnte ICNIRP lassen sogar erklären, dass ihnen Studien kritischer Wissenschaftler nicht bekannt seien (s. Anm.10, Zitat Dr. G. Ziegelberger). 

  • Doch auf Grund dieser Studienlage nun will das Krebsforschungsinstitut der WHO, IARC Lyon, prüfen, ob das Krebsrisiko in seinem Schädlichkeitsregister von bislang "möglicherweise" (2011) in "sicher", mindestens "wahrscheinlich" (Stufe 2A), höher gestuft werden soll.

Bei all dem ist ein "Moratorium" für 5G (noch mehr Masten, noch mehr Strahlung und sogar  von Strahlung mit noch nicht erforschten Auswirkungen!) bis zur Prüfung der IARC, des überfälligen Berichts der WHO und einer Technikfolgenabschätzung (mit Entscheidung des Bundestages!) das Mindeste, was zu fordern ist!

5G-Kundgebung in Bern 2019Bild: Martin Zahnd

Kommunale Mobilfunkkonzepte durchsetzen

2. Das kann auch deutschen Behörden, insbesondere aber auf Grund ihrer Planungshoheit und der Selbstverwaltung nach Art. 28 Grundgesetz den zur eigenständigen Vorsorge berechtigten Gemeinden als Vorlage für ein „Moratoriumvon 5G dienen. Solches lässt sich rechtlich im Rahmen eines Mobil­funkkonzepts verwirklichen, wie es die Stadt Ravensburg bereits beschlossen hat.

Nicht viel anders hatte ursprünglich die Präsidentin des deutschen Bundesamts für Strahlenschutz, Paulini, eine be­hut­­sa­me Vorgehensweise, so unter vorläufiger Verschonung „sensibler Orte“ von 5G empfohlen, d.h. eben jener Wohn- und Auf­ent­haltsorte, für welche die Schweizer Vorsorgewerte gelten (sog. Omen). Sie sagte in 3sat am 25.02.2019 (Min. 2:20):

  • „Die Personengruppen, die wir besonders im Fokus haben, die besonders schützenswert sind – sind Kinder, Säuglinge, Kranke, alte Menschen. Der Ausbau der 5G-Netze sollte auf jeden Fall so erfolgen, dass sensible Orte, Orte, wo diese Menschen sich aufhalten - Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser – dass die erst mal ausgenommen werden.“ [7]

Auch Gemeinden, die in der Annahme, nichts tun zu dürfen, auf das Bundesamt für Strahlenschutz verwiesen haben, können hiernach ihren Bürgern und Bürgerinnen endlich unter Berufung auf die Aussagen von Frau Dr. Paulini und des BAFU den gebotenen Schutz bieten und die überstürzte Einführung von 5G unter Berufung auf das Vorsorgeprinizip zurückstellen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs­gerichts[8] haben die Gemeinden das Recht, die Mobilfunkversorgung auch unterhalb der Grenzwerte strahlenmindernd zu regeln, besonders dann, wenn die Bundesregierung untätig bleibt. Ein solcher Anlass besteht erst recht, wenn die Regierung die neuen besonders hohen Frequenzen von 5G ungeprüft zulässt und dadurch - wie hier zu befürchten - neuartige Gefahren ent­stehen können, trotzdem aber erneut jegliche Vorsorge ausbleibt.

3. Das deutsche Umweltbundesamt stellt insoweit klar:"Das Vorsorgeprinzip ist Leitlinie der Umweltpolitik auf der deutschen, der EU- und der internationalen Ebene ... . Es kann umweltschützendes staatliches Handeln legitimieren oder sogar gebieten.“ [9]

Dabei gilt zweifellos: Tritt eine Gefahr auf, so ist Handeln immer geboten, nicht nur „legitimiert", auch wenn begrenzte Evidenz und noch keine endgültige wissenschaftliche Sicherheit über die Risiken vorliegt. So gebietet hier die Schutz­pflicht des Staates, umgehend Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, weil bereits eine Gefah­ren­lage eingetreten ist. Das zeigt zweifellos die bereits erwähnte neueste Forschung beim Mobilfunk („clear evidence of cancer risk“).

