Behauptungen & Scheinargumente Teil III

Der Grenzwertbluff: "Unbedenklich - die Grenzwerte werden eingehalten!"
Die Grenzwerte wurden von der ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection), einer Lobbyorganisation der Industrie, festgelegt. Sie schützen den ungehinderten Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur und nicht die Gesundheit. Die Telekombetreiber kontern jeden Protest von Bürgerinitiativen: "Wir halten uns streng an staatliche Vorgaben. Die festgelegten Grenzwerte halten wir ein." Protestbriefe an Stadtverwaltungen enthalten von Flensburg bis Mittenwald dieselben Textbausteine: "Der Aufbau von Sendeanlagen ist legitim. Die Grenzwerte werden eingehalten, und damit ist die Gesundheit der Anwohner geschützt." Sie alle berufen sich auf die zuständige Fachbehörde, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Es schreibt: "Nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand gehen wir nicht davon aus, dass Mobilfunkfelder ein gesundheitliches Risiko darstellen, wenn die Grenzwerte eingehalten werden", fügte Paulini (Präsidentin des BfS) hinzu. "Das gilt unabhängig von der gerade aktuellen Mobilfunkgeneration. Viele technische Aspekte von 5G sind mit denen der bisherigen Mobilfunkstandards vergleichbar. Studien haben gezeigt, dass die bestehenden Grenzwerte ausreichend schützen." (Pressemitteilung 22.02.2019, http://www.bfs.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/BfS/DE/2019/006.html).

In Deutschland regelt die 26. BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung) die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung.  Sie orientiert sich an den ICNIRP-Richtlinien (International Com­mis­sion on Non-Ionizing Radiation Protection). Immer, wenn Bürger gegen Dauer - Immissionen von Mobilfunkmasten protes­tieren, die Einrichtung von WLAN-HotSpots wegen der zusätzlichen Strah­lenbe­lastung kritisieren, auf die Gefähr­dung des Gehirns durch die Handy­strah­lung hin­weisen, kontern die Behörden mit dem Grenzwertargument: Die gemessenen Belastungen seien nur ein Bruchteil des Grenz­wertes, also kein Grund zur Besorgnis. Den Grenzwert für UMTS hat die ICNIRP auf 10.000.000 µWatt/m² ( 61 V/m) festgelegt.

Der BUND fordert einen Grenzwert von 100 µWatt/m² zur Gefahrenabwehr (einklagbarer Schutz­standard) und 1 µWatt/m² als Vorsorgewert.

Der gültige Grenzwert ist so, als würde man die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 990 km/h festlegen, dann würde es keine Geschwindigkeitsüberschreitungen mehr geben und jeder könn­te tun und lassen was er will. 

Die Grenzwerte, auch bedingt der SAR-Wert [1] für Handys, schüt­zen vor einem Effekt: dem der Gewebeerwärmung durch die Strah­lung. Der Grenzwert orientiert sich nur an thermischen (Wärme-) Wirkungen der Mikrowel­len­strahlung. Er schützt vor etwas, was letzt­lich bei Handys und Masten keine primäre Gefährdung darstellt: Wärme.  Die  Erwärmung als Maßstab der Gefähr­lichkeit zu nehmen, wäre so, als würde man die Dosis, Wirkung und Höhe radioaktiver Strahlung bei einem AKW-Angestellten mit einem Fiebe­r­ther­­mometer statt dem Geigerzähler und einem Spezial­dosimeter messen und bewerten. Die schädigenden Effekte sind durchweg im nicht-thermischen Bereich, also nicht durch Tempe­ra­turer­höhungen erklärbar. Dass die Grenzwerte die nicht-thermischen Effekte der Mobilfunk­strahlung, und damit die Biologie, ausklammern, zeigt ihre Absurdität.

