Stuttgart, 05.04.2019: Eine Petition an den Deutschen Bundestag zum Stopp des 5G-Mobilfunks hat gestern Abend mit 54.643 Mitzeichnenden das Quorum erreicht und muss damit vom Bundestagspetitionsausschuss behandelt werden. Das Ziel der Petition: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Verfahren zur Vergabe von 5G-Mobilfunklizenzen auszusetzen und die Einführung des 5G-Mobilfunkstandards zu unterbinden, solange wissenschaftlich begründete Zweifel über die Unbedenklichkeit dieser Technologie bestehen.“
Link zur Petition: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_12/_05/Petition_88260.nc.html
Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk, erinnert daran, dass bis heute keine Technikfolgenabschätzung für 5G vorliegt. Jörn Gutbier weiter: „Der Petitionsausschuss muss die Forderungen der Petition unverzüglich umsetzen. Viele renommierte Wissenschaftler kritisieren den 5G-Ausbau als einen Feldversuch, zuletzt gestern Abend in der 3sat-Sendung ‚nano‘. Dass innerhalb von einer Woche über 50.000 Menschen den 5G-Aufbaustopp fordern, zeigt, wie groß die Sorge vor der Mobilfunkstrahlung und den möglichen Gesundheitsfolgen ist.“
In der 3sat-Wissenschaftssendung ‚nano‘ von gestern Abend (4.4.2019) kamen führende Wissenschaftler zu Wort, die vor den bereits bekannten Risiken von Mobilfunkstrahlung warnen und weiteren Forschungsbedarf anmahnen.
- 5G-Beitrag in ‚nano‘: http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=80106
- Die im ‚nano‘-Beitrag genannte REFLEX-Studie: http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/ausgewaehlte-studien/reflex-studie-mobilfunk-forschung-krebsrisiko-dna-schaedigung/
- Juristische Bestätigung der REFLEX-Studie: https://www.diagnose-funk.org/aktuelles/artikel-archiv/detail?newsid=844
Das Anliegen der über 54.000 Petitionsunterzeichner:innen muss vom Bundestag ernst genommen werden, die Behandlung der Petition darf nicht in die Länge gezogen werden. Der Berichterstatter des Petitionsausschusses muss die Anwendung der Regelung nach Abschnitt 7.13.2 der Verfahrensgrundsätze vorschlagen: „Bei bevorstehendem Vollzug einer beanstandeten Maßnahme kann insbesondere vorgeschlagen werden, die Bundesregierung oder die sonst zuständige Stelle (Nr. 5) zu ersuchen, den Vollzug der Maßnahme auszusetzen, bis der Petitionsausschuss über die Beschwerde entschieden hat." Das bedeutet: Eine sofortige Aussetzung der aktuell laufenden 5G-Frequenzversteigerung ist möglich, zumal bis heute keine Technikfolgenabschätzung für 5G vorliegt.
Weiter fordert diagnose:funk eine Bundestagsanhörung zum Risiko-Forschungsstand von 5G. Dazu muss der Bundestag unabhängige Wissenschaftler:innen und Verbraucherschutzorganisationen einladen.
Jörn Gutbier, Vorsitzender von diagnose:funk: „Gerade bei 5G zeigt sich, wie durch den Einfluss der Mobilfunk-Lobby die Studienlage verzerrt dargestellt wird. Die Meinungsbildung der Bundesregierung über die Risiken fußt auf verharmlosenden und falschen Informationen. Doch die Bevölkerung lässt sich nicht länger täuschen, das zeigt der Erfolg dieser Petition.“