Das zwingt zum Innehalten, d.h. zumindest nicht immer noch mehr Strahlung oder sogar neue und ungenügend erforschte  Strah­lungs­­arten wie bei 5G zuzulassen. Hier geht es recht­­lich bereits um Gefahrenabwehr und nur noch insoweit um „bloße Vorsorge“, als noch unklar er­scheint, wie der Schutz am besten zu bewerk­stelli­gen ist, wenn man den Mobilfunkbetrieb trotz drohender Schäden noch aufrecht erhalten will - z.B. durch Minimierungsgebote.

4. Die Mithilfe des Bundesamts für Strahlenschutz bei der Vorsorge vor Ort bleibt allerdings aus, sodass sich wie beim Insektensterben, wie beim Waldsterben und wie beim Dieselabgasbetrug Initiativen ehrenamtlich tätiger Bürger- und Bürgerinnen (häufig als „selbsternannte Experten“ verspottet) um den staatlicherseits versäumten Schutz bemühen und Vorsorgeregelungen in den Gemeinden herbeiführen müssen. Und diese Selbsthilfe wird weiterhin bitter notwendig sein. 

Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt Entwarnung für 5GFoto: diagnose:funk

5. Inzwischen sinkt nämlich das Bundesamt ungeachtet der aufgezeigten Gefahr und entgegen allen gesicherten Erkenntnissen in über­wunden geglaubte langjährige, faktenresistente Ver­haltensmuster zurück. So sagte Frau Dr. Paulini, Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz, im Radio Bayern 2 am 1.8.2019:

  • "Wir wissen heute, dass es keine erwiesenen, wissenschaftlich belegten Zusammenhänge zwischen elektromagnetischen Feldern und gesundheitlichen Auswirkungen gibt. Es gibt Grenzwerte in Deutschland, die sind festgelegt im gesetzlichen parlamentarischen Verfahren, und wir gehen davon aus, nach allem was wir wissen, dass diese Grenzwerte uns schützen."[10]

Was soll man, was sollen nun Gemeinden glauben: Das Bundesamt kennt nicht oder es leugnet den Stand der Forschung, wie ihn schon die „Kollegen“ im BAFU vor 6 Jahren kannten?  Und vergisst seine eigene Wiederholungsstudien 2015/2017, hiernach war die „Krebspromotion gesichert“?[11]

Diagnose-Funk hat dem nichts mehr hinzuzufügen, aber noch viel entgegen zu setzen! Das gelingt nur mit einer starken Bürgerbewegung, die sich derzeit formiert.

Quellen:

[1] Yakymenko I et al.: Oxidative mechanisms of biological activity of low-intensity radiofrequency radiation. ElectromagnBiol Med 2016; 35 (2): 186-202. In deutscher Übersetzung als diagnose:funk Brennpunkt erschienen.

Naziroglu M, Akman H (2014): Effects of Cellular Phone - and Wi-Fi - Induced Electromagnetic Radiation on Oxidative Stress and Molecular Pathways in Brain, in: I. Laher (ed): Systems Biology of Free Radicals and Antioxidants, Springer Berlin Heidelberg, 106, S. 2431-2449

Bioinitiative (2019): Henry Lai’s Research Summaries: RFR Free Radical (Oxidative Damage) Abstracts (2019)

[2]  Gesundheitsreport British Columbia von 2013; http://www.bccdc.ca/health-professionals/professional-resources/radiofrequency-toolkit (S. 269 ff. u. 274)  

Sandro/LaVignera et. al., „Effects of the Exposure to Mobile Phones on Male Reproduction: A Review of the Literature“, 2.1.2013, American Society of Andrology 2012; http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2164/jandrol.111.014373/full 

Mutter J / Hensinger P: "Rückgang der Spermienqualität. Umweltmedizinische Faktoren" zkm 2019-1, Thieme Verlag

[3] https://www.nzz.ch/wissenschaft/handystrahlen-koennen-aufs-gehirn-schlagen-ld.1404643 und  https://www.faz.net/aktuell/wissen/computer-mathematik/kann-mobilfunkstrahlung-die-leistung-des-gedaechtnisses-mindern-15720228.html