Welche medizinische Aussagekraft haben die Grenz­werte?  So gut wie keine, denn sie vernachlässigen wesentliche Einflussgrößen der Strahlung auf die Biologie des Menschen, auf seine Zellen. Sie erfassen

  • nicht die athermischen Wirkungen der Strahlung  
  • nicht den Frequenzmix durch die verschiedenen Anwendungen
  • nicht die Membranpotentiale und andere Ströme und Frequenzen in den Zellen
  • nicht die biologisch-wirksame niederfrequente Taktung
  • nicht die Spitzen-, sondern nur Mittelwerte
  • nicht den kumulativen Effekt
  • nicht verletzlichste Personen und Organismen
  • nicht die gepulste Strahlung
  • nicht eine Dauerdosis und Langzeiteffekte

Zum letzten Punkt: Die ICNIRP muss in ihren Richtlinien einräumen, dass der Grenzwert nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheit­lichen Auswirkungen“ durch „erhöhte Gewe­be­temperaturen“[2] schützt. Seriöse Forschungen weisen aber auf den Zeitfaktor hin und bringen ihn in Verbindung mit der Dauer­nutzung des Handys und der Dauerbestrah­lung durch Basis­stati­onen. Intensität x Zeit = Wirkung, dieser kumulative Effekt wurde in der Grenzwert­festlegung  unterschlagen.  Der Grenzwert hat weder einen Bezug zur Zeit noch zur Biologie.  

Selbst die ICNIRP schreibt, dass ihre Grenzwerte Kinder und andere sensible Personen nicht schützen :

  • "Different groups in a population may have differences in their ability to tolerate a particular NIR exposure. For example, children, the elderly, and some chronically ill people might have a lower tolerance for one or more forms of NIR exposure than the rest of the population. Under such circumstances, it may be useful or necessary to develop separate guideline levels for different groups within the general population, but it may be more effective to adjust the guidelines for the general population to include such groups."
    Ergänzung der ICNIRP-Richtlinien von 1998 (auf denen die Grenzwerte beruhen), ICNIRP statement 2002, general approach, Health Phys. 82, 540-548 (S. 546)

Grenzwerte: Vorsorge ausgeklammert!

Der Grenzwert ist heute auch Ideologie, Wider­spie­gelung eines pragmatischen Menschen­bildes der herrschenden Wissenschaft. Dieser ICNIRP-Ansatz reduziert den Menschen auf ein thermody­nami­sches Objekt, leugnet die Komplexität biologischer Systeme und ist typisch für die Methodik und Denk­weise herkömmlicher Wissenschaft. Der Mensch wird zum strahlen­resistenten Konsu­men­ten, einer Geldquelle. Das thermische Dogma macht so den Menschen zu dem, wofür ihn die Industrie braucht: zum unempfind­lich leblosen und strah­lungsresistenten Festkörper, reduziert auf die techni­sche DIN-VDE-Empfehlung 0848. Das ist das fatale Ergebnis, wenn Techniker medizinische Normen setzen! Das Ergebnis für den lebenden Menschen, in einem Satz:

Die Grenzwerte haben mit den Menschen,
                                            die sie schützen sollen,
                                                                        nichts zu tun.

Dies bestätigte die Bundesregierung in der Antwort vom 4. Januar 2002 auf eine Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 14/7958) ausdrücklich. Auf die Frage der CDU/CSU Fraktion nach der wissenschaftlichen Begründung des Strahlenschutzes antwortete die Bundes­regierung:

  • "Die internationalen Gremien haben allerdings bisher darauf verzichtet, Vorsorgeaspekte in ihre Überlegungen mit einzubeziehen." (S. 14)
  • „Die o.g. Bewertungen der SSK (Strahlenschutzkommission) stimmen mit den Einschätzungen interna­tio­naler wissenschaftlicher Expertengremien überein. Bei der Ableitung der gelten­den Grenzwerte, die die Grundlage der Standortbescheinigung bilden, hat das Vorsor­ge­prinzip keine Berück­sichtigung gefunden.“ (S.18)

Wenn man weiter bedenkt,

  • dass die Basis für die heute gültigen Grenzwerte 1952 v.a. unter militärischen Gesichtspunkten gelegt wurde[3] (siehe dazu unter Downloads die drei maßgeblichen Aufarbeitungen der Geschichte der Grenzwerte von Steneck, Cook, Brodeur).
  • dass sie auf Grund politischer Umstände und des Lobbyismus seit über 50 (!) Jahren nicht geändert wurden! Die Ablehnung nicht-thermischer Effekte war immer mit Industrie– oder Militärin­teressen verbunden.[4]
  • welches Wissen über Zellvorgänge damals noch nicht vorhanden war, 

so wird klar, dass das Festhalten an diesen Grenzwerten nicht akzeptiert werden kann. Es ist die Abwehr von neuem Wissen, ein Teil der Strategie der Produktverteidigung, das Profit­prinzip ersetzt das Vorsorgeprinzip. Die Grenzwerte sind heute die Ersatzhaftpflichversicherung für die Industrie, die Legitimation für den Antennenwildwuchs und die Verhinderung der Zulassung von  Klagen.

