5G: Gesundheitliche Bedenken und technisch nicht notwendig

Schweiz: Lockerung des Strahlenschutzes für Mobilfunkanlagen
Nachdem der Ständerat vor einem Jahr wegen gesundheitlicher Bedenken eine Motion zur Anhebung der Grenzwerte von Mobilfunkanlagen ablehnte, muss das Parlament erneut über einen Vorstoss zur Revision der entsprechenden Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) abstimmen. Die in einer Motion geforderte Lockerung der NISV ist weder gesundheitlich bedenkenlos noch für den Ausbau des Mobilfunks und die Sicherstellung der Digitalisierung notwendig. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz und die Ärztinnen und Ärzte im Parlament empfehlen dem Parlament, die Motion erneut abzulehnen. Auch der Schweizer Bauernverband, der Hausverein Schweiz und der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen schliessen sich dieser Forderung an.
Quelle: aefu.ch

Mit einem Nein des Ständerats hat das Parlament am 8. Dezember 2016 eine Motion zur Erhöhung der Grenzwerte für Mobilfunkantennen abgelehnt. Nun muss der Ständerat erneut über eine Motion abstimmen, welche den Bundesrat auffordert, die Vorschriften der NISVerordnung zu lockern - sprich, deutlich höhere Belastungen der Bevölkerung durch die Mobilfunkantennen zuzulassen. Argumentiert wird dabei mit dem drohenden Kollaps der Mobilfunknetze und der Sicherstellung des Anschlusses der Schweiz an die Digitalisierung.

Die Lockerung der NISV ist weder gesundheitlich bedenkenlos noch notwendig für die Sicherstellung des Mobilfunks und des Ausbaus der Digitalisierung.

Weiterhin gilt Mobilfunkstrahlung für die Weltgesundheitsorganisation (WHO) als möglicherweise krebserregend. Internationale Studien zeigen neben Hinweisen auf eine Rolle bei der Förderung von Krebserkrankungen eine Beeinflussung von Hirnströmen, Hirndurchblutung, Spermienqualität und eine Destabilisierung der Erbinformation. Ein Schweizer Expertenbericht gibt keine Entwarnung für Antenennstrahlung. Gesundheitliche Auswirkungen der neuesten, fünften Mobilfunkgeneration (5G), welche bis in den Millimeterwellenbereich sendet und dort vor allem die Haut belastet, sind noch kaum erforscht. Eine Auflockerung der NIS-Verordnung ist aus ärztlicher Sicht nicht zu verantworten.

Die NISV soll revidiert werden, um an bestehenden Antennenstandorten ohne Baubewilligungen neue und erheblich leistungsstärkere Antennen montieren zu können. Dieses

Vorgehen ist nicht nachhaltig und nicht zukunftsorientiert. Die Einführung von 5G ist für Harry Künzle von Umwelt und Energie Stadt St.Gallen ohne Erhöhung der Grenzwerte technisch möglich. Die Zukunft liegt für ihn in Kleinstzellennetzen (was nicht mit WLAN zu verwechseln ist). Auch für Sven Kühn von der IT’IS Foundation (ETH Zürich) ist zukunftsorientierter Mobilfunk auf ein dichtes Netz von Kleinstzellen ausgelegt. Bei 5G können viele kleine Zellen mehr Personen mit schnellem Internet versorgen als grosse Zellen. Auch für das „Internet der Dinge“ braucht es - so Sven Kühn - ein kleinflächiges Netz, das durch fixe Installationen (Glasfasernetze) versorgt wird. Dies führe langfristig zu einer Abnahme der Strahlenbelastung durch Mobilfunk sowohl für die Anwohnenden als auch für die Smartphone-Nutzenden. 

Die Stossrichtung der Auflockerung der NISV ist keine nachhaltige und zukunftstaugliche Strategie. 

Im Interesse des Gesundheitsschutzes der Schweizer Bevölkerung und im Interesse einer zukunftstauglichen Mobilfunktechnologie empfehlen wir die Ablehnung der Motion.

  • Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU) Ø Ärztinnen und Ärzte im Parlament: Marina Carobbio Guscetti, NR SP TI; Yvette Estermann, NR SVP LU; Angelo Barrile, NR SP ZH; Pierre-Alain Fridez NR SP JU
  • Schweizer Bauernverband (SBV)
  • Hausverein Schweiz
  • Dachverband Schweizerischer Patientenstellen

Hintergrundinformationen unter www.aefu.ch

Kontakt:

Dr. med. Peter Kälin, Präsident AefU                                                        079 636 51 15

Thomas Hardegger, Nationalrat SP ZH                                                     079 461 04 44

Martin Rufer, SBV, Leiter Produktion, Märkte, Ökologie                              078 803 45 54

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