Siehe dazu insbesondere die Studienergebnisse zur Auswirkung von WLAN auf Kognition und Verhalten im Review von: WILKE I (2018): Biologische und pathologische Wirkungen der Strahlung von 2,45 GHz auf Zellen, Kognition und Verhalten. umwelt · medizin · gesellschaft 1/2018

[4] Chiu CT et al. (2015): Mobile phone use and health symptoms in children. J Formos Med Assoc 2015; 114 (7): 598-604

Cho YM et al. (2016): A cross-sectional study of the association between mobile phone use and symptoms of illhealth. Environ Health Toxicol 2016; 31: e2016022

Redmayne M et al. (2013): The relationship between adolescents' well-being and their wireless phone use: a cross sectional study. epidem. Environ Health 2013; 12: 90

Wang J et al. (2017): Mobile Phone Use and The Risk of Headache: A Systematic Review and Meta-analysis of Cross-sectional Studies. Sci Rep 2017; 7 (1): 12595

[5] Das sind die Mitglieder jenes privaten Vereins e.V., der im Hause des Bundesamts für Strahlenschutz in Bürogemeinschaft residiert und maßgeblich die geltenden Grenzwerte konzipiert hat, sowie bis heute kompromisslos verteidigt.

[6] Siehe den investigativen Bericht im Tagesspiegel vom 13.01.2019; Schuhmann et. al.;in https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=1335 und https://lennarthardellenglish.wordpress.com/category/hardell-group/

[7] Vgl. https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail&newsid=1374

[8] BVerwG, Urt. vom 30.08.2012 – BVerwG 4 C 1.11 - . Siehe dazu auch den diagnose:funk Ratgeber Kommunale Handlungsfelder, Bestellung unter: https://shop.diagnose-funk.org/Ratgeber-Heft-5-Kommunale-Handlungsfelder-48S-A5

[9] "Das Vorsorgeprinzip ist Leitlinie der Umweltpolitik auf der deutschen, der EU- und der internationalen Ebene ... Das Vorsorgeprinzip ermöglicht es dem Staat insbesondere, Situationen der Ungewissheit rechtlich zu bewältigen, und stellt sicher, dass der Staat auch in diesen Situationen handlungsfähig ist. Es kann umweltschützendes staatliches Handeln legitimieren oder sogar gebieten. In Situationen der Ungewissheit können die Folgen eines Tuns für die Umwelt wegen unsicherer oder unvollständiger wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht endgültig eingeschätzt werden, die vorliegenden Erkenntnisse geben aber Anlass zur Besorgnis. In diesen Fällen muss der Staat nicht abwarten, bis Gewissheit besteht, sondern er kann unter Beachtung des Verhältnismäßigkeits­grundsatzes auf den Besorgnisanlass reagieren." https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/umweltrecht/umweltverfassungsrecht/vorsorgeprinzip

[10] Interview Dr. Paulini, Präsidentin des Bundesamtes für Strahlenschutz:

Dr. Paulini: Wir wissen heute, dass es keine wissenschaftlich belegten Zusammenhänge gibt zwischen elektromagnetischen Feldern und gesundheitlichen Auswirkungen. Es gibt Grenzwerte in Deutschland, die sind festgelegt im gesetzlichen parlamentarischen Verfahren. Und wir gehen davon aus, nach allem, was wir wissen, dass diese Grenzwerte uns schützen ... Für den jetzigen Mobilfunk sind sie sehr gut erforscht. Es gibt schon jahrelange Forschungen dazu. Es gab in Deutschland ein ausführliches Mobilfunk-Forschungsprogramm.. Da haben wir die Frequenzen untersucht, die wir heute nutzen, sind aber darüber hinausgegangen, um sozusagen ein Stück weit schon für die Zukunft gerüstet zu sein. Wir haben auch Frequenzen, die wir heute noch nicht nutzen, die aber zukünftig für 5G eingesetzt werden sollen, untersucht. Und in diesen Untersuchungen hat sich die Aussage herauskristallisiert, dass unsere heutigen Grenzwerte uns gut schützen. Man muss auch wissen, dass die Grenzwerte, die in Deutschland gelten, bei weitem nicht ausgeschöpft sind ... Wir haben weniger viele und intensive Forschung zu diesen höheren Frequenzen die wahrscheinlich in der Zukunft eingesetzt werden. Und da haben wir gesagt: Aus Vorsicht möchten wir jetzt hergehen und das werden wir auch tun. Dass wir in diesem Jahr Studien starten werden zu Fragen die nicht so gut belegt sind.