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SAR-Werte für Endgeräte schützen nicht

Der „Grenzwert“ für Handys wird als SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate) angegeben. Die spezifische Absorptionsrate beschreibt, wie viel Leistung pro Kilogramm Körpergewicht absorbiert wird, angegeben in Watt pro Kilogramm (W/kg). Für eine Ganzkörperbestrahlung gilt ein SAR-Wert von 0,08 W/kg und für eine Teilkörperbestrahlung, wie z.B. der des Kopfes gelten 2 W/kg.

SAR: kein Grenz- sondern ein Richtwert

Fälschlicherweise wird der SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate) immer wieder als Grenzwert bezeichnet. Damit täuscht dieser Wert eine verordnete Sicherheit vor und lässt sich so besser als Verkaufsargument missbrauchen. Beim SAR-Wert handelt es sich aber lediglich um einen Richtwert, der von den Herstellern nicht verbindlich eingehalten werden muss, was entsprechende Überprüfungen auch zeigen.

Auch der SAR-Wert orientiert sich nur an thermischen Wirkungen, und er macht keine Aussage über die Strahlungsaufnahme und -wirkung bei Kindern, denn als Modellkopf „wurde nur ein erwachsener Mann mit einen Körpergewicht von ungefähr 100 Kg und 1,88 Meter Größe verwendet (Gandhi et al. (2011).

Im Deutschen Mobilfunkforschungsprogramm wurde zugegebenen, dass es für Endgeräte gar keine Schutzvorschriften gibt:

  • "Grundlage dieser Empfehlungen sind die wissenschaftlich nachgewiesenen (die nicht-thermischen Wirkungen gelten nach Auffassung der Bundesregierung als nicht nachgewiesen, Anm. DF) gesundheits­relevanten biologischen Wirkungen, die durch eine Einwirkung hochfrequenter Felder ausgelöst werden können. Die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte gelten auch für die Sendeanlagen von Rundfunk, Fernsehen und Mobilfunk. Die Handys (Mobilfunk-Endgeräte) sind dagegen in der 26. BImSchV nicht berücksichtigt."[5]

Einmalig für ein Industrieprodukt: es gibt keine Schutzvorschriften. Für 50 Milliarden Euro UMTS-Lizenzgebühren wurde von der Bundesregierung die Gesundheit verkauft. Sie hat sich im Gegenzug zur kritiklosen Förderung dieser Technologie verpflichtet. Die Bemühungen der Bundesregierung, dieser Förderungspflicht immer wieder durch eine Verharmlosung der Forschungsergebnisse nachzukommen, analysieren der Jurist B.I. Budzinski und Prof. Dr. Hutter (Med. Uni Wien) in dem Artikel "Mobilfunkschäden Ansichtssache?" in der NVwZ 7/2014.[6]

Desweiteren halten 90% der in Europa am Markt verfügbaren Handys/SmartPhones (vor Mitte 2017) die geltenden SAR-Richtwerte in der Alltagsnutzung (in der Hosentasche getragen, an den Kopf gedrückt ...) nicht ein: Vgl. "Von Dieselgate zu Phonegate" >>>

Positive Forderungen

Wir fordern eine Politik der Strahlenminimierung:

  • es braucht endlich Schutzbestimmungen für die Endgeräte, wie es auf der Anhörung im Unweltausschuss des Bundestages am 27.2.2013 von allen Experten gefordert wurde
  • durch eine Netzplanung mit Standorten, die am wenigsten belasten.

Der jetzige Grenzwert muss ersetzt werden durch medizinisch begründete Vorsorgewerte, die die athermischen Wirkungen einschließen. Der BUND hat in seinem Positionspapier 46 dazu begründet zwei Werte aus dem Stand der Forschung abgeleitet: zur Gefahrenabwehr (einklagbarer Schutzstandard) 100µWatt/m² und als medizinischer Wert, dort wo sich Personen dauernd aufhalten: 1µWatt/m².

Übrigens: Die Grenzwerte wurden nicht an einem menschlichen oder tierischen Körper mit lebenden Zellen festgelegt, sondern an Phantomen, die aus  künstlichen Stoffen bestehen.

Zur Grenzwertdiskussion hat Diagnose-Funk zwei ausführliche Brennpunkte herausgegeben, von der Kompetenzinitiative e.V. sind dazu zwei Broschüren erschienen.

