In dem Brief heißt es u.a.:
"Sehr geehrte Frau Kultusministerin
Dr. Eisenmann,
mit Sorge beobachten wir, dass in immer mehr Schulen WLAN installiert wird, ohne dass die Forschungslage zu den Gesundheitsrisiken beachtet wird. An den Schulen ist der falsche Eindruck entstanden, es sei eine Anweisung des Kultusministeriums, WLAN zu installieren. Schüler und Lehrer werden durch die WLAN-Installation sowohl von den Access-Points/Routern als auch körpernah von den Endgeräten (Smartphone, TabletPC) einer Dauerbestrahlung durch die Mikrowellenfrequenz 2,45 GHz ausgesetzt. Sowohl die zahlreichen Studienergebnisse, aber auch Warnhinweise des Bundesamtes für Strahlenschutz, der Bundesregierung, des Umweltbundesamtes, des Europarates und der Telekom, WLAN nicht dort in Betrieb zu nehmen, wo Menschen sich dauerhaft aufhalten, legen nahe, dass WLAN in Kitas und Schulen nicht benutzt werden darf. Wir sehen Ihr Ministerium in der Pflicht, die Schulleiter, Elternbeiräte und Eltern auf die vorliegenden Informationen zu den Gesundheitsrisiken von WLAN hinzuweisen....
Die Studienlage
... Der Review „Biologische und pathologische Wirkungen der Strahlung von 2,45 GHz auf Zellen, Kognition und Verhalten" (Wilke 2018) dokumentiert mehr als 100 Studien und kommt zu dem Schluss: "Die geltenden Grenz- und SAR-Werte schützen nicht vor den gesundheitlichen Risiken der WLAN-Strahlung. Die negativen Auswirkungen auf Lernen, Aufmerksamkeit und Verhalten begründen für Erziehungsinstitutionen aller Altersstufen einen Verzicht auf WLAN-Anwendungen." ... Der US-Wissenschaftler Prof. Martin Pall legte 2018 in der Zeitschrift `Environmental Research´ einen Review zu WLAN vor, der nachweist, "dass gepulste und dazu polarisierte Strahlung stärkere biologische Wirkung hat, die Dosis-Reaktion oft sowohl nicht-linear als auch nicht-monoton ist, die EMF-Wirkungen oft kumulativ und irreversibel sind, WLAN und andere EMFs besonders schädlich für junge Menschen sein können." ...
Warum sich der Einsatz von WLAN an Schulen verbietet, wird beispielhaft aus zwei Studien von Shahin et al. (2015, 2018) deutlich, die nachweisen: "(1) Verschlechtertes Lern- und Erinnerungsvermögen bei männlichen erwachsenen Mäusen, welche mit 2,45 GHz Mikrowellen bestrahlt wurden. (2) Erhöhtes hippocampisches Stresslevel. (3) Beeinträchtigte synaptische Plastizität. (4) Verrringerte Expression von Signalswegskomponenten, welche für Lern- und Gedächtnisprozesse von hoher Bedeutung sind. Alle oben aufgezählten Wirkungen sind abhängig von der Bestrahlungsdauer, je länger die Bestrahlung desto drastischer die Wirkung. Nach Meinung der Autoren wurde der grundlegende Mechanismus, wie 2,45-GHz-Mikrowellen das Lern- und Erinnerungsvermögen von Mäusen negativ beeinflussen, identifiziert."
Diese negativen Wirkungen treten im Normalbetrieb auf, also in der Regel unterhalb der Grenzwerte. Die geltenden ICNIRP-Grenzwerte schützen nicht, weil sie nur thermische Wirkungen erfassen. Sie beziehen weder nicht-thermische Wirkungen noch Langzeitzeitexpositionen ein und sind nicht auf die besondere Verletzlichkeit von Kindern und Jugendlichen ausgelegt. Das bestätigt selbst die ICNIRP ausdrücklich. Damit ist dem Argument, das die Behörden zu ihrer Entlastung anführen, die Einhaltung des Grenzwertes rechtfertige den WLAN-Einsatz an Schulen, die Berechtigung entzogen. Angesichts der Studienlage ist nicht nur das Vorsorgeprinzip anzuwenden, sondern wir sehen bereits die Aufgabe der Gefahrenabwehr.
Ärztekammern fordern Vorsorge
Wir weisen darauf hin, dass in Frankreich und Israel Behörden das Vorsorgeprinzip anwenden und den WLAN-Einsatz reglementieren. Wir schließen uns dem gemeinsamen Appell von 2017 der Zyprischen und Österreichischen Ärztekammern an, in dem sie schreiben, die Entscheidungsträger müssten "eine altersgerechte, vernünftige Nutzung digitaler Technik fördern und dürfen kabellose Netzwerke an Schulen und insbesondere an Vorschulen, Kindergärten und Grundschulen nicht erlauben. Stattdessen sind kabelgebundene Verbindungen einzusetzen." (Erklärung von Nikosia - siehe: Ärztekammern fordern Schutz vor Mobilfunkstrahlung) ...
Lösungen für eine strahlenminimierte Umgebung
Für den Unterricht mit digitalen Medien ist WLAN nicht erforderlich. Digitale Medien sind Hilfsmittel. Sie können verkabelt genutzt werden. In den Schulen sollten verkabelte Computer und Computer-Räume beibehalten werden. Gefordert werden muss zudem, dass alle TabletPCs über einen Kabelanschluss verfügen. Wenn Schulen und Kultusministerien den Kabelanschluss zur Bedingung für die Schulzulassung machen, wird die Industrie dem nachkommen ... "
Unterzeichnet von 25 Ärztinnen und Ärzten
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