Ärztekammern fordern Schutz vor Mobilfunkstrahlung

Erklärung und Positionspapier von Nikosia
In der Erklärung von Nikosia fordern die 'Zyprische Ärztekammer', die 'Österreichische Ärztekammer', die 'Ärztekammer für Wien', sowie das 'Zyprische Nationale Komitee für Umwelt und Kindergesundheit' gemeinsam den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Handystrahlung, sowie das Verbot von WLAN an KiTas und Schulen. Die Pressemitteilung, das Positionspapier und die entsprechenden Übersetzungen finden Sie unter Downloads.
Bild: Unterzeichnung der Erklärung von Nikosia (EMF/RF) am 11. November 2017Quelle: ehtrust.org - PM Ärztekammern Zypern u. Wien

Erklärung von Nikosia zu elektromagnetischen Feldern / hochfrequenter Strahlung  vom November 2017.

Gemeinsames Positionspapier der Zyprischen Ärztekammer, der Österreichischen Ärztekammer und der Ärztekammer für Wien sowie des Zyprischen Nationalen Komitees für Umwelt und Kindergesundheit (Cyprus National Committee on Environment and Children’s Health = CNCECH)

Ein WLAN-Verbot an Kindergärten und Schulen fordern in einem gemeinsamen Positionspapier die Zyprische Ärztekammer, die Österreichische Ärztekammer, die Ärztekammer für Wien sowie das Zyprische Nationalen Komitee für Umwelt und Kindergesundheit (Cyprus National Committee on Environment and Children’s Health = CNCECH). Die Entscheidungsträger müssten "eine altersgerechte, vernünftige Nutzung digitaler Technik fördern und dürfen kabellose Netzwerke an Schulen und insbesondere an Vorschulen, Kindergärten und Grundschulen nicht erlauben. Stattdessen sind kabelgebundene Verbindungen einzusetzen," heißt es in der gemeinsamen "Erklärung von Nikosia". Die Gesundheitsgefahren der Handystrahlung werden benannt, eine Vorsorgepolitik und eine Neudefinition der Grenzwerte eingefordert. 16 Handyregeln wurden aufgestellt. Das zyprische Gesundheitsministerium unterstützt diese Forderungen und war Schirmherr des Symposiums in Nikosia. Im gemeinsamen Positionspapier heißt es zu den Gesundheitsgefahren:

"Zu den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen nicht-ionisierender Strahlung von EMF/RF (elektromagne­tischen Feldern/hochfrequenter Strahlung) von 30 KHz – 300 GHz gehören Kanzerogenität (Gruppe 2B, IARC 2011), Entwicklungsneurotoxizität, Auswirkungen auf die  DNA, die Fruchtbarkeit, Überempfindlichkeit und andere schwerwiegende Wirkungen. Diese sind in wissenschaftlich überprüften Studien gut dokumentiert. Hochfrequenzstrahlung kann oxidativen Stress in Zellen erhöhen und zu einer Zunahme entzündungsfördernder Zytokine führen sowie zu einer Verringerung der Kapazität, Einfach- und Doppelstrangbrüche der DNA zu reparieren. Kognitive Beeinträchtigungen beim Lernen und dem Gedächtnis wurden auch aufgezeigt. Diese Auswirkungen können bei Intensitäten auftreten, die weit unterhalb bestehender Grenzwerte der ICNIRP, EC Rec 1999/519 liegen ... Die Exposition gegenüber EMF/RF in einem frühen Entwicklungs­stadium ist ein Grund besonderer Besorgnis. In dieser Phase nimmt nämlich der Körper mehr Strahlung auf, es kann Auswirkungen auf das sich entwickelnde Gehirn, Nervensystem und Fortpflanzungssystem geben. Es können beispielsweise Krebs oder Folgen für die Kognition ausgelöst werden. Die wissenschaftlichen Hinweise nehmen zu. ... Die Hinweise sind stark genug, um Vorsorgemaßnahmen zu unterstützen sowie um Aktionen und Vorschriften im Sinne einer sicheren Handhabung zu beschließen."

Als Hauptforderungen werden in der Presseerklärung genannt:

1. Auf der Ebene der Politik müssen Richtlinien und vorgeschriebene Grenzwerte überarbeitet werden. In der Zwischenzeit müssen für die Bewertung der Exposition von Kindern gegenüber Geräten oder Anlagen Kriterien angewendet werden, die auf wissenschaftlicher Grundlage beruhen und biologisch relevant sind.

2. Entscheidungsträger, insbesondere im Bereich von Bildung und Gesundheit, müssen Kenntnis haben über die Risiken sowie die vorhandenen sicheren technischen Alternativen. Sie müssen berechtigte Besorgnisse bezüglich der Gesundheit und der Verletzlichkeit von Kindern berücksichtigen. Außerdem müssen sie die Schaffung sicherer Umgebungen in den Schulen, Tagesbetreuungseinrichtungen und Einrichtungen der Kinderheilkunde unterstützen. Sie müssen eine altersgerechte, vernünftige Verwendung der digitalen Technik fördern.  Drahtlose Netzwerke sollten in Schulen verboten werden, insbesondere in Vorschulen, Kindergärten und Grundschulen. Dort sollten kabelgebundene Verbindungen eingesetzt werden. Wir weisen sie dazu an, sich an das ALARA-Prinzip (ALARA = As Low as Reasonably Achievable = so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar) sowie der Resolution 1815 des Europarats zu halten, um alle vernünftigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition gegenüber hochfrequenten Feldern zu verringern.

3. Die Exposition zu Hause und in Schulen (wo Kinder – je nach Alter – mindestens 60 bis 90 % ihrer Zeit verbringen) kann und muss verringert werden, indem die Nutzung von Handys und anderen Drahtlosgeräten auf ein Minimum beschränkt wird.

4. Medizinisches Fachpersonal, insbesondere Kinderärzte und Geburtshelfer, sollten angemessen geschult werden.

5. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, vollständig über mögliche Gesundheitsrisiken durch alle kabellosen und EMF-Strahlung abgebende Geräte/Systeme aufgeklärt und über Strategien zur Risikoverminderung informiert zu werden. Eltern müssen dazu ermutigt werden, zu Hause und in den Schulen ein sicheres Umfeld einzufordern.

Artikel veröffentlicht:
04.12.2017
Autor:
'Zyprische Ärztekammer', die 'Österreichische Ärztekammer', 'Ärztekammer für Wien', sowie das 'Zyprische Nationale Komitee für Umwelt und Kindergesundheit' / Artikeltext und dt. Übersetzung durch 'diagnose:funk'.
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