BR: Sie sagen, die jetzigen Frequenzen haben keinerlei gesundheitliche Risiken. Nun sagt aber die Weltgesundheitsorganisation, Mobilfunkstrahlen seien dann doch möglicherweise krebserregend. Wie passt das denn mit ihren Studien zusammen?

Dr. Paulini: Das hängt mit dem Prozedere der Weltgesundheitsorganisation zusammen, wie die Ergebnisse von Studien in bestimmte Kategorien klassifizieren. Das ist eine grundsätzliche Aussage über das Potenzial eines Stoffes dass er möglicherweise Krebs auslöst. Und da gibt es sehr viele Stoffe die in dieser Gruppe sind. Wir gehen dann her und schauen: Trifft das tatsächlich zu? Für die Bevölkerung, für die Strahlungssituation die wir haben und es gibt eine ganze Reihe von Studien wo zum Beispiel Versuchstiere über ein ganzes Leben mit sehr hohen Strahlungsdosen behandelt werden. Und das ist etwas was bei den Menschen nicht zutrifft. 

Quelle: https://www.br.de/radio/bayern2/wie-gefaehrlich-ist-5g-interview-mit-inge-paulini-bundesamt-fuer-strahlenschutz-102.html

Dr. Gunde Ziegelberger, zuständige Fachgebietsleiterin im BfS und in Personalunion Leiterin des Sekretariats der ICNIRP, dokumentiert mit einer Aussage die ganze Ignoranz ihres Amtes und der ICNIRP:

"Man kann bei der Menge der vorhandenen Daten sicher durch das Bewerten oder Herausziehen einzelner Daten einfach jegliches Weltbild kreieren. Aber ich wäre froh, wenn diese kritischen Wissenschaftler eigene Daten auch einem wissenschaftlichen Publikum vorstellen würden und man das diskutiert." (ZDF-Sendung planet e, 28.07. 2017 ab 21:05; abrufbar in der Mediathek: https://www.zdf.de/dokumentation/planet-e )

[11] Lerchl A et al.: Tumor promotion by exposure to radiofrequency electromagnetic fields below exposure limits for humans. Biochem Biophys Res Commun 2015; 459 (4): 5

In Italien verurteilte ein Gericht drei Ministerien, über die Risiken der Mobilfunkstrahlung aufzuklären: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=1342

Publikation zum Thema

Format: A4Seitenanzahl: 16 Veröffentlicht am: 08.02.2017 Bestellnr.: 233Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Studie weist nach, wie Grenzwerte scheinwissenschaftlich legitimiert werden

Mobilfunk-Grenzwerte entzaubert
Autor:
Sarah J. Starkey / diagnose:funk
Inhalt:
Der neue diagnose:funk 'Brennpunkt' behandelt die Studie "Fehlerhafte offizielle Bewertung der Sicherheit von Funkstrahlung durch die Beratergruppe für nicht-ionisierende Strahlung" (2016) von S. J. Starkey und liegt in deutscher Übersetzung vor. Die Studie zeigt am Beispiel des AGNIR-Berichtes (Advisory Group On Non-ionising Radiation, Großbritannien), mit welchen Methoden eine Rechtfertigung der Grenzwerte zusammengezimmert und manipuliert wird. Ergänzung: Die Beratergruppe AGNIR wurde im Mai 2017 aufgelöst. In England gab es so gut wie keine Berichterstattung darüber. Am 17.10.2018 hat das Investigativ-Portal http://truepublica.org.uk diese heimliche Abwicklung aufgedeckt. Siehe unten stehende Links zum englischen Artikel und zur Online-Übersetzung.
Artikel veröffentlicht:
08.08.2019
Autor:
diagnose:funk

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