Am 7.9.2017 hat die Bürgerinitiative OB Kuhn nochmals in einem Brief darauf hingewiesen, dass die Kinder einem krankmachenden Cocktail durch Feinstaub und Elektrosmog ausgesetzt sind und fordern Messungen, und dass das bisher geheim gehaltene TÜV-Gutachten zur Strahlenbelastung veröffentlicht wird. Bisher kam keine Antwort.
Kindertagesstätte mit 20 Mobilfunksendeanlagen
Redebeitrag Neujahrsempfang und Demo von Stuttgart Ökologisch Sozial (SÖS): „Fahrverbote selber machen – Menschen schützen!“ am 1.1.2018
Liebe Leute, Sie wundern sich vielleicht, dass hier jemand von der Bürgerinitiative Mobilfunk Stuttgart redet.
Schauen Sie mal hinauf auf das Dach der Schwabengarage. Dort befindet sich – und das wissen die wenigsten – eine Kindertagesstätte. Mit einem Dachgarten und Spielgeräten wie Sandkasten, Rutsche und Klettergerüst. Wenn Sie über den Steg in den Park gehen, können Sie von da aus die Kinder dort oben spielen sehen.
Das bedeutet, diese Kinder sind jeden Tag hohen Feinstaub- und Stickoxidbelastungen ausgesetzt. Und dazu kommt: Direkt auf der Kindertagesstätte sind 20 Mobilfunksendeanlagen installiert. Ihre Strahlungsstärke ist skandalös hoch! Die Kinder sind also einer doppelten gesundheitlichen Belastung ausgesetzt!
Vielen ist nicht bekannt: Autoabgase und Mobilfunkstrahlung wurden von der WHO in dieselbe Kategorie 2B = möglicherweise Krebs erregend eingestuft.
Es gibt zu diesem Kindergarten ein vier Jahre altes Gutachten des TÜV über die Elektrosmog-Belastung durch diese Sendeanlagen. Die Stadt Stuttgart kennt dieses Gutachten, aber sie hält seinen Inhalt mit Ausreden geheim. Über Umwege hat unsere Bürgerinitiative die Höhe der Strahlenbelastung herausbekommen. Auf dem Spielplatz sind die Kinder z.B. einer Strahlenbelastung von mehr als 50 000 Mikrowatt/m² ausgesetzt.
Was bedeutet das?
Der BUND fordert, dass bei Dauerbelastung 1 Mikrowatt/m² nicht überschritten werden darf – und das gilt besonders für Kinder und Schwangere. Denn in der Forschung ist längst klar, dass alles, was darüber ist, hoch gesundheitsschädlich ist. Beispiele? Feinstaub und Mobilfunk erzeugen oxidativen Stress in den Körperzellen, d.h. eine Schwächung des Immunsystems. Das ist die Grundlage für viele Krankheiten wie Entzündungen, Kopfschmerzen, Schlafstörungen. Oxidativer Zellstress kann auch zu Krebs führen. Studien sagen eindeutig: im Umkreis von 400 Metern um eine Sendeanlage sind die Menschen besonders gefährdet.[1] Die Kinder spielen im Abstand von 15 Metern um die Antennen!
Ich wiederhole: Autoabgase und Mobilfunkstrahlung sind bei der Weltgesundheitsorganisation WHO in dieselbe Kategorie 2B = möglicherweise Krebs erregend eingestuft.
Wir haben im September 2017 wegen der gesundheitlich untragbaren Lage der Kinder und Erzieher in der Kita an OB Kuhn geschrieben. Bisher erhielten wir noch keine Antwort. Die Gemeinderatsfraktionen von GRÜNEN und SÖSLinkePluS stellten auf unsere Initiative eine Anfrage an die Stadt, ob die von der Bürgerinitiative genannten hohen Strahlungswerte zutreffen und wenn ja, was sie für die KiTa zu tun gedenke? Sie bekamen eine Antwort von OB Kuhn: Er bestätigte, dass die Kinder bis zu 100 000 Mikrowatt/m² bestrahlt werden. Aber das mache nichts, denn dies sei ja üblich und unter den Grenzwerten.
Das ist Unsinn, Herr Kuhn! Sie müssen es inzwischen besser wissen: Die Grenzwerte gelten nur für Kurzzeitbelastung und ausdrücklich nicht für Kinder und nicht für eine Dauerstrahlungs-Belastung! Es geht um biologische Wirkungen, nicht nur um das Kriterium der Erwärmung von Körperzellen.(2)
Eine Belastung von 100 000 Mikrowatt/m² wäre in andern Ländern und Städten verboten. Hier aber ist das für die Stadtverwaltung und das Gesundheitsamt kein Anlass zum Handeln!(3)
Wir haben vorgeschlagen, dass die Feinstaub-, Stickoxid- und Elektrosmogbelastung der Kinder gemessen und ihre gesundheitliche Entwicklung durch das Gesundheitsamt untersucht wird. Die schriftliche Antwort des Gesundheitsamtes: wir sind nicht zuständig (04_Tropp_Gesundheitsamt_171114).
Unsere Erfahrungen zeigen:
Beim Feinstaub wird die Autoindustrie geschützt und beim Elektrosmog die Mobilfunkindustrie. Kinderschutz wird als nicht notwendig angesehen. Es zählt nur der Profit.
