Es wäre das erste Mal, dass über ein Gesetz eine „Indoornutzung“ von Funk im privaten häuslichen Umfeld den Bürger:innen vorgeschrieben werden könnte. Es würde Verbraucher:innen der freien Entscheidung, welche Technik in ihre Häuser eingebaut wird, entheben, schließt Vorsorge durch freie Wahl der Technik aus, bricht mit grundlegenden Datenschutzgrundsätzen und birgt zudem Datensicherheitsrisiken. Besonders gravierend - im Gesetzentwurf ist kein Widerspruchsrecht gegen den Zwangseinbau einer potenziell gesundheitsschädlichen Technik vorgesehen.
diagnose:funk spricht sich ganz entschieden gegen eine funkbasierte Zwangsdigitalisierung aus, insbesondere im rechtlich besonders geschützten Bereich der eigenen vier Wände und macht in der Stellungnahme zugleich Vorschläge für Alternativen.
Dass diese Zwangsdigitalisierung nun ausgerechnet der Gesetzgeber eines ‚Frei‘staates durchsetzen will, ist nicht nur sehr irritierend, sondern würde einen Paradigmenwechsel einläuten. Wenn Unternehmen mit Hilfe staatlicher Gesetzgebung Bürger:innen dazu zwingen wollen, potenziell und faktisch gesundheitsschädliche und das Wohlbefinden negativ beeinflussende Techniken in Ihren eigenen vier Wänden einbauen zu lassen, dann muss dies mit allen Mitteln verhindert werden.
diagnose:funk hat am 10. November 2017 eine umfängliche Stellungnahme beim Staatsministerium eingereicht.