Es stellen sich drei Fragen: Wo in einer Wohnung kann dann der Router überhaupt aufgestellt werden? Was ist mit WLAN an Schulen, sind Klassenzimmer nicht auch Aufenthaltsräume, oder in Krankenhäusern, Zugabteilen, Hotels? Was heißt „unmittelbare Nähe“, sichert sich die Telekom klammheimlich für zukünftige Prozesse ab?
Vorsicht: dieser Router wird standardmäßig mit zwei (!) aktivierten WLAN-Sendern ausgeliefert: WLAN für den Anschlussnehmer, das man über eine Taste deaktivieren kann und WLAN to go (Gäste-WLAN) als Dauersender. Letzteres muss man kündigen, bzw. bei Neuverträgen aufpassen, diese Funktion im Vertragsformular abzuwählen. Nachträglich können Sie die Funktion über den Onlinezugang zu Ihrem Router (s. Gebrauchsanweisung) kontrollieren und abwählen.
So wie die Telekom hier vor WLAN warnt, warnen auch Smartphone-Hersteller vor der körpernahen Nutzung: https://www.diagnose-funk.org/themen/mobilfunk-anwendungen/mobiltelefone/smartphone-nicht-in-koerpernaehe-benutzen
Übrigens: Ein diagnose:funk Mitglied, bei dem der Router installiert wurde, sprach den Telekom-Techniker, der den Router anschloss, auf die Warnhinweise an. Der reagierte mit der Aussage, er kenne diese Warnungen nicht ...
Informationen zur Bedienungsanleitung finden Sie unter den nebenstehenden Links.
Warum und wie Sie sich vor WLAN schützen können, erfahren Sie aus folgenden diagnose:funk Infos - wie in unserem Magazin kompakt Ausgabe 2017-2.
Und hier wirbt die Telekom für die Abschaltung des Routers und gibt derlei mehr Sicherheitsempfehlungen.