Ehemaliger Ostblock: hier galten strenge Grenzwerte.Bildquelle: Wikimedia Commons

Vertiefung zur Geschichte der Grenzwerte

Unsere Grenzwerte gehen auf die Festlegungen im Militär in den USA zurück. Ob sie eine Schutzwirkung entfalten, wurde auf einem dreitägigen Symposium über "Biologische Wirkungen und Gesundheitsschäden infolge Mikrowellenbestrahlung " im September 1969 in Richmond (USA) diskutiert. Die US-Grenzwerte basierten auf dem thermischen Dogma. In der Forschung und Gesetzgebung des damaligen Ostblocks wurden dagegen die nicht-thermischen Wirkungen anerkannt und  deshalb wesentlich niedrigere Schutzwerte festgelegt. Auch in der DDR galten strenge Schutzwerte. In Richmond erläuterte der Wissenschaftler Dr. Karel Marha die Gründe, die in der Tschechoslowakei zu drastischen Strahlenschutzmaßnahmen geführt haben. Diesen Disput führt Brodeur in seinem Buch aus (s. Downloads, S. 67 ff.). Dr. Karel Marha publizierte den Stand der Forschung in seinem Buch "Elektromagnetische Felder und ihr Einfluss auf die lebendige Umwelt" (1971). Diese Forschungsaufarbeitung zeigt beeindruckend, dass das Schädigungspotential der nicht-ionisierenden Strahlung damals bereits bekannt war und im Westen wegen der kommerziellen (Mikrowellenherde) und militärischen (Radar, Funk) Nutzung der Mikrowellentechnologie ignoriert und Forschung verhindert wurde. Das bestimmt die Diskussion bis heute, denn die Digitalisierung und der Mobilfunk beruhen auf dieser Funktechnologie. Die Übersetzung von zwei Kapiteln aus dem Buch von Karel Marha bekamen wir von Prof. Karl Hecht, ein Zeitzeuge dieser Diskussion, zugesandt und publizieren diese Kapitel erstmals hier (s. Downloads).

Fußnoten

[1] Der Grenzwert für Handys wird als SAR-Wert (Spezifische Absorptionsrate) angegeben. Die spezifische Absorptionsrate beschreibt, wie viel Leistung pro Kilogramm Körpergewicht absorbiert wird, angegeben in Watt pro Kilogramm (W/kg). Für eine Ganzkörperbestrahlung gilt ein SAR-Wert von 0,08 W/kg und für eine Teilkörperbestrahlung, wie z.B. der des Kopfes gelten 2 W/kg. Der SAR-Wert berücksichtig nur die Wärmewirkung der Hochfrequenzstrahlung und soll damit sicherstellen, dass sich bei einem Wert von z.B. 2 W/kg, ein Gewebe um nicht mehr als 1 Grad erwärmt. Der SAR Wert ist deshalb untauglich, weil er über die Auswirkungen auf Zellvorgänge in lebenden Organismen keine Aussagen macht.

[2]  ICNIRP (International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection): Guidelines for Limiting Exposure to Time – Varying Electric, Magnetic, and Electromagnetic Fields (up to 300 GHz), 1999, Deutsche Ausgabe S.48

[3] Zur Geschichte der Grenzwerte: Steneck, Nicholas H. The Microwave Debate.1984, Massachusetts Institute of Technology.; Brodeur, Paul: Mikrowellen, die verheimlichte Gefahr, 1989. Steneck et al.: The Origins of U.S. Safety Standards for Microwave Radiation, Science Vol. 208, 1980; s. Downloads

[4] Dieser Zusammenhang wird dargestellt in: H.J.Cook, N.H.Steneck, A.J.Vander and G.L. Kane: Early research on the biological effects of microwave radiation: 1940-1960 in: Annals of Science, Vol 37, Number 3, May 1980. s. Downloads

[5] "Deutsches Mobilfunkforschungsprogramm", 2006, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Referat Öffentlichkeitsarbeit, S.9

[6] http://www.diagnose-funk.org/themen/mobilfunkversorgung/kritik-an-der-mobilfunk-rechtssprechung.php

Publikation zum Thema

2. Auflage Oktober 2014Format: A4Seitenanzahl: 44 Veröffentlicht am: 01.10.2014 Herausgeber: Ärztinnen und Ärzte für eine gesunde Umwelt