Dass Verbrennungsmotoren und besonders der Diesel schlecht für die Gesundheit sind, weiß und glaubt inzwischen fast jede/r. Dass auch die Mobilfunkstrahlung unseres Handys, WLAN-Routers oder schnurlosen Telefons zu Hause massiv die Gesundheit schädigt, will man nicht so gerne wahr haben. Denn schließlich lieben wir ja das Smartphone, den Fortschritt, die mobile Kommunikation, den mobilen Datenaustausch. Die Schattenseiten werden deshalb oft verdrängt und Staat und Industrie haben es noch leicht, die Bevölkerung hinters Licht zu führen und Entwarnung zu geben.
Bei der Kita am Neckartor ist aber offensichtlich: Hier ist Gefahr im Verzug! Hier muss gehandelt werden.
Wir fordern von der Stadt Stuttgart:
Schluss mit der Geheimhaltung und Offenlegung des Gutachtens zur Elektrosmogbelastung des Kindergartens Heilmannstraße!!
Ein unabhängiges Gutachten muss die doppelte Belastung der Kinder messen. Die Ergebnisse müssen von unabhängigen Medizinern bewertet werden.
Und eines ist eh klar:
die Kindertagesstätte muss schnellstens aus dieser verseuchten Zone verlegt werden.
Bitte unterstützen Sie uns bei diesen Forderungen.
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(1) So verglich eine Studie die Häufigkeit von Krankheitssymptomen von Anwohnern, die im Umkreis von 300 m um die Anlage wohnen, mit denen, die weiter als 300 m entfernt wohnen mit dem Ergebnis: „Die meisten gesundheitlichen Beschwerden wie z. B. Übelkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, Reizbarkeit, Unbehagen, Nervosität, depressive Anzeichen, Schlafstörung, Gedachtnisstörung und verminderte Libido wurden statistisch signifikant häufiger von Personen berichtet, die in einem Abstand bis zu 300 m zu einer Basisstation gewohnt hatten, im Vergleich zu Personen, die in einer Entfernung von mehr als 300 m zu einer Basisstation gelebt hatten. Die Autoren schlugen vor, dass Mobilfunk-Basisstationen in einer Entfernung von nicht weniger als 300 m zu Wohnungen aufgestellt werden sollten, um die Exposition der Bewohner zu minimieren“ (EMFPortal- zur Studie von Shahbazi-Gahrouei D et al.: Health effects of living near mobile phone base transceiver station (BTS) antennae: a report from Isfahan, Iran. Electromagn Biol Med 2014; 33 (3): 206-210).
https://www.emf-portal.org/de/article/22876
So kennt auch das Stuttgarter Gesundheitsamt die zuletzt erschienene Sendemaststudie, die in der Referenzdatenbank der WHO, dem EMF-Portal, am 21.08.2017 publiziert wurde: „Phänotypische und genotypische Charakterisierung des Antioxidans-Enzymsystems in der menschlichen Bevölkerung mit Exposition bei Mobilfunk-Basisstationen“ von Gulati et al.. Die Forscher schreiben: „Die Anzahl der Handys und Sendemasten nimmt trotz ihrer Nachteile zu. Diese Sendemasten übertragen ohne Unterbrechung kontinuierlich Strahlung, so dass Menschen, die innerhalb von 100 Meter um dem Turm leben, 10.000 bis 10.000.000 Mal stärkere Signale erhalten als für die mobile Kommunikation erforderlich sind.“ Das Ergebnis: nicht nur das Immunsystem werde durch oxidativen Zellstress geschwächt, auch genetische Schäden wurden bei den Anwohnern festgestellt, verursacht durch die Strahlung (Phenotypic and genotypic characterization of antioxidant enzyme system in human population exposed to radiation from mobile towers. Von: Gulati S, Yadav A, Kumar N, Priya K, Aggarwal NK, Gupta R Veröffentlicht in: Mol Cell Biochem 2017, doi:10.1007/s11010-017-3150-6 ).
https://www.emf-portal.org/de/article/32821
(2) In Deutschland gelten die ICNIRP-Grenzwerte, die von der kritischen Wissenschaft und den Bürgerinitiativen abgelehnt werden. Aber selbst die ICNIRP schreibt, dass ihre Grenzwerte Kinder nicht schützen : „Different groups in a population may have differences in their ability to tolerate a particular NIR exposure. For example, children, the elderly, and some chronically ill people might have a lower tolerance for one or more forms of NIR exposure than the rest of the population. Under such circumstances, it may be useful or necessary to develop separate guideline levels for different groups within the general population, but it may be more effective to adjust the guidelines for the general population to include such groups.“ Ergänzung der ICNIRP-Richtlinien von 1998 (auf denen die Grenzwerte beruhen), ICNIRP statement 2002, general approach, Health Phys. 82, 540-548 (S. 546)
Artikel zum Grenzwert: df_Kurzpapier zur Grenzwertdiskussion_2017
(3) Einige Daten zu Schutzwerten in anderen Ländern: Südtirol 24.000 μWatt/m2, Belgien (Reg. Wallonien & Brüssel) 24.000 μWatt/m2, Wien (Gemeindebauten GSM) 10.000 μWatt/m2, Grenzwerte in der ehemaligen DDR – für bes. zu schützende Gebiete 9.570 μWatt/m2 , – für sonstige Gebiete 19.330 μWatt/m2 , Grenzwert in der ehem. Sowjetunion 20.000 μWatt/m2.