Memo zum Antrag LTE Kleinzellen / Telekom vom 8.01.2019
GRDrs. 1076/2018 und Anlage 1 GRDrs 1076/2018 (Telekom Folien) (Zum Download am Textende)
Vorbemerkung: Die Bürgerinitiative bekam nicht von der Stadt die Messergebnisse der Telekom zu den geplanten 60 LTE Kleinzellen. Selbst wenn wir sie bekommen hätten, wäre es notwendig, dass die Messergebnisse erläutert werden und auch von der Bürgerinitiative Nachfragen möglich sind, um eine Beurteilung zu erstellen. Die Bürgerinitiative wurde auch nicht in den UTA eingeladen. So kommt nur die Meinung der Telekom zum Tragen. Das wäre so, als würde man beim Diesel 1:1 die Gutachten der Automobilindustrie, bei Glyphosat die von Monsanto und beim Wohnungsbau die der Großinvestoren übernehmen.
Antragsziel: Der Antrag muss vom Ziel her beurteilt werden. Er schafft einen Präzendenzfall und gibt 60 Standorte für LTE-Kleinzellen frei, die nachher zu 5G umgerüstet werden können. Das ist keine Vermutung, sondern ist Teil der Antragsbegründung (Anlage 1 GRDrs 1076/2018): „Für Dienste, wie Beispiel dem Autonomen Fahren ist eine gleichbleibende, sichere Netzqualität unerlässlich“ (Folie1). Nach der autogerechten Stadt der 50er-70er Jahre wird also der zweite Umbau der Stadt für das Auto vorgenommen, ohne jegliche gesellschaftliche Debatte über Notwendigkeit und Konsequenzen und mit diesem Antrag der Weg geebnet.
Das ist offensichtlich ein Vorgriff auf den „Breitband & 5G-Vertrag“, bzw. unterläuft Regelungen, die die Stadt in Bezug auf Kleinzellen im Vertrag für ein 5G-Netz bzw. Kleinzellennetze festlegen könnte. Auf diesen Präzendenzfall werden sich die anderen Betreiber als Türöffner berufen. Ein neuer Antennenwildwuchs wird damit legitimiert.
- Messungen und Grenzwerte: Die Messungen wurden durchgeführt, um „Bedenken in Teilen der Bevölkerung Rechnung zu tragen“ (Telekom Folie 2), also um sie zu zerstreuen. Die Messergebnisse bestätigen aber alle Bedenken! Die Messungen sind von den Daten her korrekt, machen aber keinerlei Aussage über gesundheitliche Auswirkungen. Für die entwarnende Aussage „Unterhalb der Grenzwerte“ (Grenzwert 61 V/m=knapp 10.000.000 µWatt/m2)[1] hätte man keine Messaktion machen müssen, denn die werden in der Regel sowieso nicht überschritten. Der Grenzwert wurde von einem nicht-legitimierten Gremium festgelegt (ICNIRP), es ist ein Organ der Industrie (siehe dazu Berliner Tagesspiegel). Die ICNIRP und ihre Grenzwertfestlegungen werden von unabhängigen Wissenschaftlern abgelehnt.
Die Grenzwerte machen keine Aussage über die Auswirkungen bei längerem Aufenthalt (mehr als 6 Minuten), über Wirkungen auf sensible Personen (Schwangere, Embryos, Kinder, Kranke) und über nicht-thermische Wirkungen. Auch machen sie keine Aussage über die Auswirkungen des Frequenzmixes am jeweiligen Ort: GSM + UMTS + LTE + WLAN. Zu LTE liegen zudem keine belastbaren Forschungsergebnisse und keine Technikfolgenabschätzung vor, seine Unschädlichkeit ist nicht getestet. Damit wäre eine LTE-Installation eigentlich gar nicht zulässig. Die nichtionisierende Strahlung in der Normalnutzung ist von der IARC der WHO als „möglicherweise Krebs erregend“ eingestuft, ihre Nutzung erfordert deshalb die Anwendung des Vorsorgeprinzips. Die Behauptung der Telekom, der Aufbau der Kleinzellen werde „messtechnisch und kommunikativ-auf Kosten der Telekom-begleitet„, um Bedenken der Bevölkerung Rechnung zu tragen, ist ein hohler Spruch. Mit der Bürgerinitiative wurde weder von der Telekom noch von der Stadtverwaltung dazu kommuniziert, nicht einmal die Messergebnisse wurden mitgeteilt.
- Bewertungsmaßstab: Legt man die Referenzwerte des BUND und des österreichischen Leitfaden Senderbau an, so sind die Anlagen nicht zu akzeptieren. Grenzwert-Empfehlungen des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland): 1 μWatt/m2 bei Dauerbelastung und 100 μWatt/m2 als einklagbarer Schutzstandard. „Leitfaden Senderbau“ (u.a. Österreichischen Ärztekammer und Wirtschaftskammer): Höchstwert von 1.000 μWatt/m2 für die Summe aller Quellen & Sendeanlagen.
Nimmt man diese Werte, die Gesundheitsbezogen sind, liegen die Messwerte nur für die LTE-Kleinzellen-Sender, also nicht die Summe aller Quellen, unvertretbar weit darüber:
Standort Eberhardstraße (Grenzwertausschöpfung in %, GA S.19)
Punkt 1.1. 16,1% 9,82 V/m 255 778 µW/m2 0,5 m Abstand
Punkt 1.2. 4,3% 2,62 V/m 18 207 µW/m2 9,5 m
Punkt 1.3 2,6% 1,58 V/m 6 621 µW/m2 17 m
Standort Feuerseeplatz (GA S. 20)
Punkt 2.1. 14,0 % 8,4 V/m 187 161 µW/m2 0,5 m
Punkt 2.6. 3,7 % 2,28 V/m 13 788 µW/m2 17 m
Standort Rotebühlstraße (GA S.21)
Punkt 3.1. 15,1% 9,2 V/m 224 509 µW/m2 0,5 m
Punkt 3.5 6 % 3,66 V/m 35 532 µW/m2 6,5 m
Standort Bolzstraße (GA S.21)
Punkt 4.1 19,4% 11,83 V/m 371 217 µW/m2 0,5 m
Punkt 4.8 7,5% 4,57 V/m 55 397 µW/m2 5,5 m
Punkt 4.11 11,8% 7,2 V/m 137 506 µW/m2 2,5 m
Standort Marktplatz Cannstatt (GA 22/23)
Punkt 5.1 17,9 % 10,9 V/m 315 145 µW/m2 0,5 m
Punkt 5.14 14,6 % 8,9 V/m 210 106 µW/m2 1 m
Punkt 5.18 20,2 % 12,3 V/m 401 299 µW/m2 1 m
Punkt 5.19 12,3 % 7,5 V/m 149 204 µW/m2 2 m
Punkt 5.20 9,0 % 5,4 V/m 77 347 µW/m2 3 m
Punkt 5.21 7,5% 4,57 V/m 55 397 µW/m2 4 m