Leitfaden Senderbau

Vorsorgeprinzip bei Errichtung, Betrieb, Um- und Ausbau von ortsfesten Sendeanlagen
Autor:
Wiener Arbeiterkammer; AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt; Wirtschaftskammer - Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm-, u. Kommunikationstechniker; Wiener Umweltanwaltschaft; Österreichische Ärztekammer; Wissenschaftler der MedUni Wien, Institut für Umwelthygiene und Institut für Krebsforschung.
Inhalt:
Die Einführung und weltweite Verbreitung von radiofrequenten Funkdiensten (z.B. W-LAN, Mobilfunk) ist in der Geschichte technischer Innovationen ohne Beispiel. Die rasante Entwicklung wird von Bedenken zu gesundheitlichen Auswirkungen begleitet. Dies führt zu erheblichen Widerständen seitens der Bevölkerung besonders dort, wo Infrastruktur ohne Einbindung der Anrainer ausgebaut wird. Der vorliegende Leitfaden beschreibt Strategien und Vorgangsweisen, um dem Bedürfnis nach technischer Innovation einerseits und dem verständlichen Wunsch nach geringen Immissionen andererseits gerecht zu werden. Die Empfehlungen basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen vergangener Jahre. Der Leitfaden bietet konkrete Empfehlungen für ein partizipatives Vorgehen bei der Errichtung von Basisstationen für Baubehörden, Anrainer und Betreiber-Gesellschaften mit dem Ziel gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen zu berücksichtigen. Konfliktträchtige Bauvorhaben können so über einen konstruktiven dialoggesteuerten Prozess im Konsens mit den Anrainern verwirklicht werden.
Oktober 2013Format: A4Seitenanzahl: 11 Veröffentlicht am: 01.10.2013 Bestellnr.: nur onlineSprache: DeutschHerausgeber: Kompetenzinitiative e.V.

Der Mobilfunk und seine 'Grenzwerte'

Zur gezielten Begriffsverwirrung beim Elektrosmog-Problem
Autor:
Walter Sönning und Hans Baumer
Inhalt:
Walter Sönning und Hans Baumer zeigen, wie die Meteorologie helfen konnte, witterungsabhängige Probleme beim Vierfarbendruck zu klären. In der Sache sehen sie dabei aber auch athermische Wirkungen weit unterhalb der geltenden Grenzwerte bestätigt.
Heft 4, September 2009Veröffentlicht am: 01.09.2009 Bestellnr.: 704Sprache: Deutsch

Warum Grenzwerte schädigen, nicht schützen – aber aufrechterhalten werden

Beweise eines wissenschaftlichen und politischen Skandals
Autor:
Franz Adlkofer, Karl Hecht, Lebrecht von Klitzing, Klaus Kniep, Wilhelm Mosgoeller, Karl Richter, Hans-Christoph Scheiner, Ulrich Warnke
Inhalt:
Die in dem Heft vereinten Beiträge konvergieren in dem klaren Ergebnis, dass die geltenden Grenzwerte niemanden schützen, weil sie maßlos überhöht sind und nach anachronistischen Gesichtspunkten festgelegt wurden. Die Schrift gelangt damit aber auch zu dem Urteil, dass der betriebenen Politik des Mobil- und Kommunikationsfunks die wissenschaftliche, die demokratische und die menschenrechtliche Legitimation fehlt.
Format: A4Seitenanzahl: 72 Veröffentlicht am: 00.00.2009 Bestellnr.: 721Sprache: DeutschHerausgeber: Kompetenzinitiative e.V.

Der Wert der Grenzwerte für Handystrahlungen

Ein Forschungsbericht
Autor:
Karl Hecht
Inhalt:
Karl Hecht legt umfassend dar, dass die gegenwärtig verwendeten Parameter zur Grenzwertbestimmung für nicht-ionisierende Strahlung untauglich sind und keinen Schutz der Bevölkerung gewährleisten.
Format: DIN A4Seitenanzahl: 54 Veröffentlicht am: 01.06.2005 Sprache: DeutschHerausgeber: Bundesamt für Strahlenschutz (BfS)

