Ursprünglich war von der Stadt Stuttgart geplant, diese Internet – Grundversorgung über Glasfaser, heute eine Lebensader gesellschaftlicher Vorgänge, als Eigenwirtschaftsbetrieb der Stadt zu betreiben. Das fordert unsere Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart schon lange. Nur dann können Kontrolle über Preise, Gleichbehandlung der Anbieter, Energieeffizienz, Gesundheitsschutz bei den Funkfrequenzen und der Datenschutz gesichert werden. Und es wäre eine dauerhafte Einnahmequelle für die Stadtkasse. Anträge für solche Lösungen gab es im Gemeinderat. Die Gespräche dazu mit Fraktionen und unserer Bürgerinitiative mit der Stadtverwaltung wurden offensichtlich als Alibi geführt, im Hintergrund liefen mit der Telekom bereits die Planungsgespräche.
Verzicht auf Millionen Euro für die Stadtkasse
Aber nicht nur auf Regulierungsrechte wird verzichtet, sondern auf Millionen Euro Gewinne. Normal wäre, wenn die Stadt, nachdem sie auf einen Eigenwirtschaftsbetrieb unverständlicherweise verzichtet, Konzessionen für die Bereitstellung städtischer Infrastruktur einfordert. Doch die Überlassung des Breitbandnetzes an die Telekom lassen sich Stadt & Region nicht einmal bezahlen, sondern subventionieren mit 500 Millionen Euro die Telekom. Und die wird in den nächsten Jahren Superprofite im Filetstück Stuttgart & Region machen. Mit dem Monopol kann sie die Preise diktieren, auch für die Wettbewerber, die sich in ihr Netz einmieten wollen. Aus dem Privatisierungsreinfall des Stuttgarter Wasserverkaufs wurde offensichtlich nichts gelernt. Da werden bei der Telekom die Sektkorken geknallt haben. OB Kuhn setzt dem ganzen die Krone auf: er betont, dass dieser Vertrag dazu diene, die SmartCity aufzubauen. Die SmartCity Pläne bekamen 2018 als Schritt in den Überwachungsstaat den BigBrother Award. Mit der Smart City wollen Industrie und Geheimdienste die totale Echtzeitkontrolle aller BürgerInnen in der überwachten Stadt realisieren. Den Datenschutz überlässt man der Telekom, die ja nun das Netzmonopol hat. 1984 gab OB Kuhn ein Buch heraus, in dem er vor dem „Überwachungsstaat“ warnte: „Politischer Widerstand wird dann kaum noch möglich sein. Die GRÜNEN wenden sich daher grundsätzlich … gegen den Einsatz von Informationstechnologien dieses Überwachungspotentials.“(2) Heute diene der Telekom- Vertrag auch der Mobilität 4.0, so OB Kuhn, also u.a. dem autonomen Fahren, das keiner will außer der Autoindustrie und zu noch mehr Verkehr führen wird. OB Kuhn befürwortet den Aufbau von 250 neuen Mobilfunkmasten für die 5G Technologie, in voller Kenntnis der Studienlage über die Gesundheitsschädlichkeit ihrer Strahlung. Und er weiß, dass das Internet der Dinge ein Klimakiller ist und den Energieverbrauch der Stadt vervielfachen wird. OB Kuhn und die Region agieren wie Angestellte der Telekom. Der ehemalige OB Schuster wurde für seine Mobilfunkpolitik mit dem hochdotierten Posten des Chefs der Telekomstiftung belohnt.
Forderungen an den Gemeinderat und an die Stadt Stuttgart
Wir fordern, dass der Gemeinderat eine breite Debatte über diese Kernfragen der Daseinsvorsorge führt und sich mit folgenden Vorschlägen auseinandersetzt:
- Die Stadt Stuttgart betreibt das Breitbandnetz als Eigenwirtschaftsbetrieb, wie es ursprünglich angedacht war (GRDrs 514/2018, S. 7).[3]
- Die Stadt Stuttgart lässt ein Gutachten zum Energieverbrauch im Endausbau der vernetzten Stadt erstellen und Modelle für energieeffiziente Netze entwickeln.
- Die Stadt Stuttgart stellt Datenschutzkriterien und Möglichkeiten der Umsetzung auf.
- Die Stadt Stuttgart verwirklicht die Trennung der Indoor- und Outdoorversorgung durch Kleinzellennetze zum Schutz der Wohnungen vor Elektrosmog. Dafür werden neue Techniken der Strahlenminimierung erprobt mit dem Ziel „Mehr Daten mit weniger Strahlung“, wie es im Gemeinderat bereits als Projekt beschlossen wurde (Haushalt 2016/17, Antrag 11.05, Fraktion GRÜNE)
1) https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/glasfaserausbau-530280
2) KUHN F. / SCHMITT W.(1984): Einsam überwacht und arbeitslos. Technokraten verdaten unser Leben, Stuttgart; S. 193
3) „Die Empfehlung war ursprünglich die Gründung einer Anstalt öffentlichen Rechts (Kommunalanstalt), die für den Bau und Besitz des Backbone sowie für die Verpachtung des Betriebs verantwortlich wäre, die innerörtlichen Netze würden durch eigenverantwortlichen Ausbau durch die Kommunen erstellt.“ (GRDrs 514/2018, S. 7)