Leitlinien Strahlenschutz

Positionsbestimmung des BfS zu Grundsatzfragen des Strahlenschutzes
Autor:
Bundesamt für Strahlenschutz
Inhalt:
Das Bundesamt für Strahlenschutz legte 2005 mit den „Leitlinien Strahlenschutz“ ein Papier vor, in dem es zu 18 grundsätzlichen Fragen des Strahlenschutzes Position bezieht und Anstöße für Diskussionen sowohl mit der Fachwelt als auch mit der interessierten Öffentlichkeit gibt. Im Teil B ab Seite 29 wird das Thema ´Nichtionisierende Strahlung`behandelt und am Schluss die Themen ´Risikobasierte Bewertungsverfahren` und ´Vorsorge` behandelt. Nach Protesten des Unternehmerverbandes BITKOM wurden die Leitlinien zurückgezogen.
Format: A4Seitenanzahl: 16 Veröffentlicht am: 08.02.2017 Bestellnr.: 233Sprache: DeutschHerausgeber: diagnose:funk

Studie weist nach, wie Grenzwerte scheinwissenschaftlich legitimiert werden

Mobilfunk-Grenzwerte entzaubert
Autor:
Sarah J. Starkey / diagnose:funk
Inhalt:
Der neue diagnose:funk 'Brennpunkt' behandelt die Studie "Fehlerhafte offizielle Bewertung der Sicherheit von Funkstrahlung durch die Beratergruppe für nicht-ionisierende Strahlung" (2016) von S. J. Starkey und liegt in deutscher Übersetzung vor. Die Studie zeigt am Beispiel des AGNIR-Berichtes (Advisory Group On Non-ionising Radiation, Großbritannien), mit welchen Methoden eine Rechtfertigung der Grenzwerte zusammengezimmert und manipuliert wird. Ergänzung: Die Beratergruppe AGNIR wurde im Mai 2017 aufgelöst. In England gab es so gut wie keine Berichterstattung darüber. Am 17.10.2018 hat das Investigativ-Portal http://truepublica.org.uk diese heimliche Abwicklung aufgedeckt. Siehe unten stehende Links zum englischen Artikel und zur Online-Übersetzung.
Format: A4Seitenanzahl: 6 Veröffentlicht am: 01.12.2011 Bestellnr.: 212Sprache: Deutsch

Warum Mobilfunk-Grenzwerte und die SAR-Werte für Handys nicht schützen

2011
Inhalt:
In der Diskussion um die Gesundheitsschädlichkeit der nichtionisierenden Strahlung des Mobilfunks begründen Industrie und Behörden ihre Politik mit zwei Hauptargumenten: 1. Das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm hat alle offenen Fragen geklärt. 2. Solange die Grenzwerte eingehalten werden, bestehen keine Gesundheitsgefahren. In Deutschland regelt die 26.BImSchV (Bundesimmissionsschutz Verordnung) die Grenzwerte für die Mobilfunkstrahlung. Immer, wenn Bürger:innen gegen Immissionen von Mobilfunkmasten protestieren, die Einrichtung von WLAN-HotSpots wegen der Strahlenbelastung kritisieren, auf die Gefährdung des Gehirns durch die Handystrahlung hinweisen, kontern die Behörden mit einem Argument: Die Grenzwerte werden eingehalten, ja weit unterschritten. Doch welche medizinische Aussagekraft haben die Grenzwerte?
Format: A4Seitenanzahl: 22 Veröffentlicht am: 16.12.2011 Bestellnr.: 551Sprache: Deutsch

Die Unterschätzung der aufgenommenen Handystrahlung, insbesondere bei Kindern

Eine Übersetzung der US-Studie über SAR-Expositionsrichtlinien
Inhalt:
Weltweit empfehlen Regierungen und Verbraucherschutzverbände beim Kauf von Handys auf den SAR-Wert (Spezifische Absorptions Rate) zu achten. Ein niedriger SAR-Wert garantiere weniger Strahlungsbelastung. Erstmalig weist nun eine Studie nach, dass der SAR-Wert untauglich ist. Die Arbeit von Gandhi et al. „Die Unterschätzung der aufgenommenen Handystrahlung, insbesondere bei Kindern“ (2011) beschreibt das Zulassungsverfahren für Handys durch die Federal Communications Commission (FCC) (= Amerikanische Bundesbehörde für Telekommunikation) in den USA. Mit ihm wird den Herstellern bescheinigt, dass ihre Handys, Smartphones u.a. die Expositionsgrenzwerte einhalten für die maximal zulässige Mikrowellen-Handystrahlung, die vom Kopf oder Körper des Handynutzers aufgenommen werden dürfen.
Artikel veröffentlicht:
02.08.2019
Autor:
diagnose:funk

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